Ich darf mich hier mal anschließen.
Ort auch Frankfurt.
Gez Opfer war nie bei brd-Propagandafunk angemeldet und hatte nie ein Empfangsgerät,da kein Koprophage.
Hatte niemals Zugang einer Rechnung, eines Bescheids usw mit Rechtsbelehrung zu verzeichnen.
Opfer ist seit letztem Jahr von gez befreit, da alg2.
Bescheid über die Befreiung von der Rundfunkpflicht ab Ende 2014 ist das einzige Schreiben bei dem ein Eingang zu verzeichnen ist.
Zur grossen Verwunderung des Opfers klingelte es vor ca. 4 Wochen und ein Vollziehungsbeamter der Stadtkasse Ffm wollte dem Opfer "helfen"! Das Hilfsangebot bestand darin einen Betrag in Höhe von ca 350€, den das Opfer angeblich dem HR für 013/014 schulde, einzutreiben. Dieses Ansinnen wies der Betroffene explizit zurück.
Daraufhin schrieb der Betroffene die Stadtkasse Ffm per Einschreiben an und legte Erinnerung gemäß § 766 ZPO(in der Form etwa wie hier schon gepostet) ein und wies auf den fehlenden Bescheid hin.
Das Opfer erhielt darauf vor wenigen Tagen ein Schreiben der stadtkasse Ffm in dem auf das Einschreiben gar nicht
eingegangen wird,sondern lapidar verkündet wird:
Sehr geehrter .....
uns liegen vollstreckbare Forderungen in Höhe von.........vor.
Wir beabsichtigen daher das Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft einzuleiten und bla bla bla...
Wir geben Ihnen die Gelegenheit dieses Verfahren durch Zahlung innerhalb von 14 Tagen abzuwenden.
Meine Frage hierzu wäre:
Auf dieses schon fast den Tatbestand der Nötigung erfüllende Schreiben der Stadt, die sich hier zum Büttel macht, antworten oder Anschreiben zur Abgabe der Vermögensauskunft abwarten?
Hat jemand schon weitergehende Erfahrung?
MfG