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Autor Thema: BGH zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Tübingen aufgehoben I ZB 64/14  (Gelesen 82519 mal)

  • Beiträge: 7.286
Die Frage, die der BGH nun also vertieft hätte beantworten müssen, lautet: Wieso ist das Vollstreckungsersuchen nicht aufzuheben, obwohl eine Falschbezeichnung vorliegt?
[...] Damit führt der BGH seine Rspr. ad absurdum.
Schau doch mal in die ersten Rz. hinein bzw. in meinen Beitrag von 16:53 Uhr.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2015, 02:07 von Bürger«
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

B

Beitragender

Der Beschluß von Tübingen ist also nur deshalb vom BGH aufgehoben worden, weil ...

Zitat
Rz. 11
1. Die Beschwerde des Schuldners ist nicht form- und fristgerecht eingelegt worden.

In Rn. 10 heißt es aber:
Zitat
Es kann dahinstehen, ob die Entscheidung des Beschwerdegerichts schon deshalb aufzuheben wäre, weil das Beschwerdegericht zu Unrecht von der Zulässigkeit der Beschwerde des Schuldners ausgegangen ist [...] Diese Frage kann jedoch offenbleiben, weil die Beschwerde des Schuldners jedenfalls unbegründet war.

Dazu Rn. 16 ff.:
Zitat
Die Beschwerde des Schuldners ist unbegründet. Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts genügte der Beschluss des Vollstreckungsgerichts den Anforderungen an eine wirksame Parteibezeichnung.


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G

Gast

Man sollte mal dies Urteil nehmen wie es ist und auch im Ganzen lesen!
Es ist detailreich formuliert und mehr als perfide!

Zu Rz11 steht RZ15
Zitat
2. Zugunsten des Schuldners kann allerdings aus prozessökonomischen Gründen unterstellt werden, dass ihm das Beschwerdegericht von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren hatte (§ 236 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO), weil das Vollstreckungsgericht die mittels E-Mail erfolgte Ein-legung der Beschwerde nicht rechtzeitig und hinreichend deutlich beanstandet und den Schuldner deshalb an der Versäumung der Beschwerdefrist kein Ver-schulden getroffen hat. Eine Zurückverweisung an das zur Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 237 ZPO zuständige Be-schwerdegericht bedarf es nicht. Dessen positive Entscheidung über die Wie-dereinsetzung kann unterstellt werden und der Senat kann in der Sache selbst entscheiden,

Warum tun die dies aber?
Nicht wegen ökonomischer Gründe, sondern wegen der "elektronischen Form der Vollstreckungsbescheide".
Sie lassen den Gegner gewähren in seiner Art, nur um die Art des BS zu rechtfertigen.
Sehe ja auch doof aus, dass sie dem BS gewährenlassen und vom Kläger eine "beglaubigte Signatur" fordern.

Und irgendwann folgen mehrere Seiten, warum die Signatur und das Dienstsiegel fehlen dürfen.
Warum wohl?
Na ja, jetzt kann der BS machen was er will.
Obwohl bisher ja seine Aufgaben nicht genau bezeichnet sind und geht man vom Geschäftsbericht aus, dann ist die Vollstreckung keine Aufgabe, sondern ein Servicemodul, was nun das Gericht zur Aufgabe empor gehoben hat.
Wetten im Geschäftsbericht 2015 wird dies unter Aufgaben zu finden sein!!!!!

Und weiter gehts...

RZ24
Zitat
bb) Zutreffend wendet sich die Rechtsbeschwerde gegen die Annahme des Beschwerdegerichts, eine unterstellt unrichtige Parteibezeichnung in der angegriffenen Entscheidung des Vollstreckungsgerichts führe in der Beschwer-deinstanz zu deren Aufhebung. Eine wie im Streitfall offensichtlich unrichtige Parteibezeichnung in gerichtlichen Beschlüssen ist jederzeit, auch im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens und vom mit der Sache befassten Rechtsmittel-gericht, entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen zu berichtigen (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 319 Rn. 3, 21 und 22).

