Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Beitragsservice pfändet ohne Grundlage, Gläubiger "GEZ"!  (Gelesen 14823 mal)

a

anne-mariechen

Hallo Ypsilon,


Ich möchte im Auftrag der fiktiven Person X kurz mitteilen, dass Person X vollen Erfolg gehabt hat!

Ein Gang zur Behörde und das Geld war nur 18 Stunden danach wieder auf dem Konto von Person X! Die Pfändung wurde aufgehoben - richtig, nicht zeitweise eingestellt, sondern komplett aufgehoben. Eine komplette Anleitung inklusive fiktiver Briefwechsel folgt, sobald fertig! Die fiktiven Behördenmitarbeiter haben geschwitzt und gezittert - kein Scherz. Viele von ihnen wissen, dass sie unrechtes tun. Lasst euch also nicht einschüchtern!

Ypsilon das freut mich für Dich persönlich. Dein Mut der Vortragung der Rechtssituation wurde belohnt. Das muss uns doch alle Hoffnung geben, wenn aus der Einzahl die Mehrzahl derer wird, die dem Betrug der sogenannten amtlichen Handlung ein Riegel vorgeschoben wird.

Bleibt natürlich die Frage, was sich ein Machtpolitischer Gegener nun einfallen lässt?

Ich möchte auf einen sehr interessanten Link zu den Strafverfolgungsbehörden / Staatsanwaltschaft Berlin verweisen. https://www.berlin.de/sen/justiz/strafverfolgung/aktuelle_info.html

Was ist hier denn alles zu lesen:

Die Institution der Berliner Staatsanwaltschaft besteht seit dem 1. Oktober 1846.
Die Strafprozessordnung vom 1 . Februar 1877, die heute noch - natürlich mit zahlreichen Änderungen bis in die jüngste Zeit - gilt, trägt diesen Grundsätzen Rechnung.
Die sogenante Bundesrepublik wurde doch 1949 gegründet und dann stammt unsere Strafprozessordnung aus dem Deutschen Kaiserreich (1871–1918). Merk..würdig.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

H
  • Beiträge: 582
Du könntest mal probieren den Spieß umzudrehen und den Beitragsservice zu vollstrecken. Die Chance, dass das durch geht, dürfte sehr hoch sein.

Ich frage mich gerade wirklich, was würde den passieren, wenn jemand diese Zwangsvollstreckungsaufträge nachmacht, und diese einfach bei den Stadtkassen abgibt... Würden die dann wirklich ohne weitere Prüfung die Zwangsvollstreckung einleiten?

So ein Vorgehen könnte ja dazu führen, dass die Stadtkassen vollkommen zusammenbrechen: Zum einen werden die mit Aufträgen zugeballert, zum anderen verlieren die nachher jeden Prozess, und bleiben auf den Kosten sitzen.

Ein Schelm wer böses dabei denkt...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2017, 11:13 von DumbTV«

a

anne-mariechen

Du könntest mal probieren den Spieß umzudrehen und den Beitragsservice zu vollstrecken. Die Chance, dass das durch geht, dürfte sehr hoch sein.

Genau das hat [Seite/ Begriff unerwünscht] gemacht, jedes Schreiben zuerst mit 100,- € und später mit 1.000,- belegt. Stand heute so ist zu lesen, hat er seine Forderungen angemahnt.

Wie ich heraus lesen konnte, ist ein vergleichbarer Fall schon in den Gerichten in München anhängig. Eine Rechtssprechung hierzu wird erwarten. Es spricht nichts dagegen selbst privat eine Rechnung für Aufwendungen zu stellen. Bis zu 17 Tsd. Euro Kleingewerbe, wenn höher eben für 20 Euro einen Gewerbeschein holen und somit die Steuern und Abgaben aus dem Gewinn über die Steuererklärung abführen.

Man könnte ja noch tricksen und die Forderungen über ein gerichtliches Onlineverfahren einreichen, die Richter haken das ab, damit es vom Tisch ist und dann ist der Gerichtsvollzieher gegen den BS gefordert.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2017, 11:18 von DumbTV«

H
  • Beiträge: 582
Man könnte ja noch tricksen und die Forderungen über ein gerichtliches Onlineverfahren einreichen, die Richter haken das ab, damit es vom Tisch ist und dann ist der Gerichtsvollzieher gegen den BS gefordert.
Wieso Gerichtsverfahren? Ich schreibe einfach die zuständige Stadtkasse an, und behaupte, es gibt einen Titel (macht der BS ja auch) und beantrage die Zwangsvollstreckung durchzuführen...

Bei uns wird doch inzwischen auch auf Gerichtsverfahren verzichtet, und viele haben die angeblich versandten Beitragsbescheide niemals erhalten... trotzdem sehen diese sich mit einer Pfändung konfrontiert...

Wenn wir schon alle gleichpauschalisiert werden, dann machen die AÖRs und der BS da bitte keine Ausnahme...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2017, 11:20 von DumbTV«

a

anne-mariechen

Ist nicht genau dieser Ablauf der Grund, dass die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher rechtwirksam nichtig ist? Fehlerhaftes Verfahren?
Wenn jetzt aber ein Richter seinen Kringel aufs Papier setzt, dann kann sich der BS quasi nicht mehr wehren, weil kein Formmangel mehr vorliegt. Oder bin ich falsch informiert?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2017, 11:22 von DumbTV«

S
  • Beiträge: 1
Hallöchen, hast Du das denn selber in dieser Form schon gemacht?
Viele Grüße


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben