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Autor Thema: Die Finanzierung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes  (Gelesen 5745 mal)

907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Hallo
Es geht um
Die Finanzierung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (Betriebsrente/Zusatzrente)
Aus welchem Einkommen wird die Leistung finanziert? Wer ist der Geldgeber? (öffentlicher Dienst und nicht ÖRR gemeint)

Die Rundfunkanstalt sichert alle Renten über eine Rückdeckungsversicherung mit einem hierzu gemeinsam mit anderen Rundfunkanstalten zu gründenden, der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV) unterliegenden Versicherungsunternehmen ( Rückdeckungspensionskasse) ab.

Zitat
Die Rundfunkanstalten gewähren ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und ist insoweit mit der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes vergleichbar.
http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/kef_19bericht.pdf

Die Zwangsmitgliedschaft für die Allgemeinheit der Steuerzahler(alle Wohnungsinhaber) und dann noch eine fette privilegierte Zusatzrente für eine privilegierte Minderheit gefällt mir nicht. Da steht nur "mit der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes vergleichbar". Also ungleich öffentlicher Dienst oder?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2015, 00:06 von 907«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

  • Beiträge: 7.391
Aus welchem Einkommen wird die Leistung finanziert?
Aus dem Beitragsaufkommen?

Zitat
Wer ist der Geldgeber?
Der Bürger?

Zitat
Also ungleich öffentlicher Dienst oder?
"Vergleichbar" ja auch nur deswegen, weil der echte öffentliche Dienst aus echten Steuermitteln bezahlt wird?


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T
  • Beiträge: 268
Müssen denn die Bürger diese Zusatzversorgung denn auch zwangsbezahlen? Ich meine dass es halt Leute geben muss die den ollen Auftrag des ÖRR erfüllen müssen ist irgendwo verständlich. Aber wie wird es rechtlich gedeckelt, dass auch alle sonstigen Spaßfaktoren wie dieser dabei sind?


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  • IP logged

I
  • Beiträge: 434
§1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 12 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages.

§ 12 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrages
Die Finanzausstattung hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen, seine verfassungsmäßigen und gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen; sie hat insbesondere den Bestand und die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten.


§ 40 Finanzierung besonderer Aufgaben
(1) Der in § 10 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages bestimmte Anteil kann für die Finanzierung folgender Aufgaben verwendet werden:

1. Zulassungs- und Aufsichtsfunktionen der Landesmedienanstalten einschließlich hierfür notwendiger planerischer, insbesondere technischer Vorarbeiten,

2. die Förderung offener Kanäle. Mittel aus dem Anteil nach Satz 1 können bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund besonderer Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber auch für die Förderung von landesrechtlich gebotener technischer Infrastruk- tur zur Versorgung des Landes und zur Förderung von Projekten für neuartige Rundfunküber- tragungstechniken verwendet werden. Die Förderung von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungs- techniken soll zeitlich befristet werden. Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk und Projekte zur Förderung der Medienkompetenz können aus dem Anteil nach Satz 1 aufgrund besonderer Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber gefördert werden. 

(2) Das Recht des Landesgesetzgebers, der Landesmedienanstalt nur einen Teil des Anteils nach Absatz 1 zuzuweisen, bleibt unberührt. 

(3) Soweit der Anteil nach Absatz 1 nicht in Anspruch genommen wird, steht er den jeweiligen Landesrundfunkanstalten zu. Eine landesgesetzliche Zweckbestimmung ist zulässig.   


Ich denke dann wird sich auf § 12 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrages bezogen, dass die dicken Pensionen für die Aufgaben da sind, wie will Herr Buhrow sonst ruhig schlafen und seinen täglichen Auftrag erfüllen, wenn er nicht weiß, dass er längst ausgesorgt hat.