Was auch bei mir der Fall war. Somit MUSS das Gericht halt den Gläubiger RICHTIG eintragen, obwohl der Gläubiger nie richtig erfasst ist in den Vollstreckungsschreiben des BS.

Und der Kracher schlecht hin ist RZ54

Zitat
Auf Inhalt und Aufmachung der vom Beschwerdegericht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens beigezogenen Bescheide vom 3. Mai 2013 und 5. Juli 2013 kommt es im Streitfall nicht an. § 15a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LVwVG BW ver-langt lediglich, dass im Vollstreckungsersuchen der zu vollstreckende Verwal-tungsakt bezeichnet wird. Die rechtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit oder Wirksamkeit des Verwaltungsaktes durch den Gerichtsvollzieher und das Voll-streckungsgericht findet nicht statt, weil Grundlage der beantragten Zwangs-vollstreckungsmaßnahme nicht der Gebühren- und Beitragsbescheid, sondern das schriftliche Vollstreckungsersuchen der Vollstreckungsbehörde ist (§ 15a Abs. 3 Satz 2, § 16 Abs. 3 Satz 3 LVwVG BW). Die vom Beschwerdegericht erkannten Beanstandungen greifen im Übrigen auch der Sache nach nicht durch.

Wieso Beitragsbescheide? Brauchen wir nicht mehr und dies spart ungemein Porto.
Wir warten nur noch ab und schicken dann den Vollstreckungsbeamten in die Spur und gut!

Fazit:
Mit diesem Urteil ist Deutschland eindeutig in seinem Wesen und seiner Struktur dargestellt worden.
Es ist keine Demogratie, es ist eine Finanzwirtschaft.

Eine Finanzwirtschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie mit Lügen und Betrügen versucht, ein Wachstum zu generieren, was es nicht gibt.
Deutschland wird regiert von Personen, die dem Steuerzahler auf der Tasche liegen und diese P sind im Laufe der Jahre so gierig geworden, dass die Gier das Hirn komplett gefressen hat.

Und es fällt mir bei solchen Urteilen nur wieder Georg Büchner ein:
"Die deutsche Justiz ist seit Jahrhunderten die Hurre der deutschen Fürsten"

So lange der Deutsche Bürger dies aber so über sich ergehen lässt, so lange werden viele dass tun, was sie schon immer taten.
Jeder, der sich im öffentlichen Dienst anstellen lässt oder versucht verbamtet zu werden, hat doch nur ein Ziel.
Er will sich und seine Sippe ein Einkommen und Auskommen absichern.
Wieviele Menschen er dabei belügen, betrügen und ausnehmen muss, interessiert wohl die Wenigsten.
Warum will man sonst Richter werden? Um "Recht zu sprechen"?
Nein, mit diesem o.g. Urteil ist diese Annahme wiederlegt!

Unrecht wurde durch diese Richter verbogen und in Recht ausgelegt!
Ich hoffe, Gott hat sich Euer Urteil gemerkt und wird es Euch vergelten!



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Dennoch kurios, daß der Rundfunk das Verwaltungsvollstreckungsgesetz anwenden können darf, das Verwaltungsverfahrensgesetz aber nicht.

Denn wie auch der BR in Bayern ist der SWR in BW von der Anwendung durch das Landesverwaltungsverfahrensgesetz ausgeschlossen; und Bundesrecht greift definitiv nicht.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

r

r66

  • Beiträge: 100
Der nächste Runfunksstaatsvertrag sieht dann so aus:

Von jedem deutschen Konto werden monatlich 17,50€ eingezogen. Es gibt keine Gründe für Widerspruch.


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  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Interessant ist dabei vor allem das Zeitfenster, in welchem es geschafft wurde ein unliebsames Urteil aus dem Weg zu räumen.
Der Bundesgerichtshof ist da wohl ein Schnellreagierer (14 Monate) von der besonders "eiligen" Sorte ?
Das Bundesverfassungsgericht hat es da bei weitem nicht so eilig , da können durchaus mehrere Jahre ins Land gehen bis ein unbequemer Fall mit äußerstem Widerwillen aus dem Aktenberg gepult wird.
Kurioserweise schaffen es da aber auch manche Fälle einen sagenhaften Schnellritt hinzulegen.
Da geht es dann sicherlich auch nicht um über 20 Millionen Euro täglich und eine verlorene Demokratie.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2015, 02:08 von Bürger«
You can win if you want

P
  • Beiträge: 41
Und jetzt?

