Nach Auffassung der Gewerkschaft muss der HR seinen Komparsen den Mindestlohn zahlen. Zuvor hatte ein Komparse beklagt, dass er für seinen Einsatz beim Tukur-Tatort „Es lebe der Tod“ nur 45 Euro erhielt. Dabei habe er von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens zur Verfügung gestanden.
Dann käme der gesetzliche Nachtzuschlag aber noch dazu, denn der ist nicht Teil des Mindestlohnes und zwingend ab 2 Stunden dauernder Nachtarbeit für die gesamte Zeit der Nachtarbeit zu zahlen; wären also bei 8,50 Euro je Stunde schon mal incl. 25% Nachtarbeitszuschlag um die 80 Euro.
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
Keine Unterstützung für
- Gegner internationaler, nationaler wie speziell europäischer Grundrechte;
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