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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung - Wie geht´s weiter?  (Gelesen 21881 mal)

c
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Um die Thematik in Gänze zu verstehen, sind viele Stunden Lesen notwendig. Und das müsste innerhalb der nächsten Tage passieren, da die Zeit gegen Person A läuft.  Diese Zeit zum ausgiebig Einlesen kann Person A im Moment leider nicht aufbringen  :-[
Dann wäre jetzt wohl der richtige Zeitpunkt, einen Anwalt einzuschalten . . .


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Verwaltungsakt ist hier folgendes:
-Der Festsetzungsbescheid mit der Aufstellung der Schulden.
-Der Leistungsbescheid ist die darin enthaltene Forderung, zu bezahlen. Ohne Aufforderung zu bezahlen braucht man nicht bezahlen.

Dann ist das so zu verstehen, dass der Leistungsbescheid/Zahlungsauuforderung (inkl. Rechtsbehelf) das erste Glied in der Verwaltungskette ist und die Festsetzungsbescheide alle folgenden?

Da der BS seit letzten fiktiven Jahr nur Festsetzungsbescheide versendet und darin keinerlei Aufforderung erkennbar ist, wären doch somit die Vollstreckungsvorraussetzung nicht gegeben oder? (nicht nachweislich)


P.S.: Person N hat in seinem 1. fiktiven Widerspruch auch diese Ruhendstellung beantragt aufgrund einer frei erfundenen Vorlage. Und mal ehrlich, wer kann von sich behaupten sich jemals vorher mit Verwaltungsakten und Widersprüchen beschäftigt zu haben, wie diese aussehen müssen bzw. was und was nicht enthalten darf?

Und welche erfundenen Person glaubt, dass der BS die Widersprüche mit X Seiten komplett liest? Die Antworten auch nur mit Textbausteinen und da steht dann etwas drin was in einem fiktiven Widerspruch gar nicht erwähnt wurde.


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Die Infobriefe ohne Rechtsbehelfsbelehrung sind die ersten Maßnahmen seitens BS, danach folgen Festsetzungsbescheide.  Dass darin manchmal keine Aufforderung zur Zahlung enthalten ist, ist ein Formfehler vom BS. Deshalb kann ohne Zahlungsaufforderung nicht vollstreckt werden. Das sieht BS aber anders.
Auch wenn BS nicht alles liest, was man denen zuschickt, Formfehler erkennen die und nutzen Sie aus.

Niemand muss genau wissen, was zu tun ist gegen den Zwangsbeitrag, aber man sollte sich soweit einlesen, dass keine Formfehler passieren.
Ein Anwalt ist natürlich die beste Wahl. Hier sind zwar viele Berichte und Hilfethemen zu finden, aber echte Rechtsberatung ist im Forum verboten, das ist den Anwälten vorbehalten. Und da nicht alle Ratsuchenden im Forum alles schön sortiert der Reihe nach abfragen, ist es hier sehr unübersichtlich geworden. Einen Tag muss man sicherlich opfern, um ein Thema so gut zu verstehen, um etwas vernünftiges daraus zu Papier zu bringen. Das ist immer ein Problem, wenn die Zeit drängt.


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Person A hat gestern ein langes Gespräch mit einem Rechtsanwalt gehabt, der hier im Forum öfter mal als Spezialist für unser Thema erwähnt wird.
Dabei hat sich herausgestellt, daß die einzige Option eine Klage wäre. Es hat sich als Fehler herausgestellt, den Bescheiden zu widersprechen. Es wurde auch klar, daß man als Nicht-Jurist kaum Chancen hat, eine Klage erfolgreich durchzubringen.
Die Rechtschutzversicherung scheint Person A im Regen stehen zu lassen wegen "zu geringer Erfolgsaussichten". Wenn Person
A nun alles selber zahlen muss, kommen zwischen 1500 und 2000 Euro Kosten auf sie zu.
Das kann Person A sich leider nicht leisten  :-[
Daher ist die Reise für Person A hier zu Ende  :-[ :-[ :-[ Game Over . . .


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Moin Moin,

@callahan:
Zitat
Es hat sich als Fehler herausgestellt, den Bescheiden zu widersprechen.
Wieso?? :o

Ohmanoman


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Moin Moin,

@callahan:
Zitat
Es hat sich als Fehler herausgestellt, den Bescheiden zu widersprechen.
Wieso?? :o

Ohmanoman

Weil man sonst hätte behaupten können, diese nie erhalten zu haben. Dann hätte es noch einige Optionen gegeben.


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Weil man sonst hätte behaupten können, diese nie erhalten zu haben. Dann hätte es noch einige Optionen gegeben.

Das stimmt, ABER es gab schon fiktive Fälle da wurden danach die Bescheide mit Zustellerurkunde verschickt und dann kann Person A-Z nicht mehr behaupten nichts bekommen zu haben.

Das einzigste was positiv ist das man so noch mehr Zeit schinden kann.


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Moin

es hat noch nie etwas gebracht zu klagen, sonder es anzupacken und zu klagen! ;)

Ohmanoman


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c
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Person A wird die Forderung nun mit knirschenden Zähnen bezahlen und sich dann nach einer anderen Strategie umsehen, um dem Sauladen das Leben schwer zu machen.
Person A ist jetzt richtig sauer . . . >:(

Die Schlacht ist verloren, der Krieg noch nicht!