Wie geht's weiter? Das jüngste Urteil ist ein Schlag ins Gesicht!


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D
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Interessant ist dabei vor allem das Zeitfenster, in welchem es geschafft wurde ein unliebsames Urteil aus dem Weg zu räumen.
Der Bundesgerichtshof ist da wohl ein Schnellreagierer (14 Monate) von der besonders "eiligen" Sorte ?
Das Bundesverfassungsgericht hat es da bei weitem nicht so eilig , da können durchaus mehrere Jahre ins Land gehen bis ein unbequemer Fall mit äußerstem Widerwillen aus dem Aktenberg gepult wird.
Kurioserweise schaffen es da aber auch manche Fälle einen sagenhaften Schnellritt hinzulegen.
Da geht es dann sicherlich auch nicht um über 20 Millionen Euro täglich und eine verlorene Demokratie.

Gibt es ein Urteil, das gegen Staat besteht (LG Thübingen) = schnelles berichtigendes Urteil BGH.
Wird das unrechtmäßige Handeln des Staates angegriffen = Verschleppung und (davon bin ich überzeugt) abwehrendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2015, 02:09 von Bürger«
*zensiert* [Nachricht hat den Adressaten wohl erreicht]

G

Gast

Dennoch kurios, daß der Rundfunk das Verwaltungsvollstreckungsgesetz anwenden können darf, das Verwaltungsverfahrensgesetz aber nicht.
Kurios ist dieses nicht. Denn das Verwaltungsverfahren stellt ja nur eine organisatorische Richtlinie in den behördlichen Verwaltungen dar.
Somit kann der öR machen was er will im Bezug auf seine Verwaltung.

Nur bei der Vollstreckung muss er sich an das VwVG halten. Oder wie jetzt im Urteil genannt, auch nicht.

Traurig ist, dass erst ein Systemumsturz diesem Treiben ein Ende machen würde. Kein Richter wird es wohl je anders sehen, da auch Richter auf Kosten des Steuerzahles leben.


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Rechtsstaatlichkeit

Die rechtsprechende Gewalt in Deutschland ist nicht frei. Der Grundsatz der Gewaltenteilung ist ihr gegenüber unzulässig beschränkt. Denn der Grundsatz bedeutet, dass jede der drei Gewalten eigenständig und eigenverantwortlich arbeitet, sich also auch selbst und eigenständig organisiert. Das aber wird in Deutschland der Rechtsprechung nicht zugestanden. Organisatorisch ist sie in Bund und Ländern an die jeweiligen Justizministerien angebunden, also an die regierende Gewalt. Diese Anbindung macht sie organisatorisch von diesen Ministerien abhängig. Und die Ministerien nutzen es entsprechend aus.

http://kpkrause.de/2008/08/01/rechtsstaatlichkeit/


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Es bleibt jetzt aber immer noch die Frage offen, wie es denn jetzt zukünftig weitergehen soll.
Demnach sollte dann wohl doch jeder seine Beiträge bezahlen, da es völlig egal ist, ob diverse Schreiben sachlich richtig sind, solang Beitragshöhe, Rückstände und ermittelter Beitragsschuldner richtig sind, denn schlussendlich muss jeder bezahlen!


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D
  • Beiträge: 311
  • liberté, égalité, fraternité!
Wie "es weitergehen soll"?

Nun, jetzt, wo es wohl langsam klar wird, dass diese Sauerei nur politisch zu ändern ist, sollte man vllt. folgendes beginnen:

-  Parteigründung einer Bürger-Partei, denn Demokratie-Schutz ist Bürger-Pflicht.
-  Zur Wahl antreten, gewinnen, und die Schranzen der Verräter- und Unterdrückungs-Parteien aus den Landtagen werfen.
-  Den RfStV kündigen.
-  Den ÖRR auf ein sozial verträgliches Minimum zurückstutzen UND die Alters-Versorgungen dem NORMALEN und ÜBLICHEN Standard im ÖD anpassen.
-  Die Aufsichtsräte neu organisieren, durch einen Bürger-Rat besetzen und den ganzen alten Polit-Filz rausschmeissen.
-  Die Gesetzgebung dahingehend ändern, dass eine Entrechtung der Bürger nicht mehr vorkommen kann.
-  Die politischen Vertreter der Regresspflichtigkeit unterwerfen  (wer durch "Fehler" 500 Millionen Steuergelder in den Sand setzt, soll auch dafür gradestehen müssen - auch rückwirkend!)