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C
  • Beiträge: 342
In erster Linie gewährleisten die üppigen Pensionen und Zusatzrenten eine übermäßige finanzielle Versorgung der Mitarbeiter im Rentenalter.
Am Programm wird gespart, damit die Pensionskassen inkl. Rückstellungen gefüllt bleiben.
Der Auftrag wird also zurückgefahren, wenn es sein muß.

Da bleibt die Frage:
Inwiefern sind Zusatzrenten geeignet, den Bestand und die Entwicklung des ÖR- Rundfunks zu gewährleisten?
Das Gegenteil scheint der Fall zu sein!


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

G

Gast

Die Finanzierung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (Betriebsrente/Zusatzrente)
Aus welchem Einkommen wird die Leistung finanziert? Wer ist der Geldgeber? (öffentlicher Dienst und nicht ÖRR gemeint)

Die Zwangsmitgliedschaft für die Allgemeinheit der Steuerzahler(alle Wohnungsinhaber) und dann noch eine fette privilegierte Zusatzrente für eine privilegierte Minderheit gefällt mir nicht. Da steht nur "mit der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes vergleichbar". Also ungleich öffentlicher Dienst oder?

Siehste, man muss es nur richtig verkaufen. Die Wahrheit ist es nur nicht.

 
Die Finanzierung erfolgt durch Bund, Länder und den Angestellten dieser. Dies hat den Vorteil, dass dies Länder und der Bund entscheiden können, ob sie die Zusatzversorgung noch tragen können oder nicht. Denn 2015 gab es dort massive Einschnitte von Seiten des Staates.

Ebenso ist zu unterscheiden zwischen Ost und West. West ist umlagenfinanziert und Ost ist kapitalgedeckt finanziert (genaueres bei genaueren Fragen).

Bsp. der Berechnung
Grob gesagt wird sein Jahreseinkommen berechnet und dann durch 12 geteilt.
Ein öD-ler hat z.B. lt. der Berechnung dann durchschnittlich 3000,-€ Brutto (1900,- Netto) im Monat. So bekommt er pro 1000 € Brutto, 4,-€ Zusatzrente. Also hier 12,- € für das berechnete Jahr. Dies wird gesammelt. Könnte man mit der Berechnung der staatlichen Rente vergleichen.
Geht dies 30 Jahre lang, dann hat diese Person 360,- € mehr Rente im Monat.
Dies ist fair und legitim, da hier alle Seiten einbezahlen.

Denn im Rentenalter bekommt der öD-ler eine Bruttorente von ca. 1142,- €. Dazu kommt dann noch die Zusatzversorgung von 360,- €.
Darauf müssen nun Kranken- und Pflegebeiträge entrichtet werden (~15%) und es muss versteuert werden.

Und nein, beim öR ist diese Rechnung eine ganz ganz andere...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2015, 13:38 von Bürger«

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Ich könnte mir vorstellen, dass eine fiktive Person F in einer fiktiven Klagebegründung dazu folgendes geschrieben hätte:

Zitat
Dass der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der zusätzlichen und unverhältnismäßig hohen Betriebsrenten der ehemaligen Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwendet werden darf, widerspricht den angeführten Gesetzen und ist somit rechtswidrig. Der Rundfunkbeitrag wird daher zweckwidrig, nämlich entgegen der ausdrücklichen Zweckbindung des § 1 RBStV, verwendet, da damit die Betriebsrenten ehemaliger Mitarbeiter gezahlt werden.