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@callahan,

dann, wenns nicht anders geht, versuche in bar zu zahlen und dann wieder von vorne!

Ohmanoman


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hat Person A beim Vollstreckungsbeamten denn schon alle notwendigen Unterlagen angefordert, damit Person A die Forderung überhaupt überprüfen kann? Höchstwahrscheinlich wird er nicht liefern können.

Mindestens verschafft es Person A einige Wochen Zeit. Bezahlen kann Person A immer noch, wenn es kurz vor knapp ist und er mit dem ipad die Wohnung verlassen will..

- Amtshilfeersuchen anfordern (Von der LRA an die Stadtkasse)
- Alle Bescheide anfordern bzw. eine Auflistung wie die Forderung zustande gekommen ist
- Ist als Gläubiger die LRA oder der BS angegeben? (BS = Formfehler)

Person A kann dem GV dann sagen, dass er prinzipiell zahlen kann, aber natürlich nicht, wenn die rechtmäßige Form nicht gewahrt ist. Ausserdem sollte Person A den Vollstreckungsbeamten darauf aufmerksam machen, dass er persönlich für fehlerhafte Vollstreckung haftet und Person A ggfls. Strafanzeige stellen wird, falls ein Fehler vorliegt. Das lässt GVs und Konsorten meistens etwas vorsichtiger werden, da bei Strafanzeige auf sie ein ziemlicher Aufwand mit Stellungnahme etc. zu kommt und sie das dann evtl. auch an den BS zurückgeben.


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@callahan,

dann, wenns nicht anders geht, versuche in bar zu zahlen und dann wieder von vorne!

Ohmanoman

Ich habe damit ja nichts zu tun, aber Person A könnte man das raten . . .
Da die Überweisung an die Stadt geht (und nicht an des Beitragsservice), kann man sich die Schikane mit der Barzahlung sparen, oder?
Der Beitragsservice bekommt das Geld ja dann eh per Überweisung von der Stadt und kommt somit auch nicht an die Bankdaten von Person A.
Wie ist das rechtlich?
Kann man zu einer bestimmten Zahlungsweise gewzungen werden?

hat Person A beim Vollstreckungsbeamten denn schon alle notwendigen Unterlagen angefordert, damit Person A die Forderung überhaupt überprüfen kann? Höchstwahrscheinlich wird er nicht liefern können.

Mindestens verschafft es Person A einige Wochen Zeit. Bezahlen kann Person A immer noch, wenn es kurz vor knapp ist und er mit dem ipad die Wohnung verlassen will..

- Amtshilfeersuchen anfordern (Von der LRA an die Stadtkasse)
- Alle Bescheide anfordern bzw. eine Auflistung wie die Forderung zustande gekommen ist
- Ist als Gläubiger die LRA oder der BS angegeben? (BS = Formfehler)

Person A kann dem GV dann sagen, dass er prinzipiell zahlen kann, aber natürlich nicht, wenn die rechtmäßige Form nicht gewahrt ist. Ausserdem sollte Person A den Vollstreckungsbeamten darauf aufmerksam machen, dass er persönlich für fehlerhafte Vollstreckung haftet und Person A ggfls. Strafanzeige stellen wird, falls ein Fehler vorliegt. Das lässt GVs und Konsorten meistens etwas vorsichtiger werden, da bei Strafanzeige auf sie ein ziemlicher Aufwand mit Stellungnahme etc. zu kommt und sie das dann evtl. auch an den BS zurückgeben.

Person A glaubt, daß das alles nicht wirklich hilft, sondern nur noch sehr begrenzt Zeit schindet. Der Anwalt ist da ähnlicher Meinung.
"Zahlen und von vorne" trifft es wohl ganz gut. Dann aber mit einer anderen Taktik.


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Dann aber mit einer anderen Taktik.


Soviel Möglichkeiten gibt es dann aber nich mehr und zu behaupten einen Bescheid nie bekommen haben wirkt dann ziemlich unglaubwürdig.
denn offenbar sind die ersten Bescheide ja zugestellt wurden weil widersprochen wurde. Und dann sollen auf einmal keine Bescheide mehr angekommen sein? Nee, damit macht man sich nur lächerlich.


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Wo ist da der Unterschied? Daß in den anderen Fällen 4 oder mehr Bescheide nicht angekommen sein sollen, ist genauso unglaubwürdig.
Es kann viele Gründe geben, warum bei Person A demnächst keine Bescheide mehr ankommen . . . die Beweislast liegt jedenfalls nicht bei Person A.
Bei dem ganzen GEZ-Krempel geht es doch schon längst nicht mehr um Glaubwürdigkeit sondern nur um Juristerei . . .

Und wie man sich bei DEM Verein lächerlich machen kann, ist mir ein Rätsel . . . .  :P


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Und wie man sich bei DEM Verein lächerlich machen kann, ist mir ein Rätsel . . . .  :P

Auch wieder war  8) ;D

Was eine fiktive Person N mal interessieren würde: Hat der erfundene Anwalt einer Person A gesagt dass es besser gewesen wäre mit denen (BS) nicht zu kommunizieren? Also frei nach dem Motto: Nobody Home?


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