Das Thema "Rundfunkbeitrag" wird nun von einem fiskalischen zu einem politischen Thema werden.  Und diejenigen, die diesen Mist verbockt haben müssen jetzt auch die Konsequenzen dafür tragen.  Wenn dafür ein Volksaufstand nötig wird - Bitte sehr!!  Denn so wie jetzt geht dass nicht mehr weiter.  Die Bürger wollen ihren Rechtsstaat behalten - also müssen sie sich ihn nehmen und selber darauf aufpassen!

D61


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

  • Beiträge: 984
Hier ein Link zur LTO, die auch über das Thema berichtet hat:

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-beschluss-izb6414-rundfunkbeitraege-glaeubiger-zwangsvollstreckung-schuldnerverzeichnis/

Ich denke, es wird deutlich, dass die Berufung auf formale Mängel nicht zum Erfolg führen. Ebenso denke ich, dass die Behauptung, keine Rundfunkempfangsgeräte zu besitzen, keinen Erfolg haben wird, da hierzu inzwischen ja auch Computer und Handys dazu zählen und diese Geräte in der Regel zur Teilhabe in unserer heutigen Gesellschaft notwendig sind - genauso, wie man eine Wohnung braucht. Ein Leben unter der Brücke und die Kommunikation per Flaschenpost dürfte wohl für die wenigsten Menschen erstrebenswert sein.

Die Frage bezüglich einer Zwangsgebühr für auftragslos angebotene Waren durch den Staat in Form von öffentlich-rechtlichen Unternehmen ist von fundamentaler Bedeutung für unser Staatswesen: Sieht das Grundgesetz eine freie Gesellschaft vor, in dem sich die Bürger entscheiden dürfen, für welche Medienangebote sie ihre finanziellen Mittel einsetzen wollen oder leben wir in einer Form des Sozialismus, in dem der Staat bestimmt, was für den Bürger das Richtige zum Konsumieren ist ?

Wann kommt das VEB Autobau und stellt uns einen Trabbi 2.0 vor die Tür - den wir bezahlen müssen, ob wir ihn nutzen oder nicht ?


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m
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Es bleibt jetzt aber immer noch die Frage offen, wie es denn jetzt zukünftig weitergehen soll.
Demnach sollte dann wohl doch jeder seine Beiträge bezahlen, da es völlig egal ist, ob diverse Schreiben sachlich richtig sind, solang Beitragshöhe, Rückstände und ermittelter Beitragsschuldner richtig sind, denn schlussendlich muss jeder bezahlen!

> denn schlussendlich muss jeder bezahlen!

Das ist zu erwarten. Natürlich ist DE ein Rechtsstaat und muß damit auch über Zwangsmittel verfügen, solche gesetzlichen Regelungen gegebenenfalls auch durchzusetzen. Wenn nicht, würde ich mir sehr viel mehr Sorgen machen.

Praktisch hat der BS ein paar "kleine Unsauberkeiten" gebaut, die ausgenutzt werden konnten, um eine konkrete Zahlung hinauszuzögern. Das sind aber eben >>nur<< "kleine Unsauberkeiten", nichts Fundamentales.

Insofern war die BGH-"Niederlage" zu erwarten und ist auch unproblematisch.

Es bleibt jetzt aber immer noch die Frage offen, wie es denn jetzt zukünftig weitergehen soll.

Diejenigen mit "zurückgegebenem Vollstreckungsersuchen" (wie die @mini bekannte PersonX) sind nun in einer "verblüffenden Situation".

Einerseits fehlt der eigenen Argumentation jegliche Grundlage -> bsp. sofort freiwillig nur Beiträge zahlen und damit Säumniszuschläge sparen, alleine wegen diesen wird die LRA nicht neu zu pfänden versuchen.

Andererseits gibt es aktuell noch nicht mal eine "Zahlungsaufforderung" (halt, doch: Eine "Infopost" kam mal wieder. Aber das ist unverlangt zugesandte Werbung, also für Ablage P).

Interessant ist, daß der BGH-Beschluß wiederholt auf den Nichtannahmebeschluß vom Bundesverfassungsgericht

Beschluss vom 30. Januar 2008 - 1 BvR 829/06

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20080130_1bvr082906

hingewiesen hat. Aus diesem ergeben sich mehr Möglichkeiten als nur der Widerspruch gegen einen Bescheid sowie die anschließende Anfechtungsklage.

Grade im Licht eines vorangegangenen Zwangsverfahrens sowie der inzwischen neu vorliegenden Daten (Gutachten vom Bundesfinanzministerium 2014, hohe Zahl der Verweigerer, Überschuß von 1,5 Milliarden aus Zwangsmaßnahmen) könnte man so manch eine Frage (Typisierung) ganz neu stellen.

Dasselbe gilt für die Frage, ob nicht ein Gesetz, das eine erstmalige gerichtliche Überprüfung erst nach einem Säumnisbescheid zuläßt, nicht deshalb verfassungswidrig ist. Jedes Unternehmen muß bei der Formulierung seiner AGB darauf achten, keine "überraschenden Klauseln" zu verwenden:

§ 305c BGB: Überraschende und mehrdeutige Klauseln

http://dejure.org/gesetze/BGB/305c.html

Die Hürden dafür sind "ziemlich hoch". Ein Gesetz dagegen, dessen Anwendung dem tagtäglichen Verhalten von Finanzämtern widerspricht, soll gültig sein?

Sprich: Der BGH-Beschluß könnte ganz neue Wege eröffnen, eher schnell von einer ersten Verwaltungsklage zum Bundesverfassungsgericht zu kommen.


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G
  • Beiträge: 26
Das Schlimmste an dem Urteil ist, dass man sieht, auf welcher Seite die Gerichte stehen... Wie war das mit der Hure und den Fürsten....  Der öRR / BS muss sich nicht an bestehende Gesetze halten.

Die Bescheide anzufechten ja gut, aber irgendwann kommen diese .... vom BS auch auf die Idee, formal korrekte Bescheide zu erlassen. Und dann hätte Tübingen auch nicht mehr geholfen, wenn man eine zweiten, formal korrekten Bescheid per Zustellurkunde erhält. Durch die Umstellung schwimmen die eh im Geld. Da kann man auch ein paar Bescheide per Einschreiben schicken... Investiere einmal 5EUR und kassiere lebenslang 20 im Monat, ein gutes Geschäft.

Vor dem Hintergrund, dass der BS einen formal korrekten Bescheid erlassen kann, ist jeder Aufwand in diese Richtung langfristig vergebene Liebesmüh.

Tja wie geht es weiter??? Da bin ich ganz bei Daniel61, man muss ein Partein gründen und kann zur Wahl ganz legal Plakate mit Infos aufhängen. Oder eben einen Interssenverband, einen Verein, keine Ahnung....

Echt, mich kotzen die Leute an die jeden Tag maulen, dass nur scheiss im TV kommt., Wenn aber sagst, dann zahl halt mal nicht, kein Arsch in der Hose. Man kann locker ein halbes Jahr nicht zahlen oder länger, ohne dass etwas passiert. Aber der öRR würde es merken, denn die brauchen das Geld ja laufend und jetzt. Man könnte die ausbluten lassen, aber in diesem Land voller .... ach was reg ich mich auf. Deutscher Michel halt die Schnauze und zahl !!! Da liegt das Problem, aber wenn alle brav weiter die eingessenen Parteien wählen, wird sich nichts ändern.

Gut, fairerweiser musst auch sagen, wen willst den wählen? Gicht oder Cholera? Es sei denn es gäbe die NZP, eine Nicht-Zahler-Partei.






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