'N Abend,
mich wundert nichts, wobei es mich denn aber doch verwundert.
Da setzt sich die EU selber als Ziel, daß jeder Bürger seine Rechte kennen können muß und schickt diesen dann durch den Richtlinien-Dschungel. Konsequent ist das nicht, wird so doch der Eindruck erweckt, daß es gar nicht Absicht ist, daß der Bürger seine Rechte kennt.
Man müsste nur für den Rundfunkbereich, 10 bis 20 Richtlinien sichten, die alle von 1 Richtlinie ausgehen, da schon die erste Richtlinie auf 2 oder 4 weitere Richtlinien verweist, die ihrerseits wiederum weitere Richtlinien einbinden.
Nur ABM für Juristen?
ciao
Pinguin
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
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