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Autor Thema: Wie geht es weiter? Angebot Ratenzahlung oder sofortige Zahlung  (Gelesen 3123 mal)

P
  • Beiträge: 2
Hallo zusammen,

letztes Jahr (08.2014) wurde auf ein Schreiben des Beitrags Service geantwortet.
Siehe Anhänge (Vorbehalts Erklärung und GEZ Rate)

Gestern, 11 Monate später (Umzug daher evtl. so lange) ist eine Antwort gekommen.
Siehe Anhang (GEZ-Antwort)

Von Person A wurde in einem Schreiben erklärt, dass in Raten  à 5 Euro / Monat der Betrag gezahlt werden kann.

Nun wird eine Rate von 23 Euro / Monat vorgeschlagen und alle 3 Monate den Vollen Beitrag.
Dann wird noch erklärt das eine Zahlung unter Vorbehalt nicht möglich sei.

Wie geht es nun weiter?
Wie sollte am besten geantwortet werden?


Vielen Dank


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2015, 04:07 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.592
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hat Person A schon mal die Suchfunktion des Forums bemüht mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B.
"Ratenzahlung", "Ratenzahlungsvereinbarung" o.ä. ...?

...und sich evtl. auch mal vertraut gemacht mit u.a. diesem Thread?

Ratenzahlung/ Ratenzahlungsvereinbarung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12173.0.html


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P
  • Beiträge: 2
Hallo,

Ich habe mal noch ein wenig zum Thema Ratenzahlung quer gelesen.

Wie von "Bürger" im Link geschrieben:
Zitat
1) In "Ratenzahlung" wird meiner Kenntnis nach nur eingewilligt, wenn eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt wird.
Stimmt z.b. nicht.
In dem o.g. Schreiben, steht das der Beitragsservice jeden Monat eine Zahlungsaufforderung senden wird und jeden dritten Monat die voll Gebühr + Rate per Zahlungsaufforderung überwiesen haben möchte.

Wie sollte man nun weiter vor gehen?
  • Widerspruch und wieder Raten à 5 Euro / Monat anbieten?
  • Gar nicht reagieren bis eine "richtige" Mahnung kommt ?

Generell möchte man gar nicht bezahlen.

Wie könnte man weiter vor gehen?

Vielen Dank


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juli 2015, 12:08 von Bürger«

s
  • Beiträge: 173
Erstmal gar nicht mehr reagieren und auf den Festsetzungsbescheid warten!  Dann geht's weiter wie bei allen boykotteuren hier im forum  8)

Viele grüße


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