Man sollte mal dies Urteil nehmen wie es ist und auch im Ganzen lesen!
Es ist detailreich formuliert und mehr als perfide!
Zu Rz11 steht RZ15
2. Zugunsten des Schuldners kann allerdings aus prozessökonomischen Gründen unterstellt werden, dass ihm das Beschwerdegericht von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren hatte (§ 236 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO), weil das Vollstreckungsgericht die mittels E-Mail erfolgte Ein-legung der Beschwerde nicht rechtzeitig und hinreichend deutlich beanstandet und den Schuldner deshalb an der Versäumung der Beschwerdefrist kein Ver-schulden getroffen hat. Eine Zurückverweisung an das zur Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 237 ZPO zuständige Be-schwerdegericht bedarf es nicht. Dessen positive Entscheidung über die Wie-dereinsetzung kann unterstellt werden und der Senat kann in der Sache selbst entscheiden,
Warum tun die dies aber?
Nicht wegen ökonomischer Gründe, sondern wegen der "elektronischen Form der Vollstreckungsbescheide".
Sie lassen den Gegner gewähren in seiner Art, nur um die Art des BS zu rechtfertigen.
Sehe ja auch doof aus, dass sie dem BS gewährenlassen und vom Kläger eine "beglaubigte Signatur" fordern.
Und irgendwann folgen mehrere Seiten, warum die Signatur und das Dienstsiegel fehlen dürfen.
Warum wohl?
Na ja, jetzt kann der BS machen was er will.
Obwohl bisher ja seine Aufgaben nicht genau bezeichnet sind und geht man vom Geschäftsbericht aus, dann ist die Vollstreckung keine Aufgabe, sondern ein Servicemodul, was nun das Gericht zur Aufgabe empor gehoben hat.
Wetten im Geschäftsbericht 2015 wird dies unter Aufgaben zu finden sein!!!!!
Und weiter gehts...
RZ24
bb) Zutreffend wendet sich die Rechtsbeschwerde gegen die Annahme des Beschwerdegerichts, eine unterstellt unrichtige Parteibezeichnung in der angegriffenen Entscheidung des Vollstreckungsgerichts führe in der Beschwer-deinstanz zu deren Aufhebung. Eine wie im Streitfall offensichtlich unrichtige Parteibezeichnung in gerichtlichen Beschlüssen ist jederzeit, auch im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens und vom mit der Sache befassten Rechtsmittel-gericht, entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen zu berichtigen (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 319 Rn. 3, 21 und 22).
Was auch bei mir der Fall war. Somit MUSS das Gericht halt den Gläubiger RICHTIG eintragen, obwohl der Gläubiger nie richtig erfasst ist in den Vollstreckungsschreiben des BS.
Und der Kracher schlecht hin ist RZ54
Auf Inhalt und Aufmachung der vom Beschwerdegericht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens beigezogenen Bescheide vom 3. Mai 2013 und 5. Juli 2013 kommt es im Streitfall nicht an. § 15a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LVwVG BW ver-langt lediglich, dass im Vollstreckungsersuchen der zu vollstreckende Verwal-tungsakt bezeichnet wird. Die rechtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit oder Wirksamkeit des Verwaltungsaktes durch den Gerichtsvollzieher und das Voll-streckungsgericht findet nicht statt, weil Grundlage der beantragten Zwangs-vollstreckungsmaßnahme nicht der Gebühren- und Beitragsbescheid, sondern das schriftliche Vollstreckungsersuchen der Vollstreckungsbehörde ist (§ 15a Abs. 3 Satz 2, § 16 Abs. 3 Satz 3 LVwVG BW). Die vom Beschwerdegericht erkannten Beanstandungen greifen im Übrigen auch der Sache nach nicht durch.
Wieso Beitragsbescheide? Brauchen wir nicht mehr und dies spart ungemein Porto.
Wir warten nur noch ab und schicken dann den Vollstreckungsbeamten in die Spur und gut!
Fazit:
Mit diesem Urteil ist Deutschland eindeutig in seinem Wesen und seiner Struktur dargestellt worden.
Es ist keine Demogratie, es ist eine Finanzwirtschaft.
Eine Finanzwirtschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie mit Lügen und Betrügen versucht, ein Wachstum zu generieren, was es nicht gibt.
Deutschland wird regiert von Personen, die dem Steuerzahler auf der Tasche liegen und diese P sind im Laufe der Jahre so gierig geworden, dass die Gier das Hirn komplett gefressen hat.
Und es fällt mir bei solchen Urteilen nur wieder Georg Büchner ein:
"Die deutsche Justiz ist seit Jahrhunderten die Hurre der deutschen Fürsten"So lange der Deutsche Bürger dies aber so über sich ergehen lässt, so lange werden viele dass tun, was sie schon immer taten.
Jeder, der sich im öffentlichen Dienst anstellen lässt oder versucht verbamtet zu werden, hat doch nur ein Ziel.
Er will sich und seine Sippe ein Einkommen und Auskommen absichern.
Wieviele Menschen er dabei belügen, betrügen und ausnehmen muss, interessiert wohl die Wenigsten.
Warum will man sonst Richter werden? Um "Recht zu sprechen"?
Nein, mit diesem o.g. Urteil ist diese Annahme wiederlegt!
Unrecht wurde durch diese Richter verbogen und in Recht ausgelegt!
Ich hoffe, Gott hat sich Euer Urteil gemerkt und wird es Euch vergelten!