Hallo Mitstreiter!
Person A hat im September 2014 den Klageweg beschritten und sich beim Verfassen der Klageschrift an Bernd Höckers Musterschreiben in seinem Blog unter
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm orientiert.
Nun erhielt Person A am 19.06.2015 auch endlich eine Antwort vom Verwaltungsgericht Leipzig. Darin wird Person A darauf hingewiesen, dass ihr Fall gemäß §6 Abs.1 Satz 1 VwGo auf einen Einzelrichter übertragen wird.
Begründung:
"...weil die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat."
Nun gut, dass es ein 3/4 Jahr gedauert hat, Person A das mitzuteilen, werte ich schon mal als Erfolg(!) in optimaler Zahlungsverzögerung.
Person A wird nun angeboten die Klage zurückzuziehen, dadurch würde sich die bereits gezahlte (Klage-)Gebühr von 3 (105,-€) auf eine (35,-€) reduzieren.
Die 105,-€ sind Person A die Klage schon wert, wenn sie dadurch noch ein Jahr Zeit gewinnt. Allerdings meinte eine Rechtspflegerin des Gerichtes, dass A evtl. die
Anwaltskosten der Gegenpartei (Beitragsservice Landesrundfunkanstalt*) zu zahlen hätte. Das ist ja eine Variable, die in die 1000nde gehen kann?Gibt es hierzu schon Erfahrungswerte? Evtl. ist eine andere Strategie besser...?Beste Grüße!
Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
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Danke für die zukünftige Berücksichtigung.
*geändert, um Missverständnisse zu vermeiden:
Klagegegner ist immer die jeweilige Landesrundfunkanstalt, nicht der nicht-rechtsfähige Beitragsservice