Die Antwort der Post kam doch recht schnell. Person A hatte eine ausführliche Stellungnahme verlangt, diese ist aber sehr knapp ausgefallen.
Ergebnis: Laut Deutsche Post AG ist der Beitragsservice eine Behörde; unglaublich!
Zitat aus der Antwort der Deutschen Post AG:Der Beitragsservice zählt zu den Behörden im Sinne dieses Gesetzes, da Ihr Zweck einzig darin
besteht, die Beiträge für die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten einzuziehen.
Nun ja, da Person A das doch sehr verärgert und Person A der Meinung ist, dass gerichtlich geklärt werden sollte, ob es sich beim Beitragsservice um eine "
BEHÖRDE" handelt, wird Person A um Deckungszusage bei der RSV bitten, und sodann dagegen vorgehen.
Bild folgt...