Die Infobriefe ohne Rechtsbehelfsbelehrung sind die ersten Maßnahmen seitens BS, danach folgen Festsetzungsbescheide. Dass darin manchmal keine Aufforderung zur Zahlung enthalten ist, ist ein Formfehler vom BS. Deshalb kann ohne Zahlungsaufforderung nicht vollstreckt werden. Das sieht BS aber anders.
Auch wenn BS nicht alles liest, was man denen zuschickt, Formfehler erkennen die und nutzen Sie aus.
Niemand muss genau wissen, was zu tun ist gegen den Zwangsbeitrag, aber man sollte sich soweit einlesen, dass keine Formfehler passieren.
Ein Anwalt ist natürlich die beste Wahl. Hier sind zwar viele Berichte und Hilfethemen zu finden, aber echte Rechtsberatung ist im Forum verboten, das ist den Anwälten vorbehalten. Und da nicht alle Ratsuchenden im Forum alles schön sortiert der Reihe nach abfragen, ist es hier sehr unübersichtlich geworden. Einen Tag muss man sicherlich opfern, um ein Thema so gut zu verstehen, um etwas vernünftiges daraus zu Papier zu bringen. Das ist immer ein Problem, wenn die Zeit drängt.