Die BZ schreibt am 11. Februar 2013 dazu: "Mit dem Zweiten altert sich's besser (…) Rund 18.900 Euro Betriebsrente pro Jahr kassieren Ex-Mitarbeiter der ARD im Durchschnitt, das ZDF zahlt sogar 21.000 Euro. Macht 1575 Euro bzw. 1750 Euro Zusatzrente pro Monat, die der Gebührenzahler finanziert – zusätzlich zur gesetzlichen Rente, ohne selbst eingezahlte Beiträge.
In der Privatwirtschaft bekommen männliche Ehemalige im Schnitt 490 Euro, 48 Prozent sogar weniger als 200 Euro. Frauen müssen sich im Schnitt mit 214 Euro begnügen."
(http://www.bz-berlin.de/artikel-archiv/mit-dem-zweiten-altert-sichs-besser)

Und Die Zeit schreibt in einem Artikel am 23. Mai 2013 dazu: "Öffentlich-rechtliches Fernsehen: Gefräßige Anstalten (…) die Personalkosten (…) In den nächsten vier Jahren werden diese Mittel, so die Prognosen, gut 34 Prozent des ARD-Etats ausmachen. Zum Vergleich: Für das Programm sind kaum mehr, nämlich gut 38 Prozent veranschlagt.
Zwischen 2013 und 2016 müssen ARD und ZDF ihren Pensionären insgesamt 1,8 Milliarden Euro bezahlen, so steht es im 18. Bericht der KEF. (…) Rückstellungen für die Pensionen der Zukunft … sind durch besondere Versorgungsverordnungen und Tarifverträge geregelt. Zur Höhe dieser Rückstellungen liegen Daten für das Jahr 2011 vor, wie die ARD auf Anfrage mitteilt. Demnach belaufen sich 'alle Pensionsverpflichtungen auf gut sechs Milliarden Euro'. Eine kaum fassbare Größenordnung, die auch seitens der ARD für erklärungsbedürftig gehalten wird."
(http://www.zeit.de/2013/22/oeffentlich-rechtliches-fernsehen-verwendung-gebuehren)

Wenn man grob überschlägt und nachrechnet, kommt man zu folgendem Ergebnis:

1,8 Mrd / 4 Jahre = 0,45 Mrd. € / Jahr
0,45 Mrd. € / Jahr × 100 % / 7,5 Mrd. € / Jahr = 6%.
6% von 17,50 € /Mon. = 1,05 €

Ca. 1 € von den 17,50 € monatlichen Beiträgen werden also nicht für das Programm, sondern für die zusätzliche und unverhältnismäßig hohe Altersversorgung ehemaliger Mitarbeiter verwendet.

Frei  8)


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  • IP logged
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Wenn man die Bilanz vom Geschäftsbericht des NDR 2014 ab Seite 29 ( https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/bericht176.pdf ) zu Grunde legt, kommt man rechnerisch auf eine noch größere Summe für die zusätzliche Altersversorgung der ehemaligen Mitarbeiter:

Erträge aus Rundfunkbeiträgen/gebühren: 1.025.389.521,78 €
Aufwendungen für Altersversorgung: 97.995.550,86 €

97995550,86 / (1025389521,78 / 100) = 9,55690971855 %
9,55690971855 % von 17,50 € = 1,67 Euro

Demnach entfallen von den 17,50 € monatlichen Beiträgen sogar knapp 10 Prozent, konkret 1,67 € auf die zusätzliche Altersversorgung der ehemaligen Mitarbeiter!

Frei  8)

P.S.: Den NDR-Geschäftsbericht von 2015 finde ich nicht, existiert der schon?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2016, 13:44 von Frei«
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-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Diese ca.10 % dürften wohl in etwa der praktizierte Durchschnitt aller Rundfunkanstalten sein.
Man hat also mit den Geschäftsberichten einen sicheren Nachweis, dass eine ganz klare teilweise Zweckentfremdung des Rundfunkbeitrages vorliegt. Schon dies allein dürfte doch schon Grundlage genug zum Vorenthalt des Beitrages sein. Zumindest könnte man es auf eine eigenständige bis auf weiteres 10%ige Kürzung des Beitrages drauf ankommen lassen. Bei einer darauf hinaus laufenden Klage wäre die Gegenseite doch sicher in Erklärungsnöten zur Rechtfertigung dieses wohl äußerst kuriosen Selbstbedienungsanteiles.


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