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Autor Thema: Erfahrung mit Übernahme der Anwaltskosten der Gegenseite  (Gelesen 2624 mal)

C
  • Beiträge: 3
Hallo Mitstreiter!

Person A hat im September 2014 den Klageweg beschritten und sich beim Verfassen der Klageschrift an Bernd Höckers Musterschreiben in seinem Blog unter http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm orientiert.

Nun erhielt Person A am 19.06.2015 auch endlich eine Antwort vom Verwaltungsgericht Leipzig. Darin wird Person A darauf hingewiesen, dass ihr Fall gemäß §6 Abs.1 Satz 1 VwGo auf einen Einzelrichter übertragen wird.
Begründung:
Zitat
"...weil die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat."

Nun gut, dass es ein 3/4 Jahr gedauert hat, Person A das mitzuteilen, werte ich schon mal als Erfolg(!) in optimaler Zahlungsverzögerung.

Person A wird nun angeboten die Klage zurückzuziehen, dadurch würde sich die bereits gezahlte (Klage-)Gebühr von 3 (105,-€) auf eine (35,-€) reduzieren.

Die 105,-€ sind Person A die Klage schon wert, wenn sie dadurch noch ein Jahr Zeit gewinnt. Allerdings meinte eine Rechtspflegerin des Gerichtes, dass A evtl. die Anwaltskosten der Gegenpartei (Beitragsservice Landesrundfunkanstalt*) zu zahlen hätte. Das ist ja eine Variable, die in die 1000nde gehen kann?

Gibt es hierzu schon Erfahrungswerte? Evtl. ist eine andere Strategie besser...?

Beste Grüße!


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige Berücksichtigung.

*geändert, um Missverständnisse zu vermeiden:
Klagegegner ist immer die jeweilige Landesrundfunkanstalt, nicht der nicht-rechtsfähige Beitragsservice


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2015, 19:22 von Bürger«

G

Gast

In der ersten Instanz vor dem VG senden doch die Rundfunkanstalten - wenn überhaupt - nur jemanden aus ihrer eigenen Rechtsabteilung aus. Kosten dafür ca. 20 €.

Nicht abschrecken lassen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2015, 19:15 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/RAGebVerwaltungsgericht.html
https://dejure.org/gesetze/RVG/Anlage_2.html

Aktuell, war so ein Tag beim VG Dresden mit dem MDR, wo dieser zusätzlichen Rechtsbeistand mitgebracht hat. Bei einem Streitwert bis 500, waren die Kosten wohl unter 200,- €, das richtet sich nach der Gebührentabelle mit dem Wertgegenstand und wohl dem Fahrweg.

Siehe hier für Beispiel
Verhandlung VG Dresden, Di. 16.06.15, 10.45 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14554.msg97870.html#msg97870


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2015, 19:15 von Bürger«

I
  • Beiträge: 434
Nun erhielt Person A am 19.06.2015 auch endlich eine Antwort vom Verwaltungsgericht Leipzig. Darin wird Person A darauf hingewiesen, dass ihr Fall gemäß §6 Abs.1 Satz 1 VwGo auf einen Einzelrichter übertragen wird.
Begründung:
Zitat
"...weil die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat."

Haben die Person A geschrieben, dass sie es auf einen Einzelrichter übertragen oder dass sie es erwägen, sofern Person A nicht eine Begründung liefert, dass es vor der Kammer (3 Richter) ausgetragen wird?


Edit "Bürger":
Hier bitte nicht in Nebenfragen abschweifen, die andernorts im Forum bereits ausgiebig behandelt und nicht Kern dieses Threads sind, sondern bitte am Kern des Themas bleiben, welches da lautet
Erfahrung mit Übernahme der Anwaltskosten der Gegenseite
Danke für die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2015, 19:24 von Bürger«

 
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