Die lang ersehnte Antwort der KEF ist nun bei Person A eingegangen.
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. Juli 2015 zur Nutzung des Infoposttarifes der Deutschen Post AG durch den Zentralen Beitragsservice von ARD , ZDF und Deutsch landradio. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat zwischenzeitlich den Zentralen Beitragsservice (ZBS) um eine Stellung nahme zu der Thematik gebeten .
Danach hat die Entscheidung der Bundesnetzagentur im Jahr 2012 zu einer umfang reichen Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des Produktes "lnfopost" geführt . Der ZBS kann mittlerweile nur einen geringen Teil seiner Ausgangspost mit der günstigen Infopost verschicken , z .B. Ablaufmitteilungen und Mailings. Die viel zahlrei cheren Briefe wie Zahlungserinnerungen , Zahlungsaufforderungen , Mahnungen und Beitragsbescheide dürfen seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr mit dem günstigen Por totarif "lnfopost" verschickt werden , sondern müssen als Standardbrief freigemacht sein.
Vor diesem Hintergrund ist die von Ihnen zitierte Textstelle im 19. Bericht der KEF in der Tat missverständlich . Einerseits hat die Bundesnetzagentur speziell über den ZBS und dessen Ausgangspost keine Aussagen getroffen . Andererseits kann durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur nur ein Teil der Ausgangspost des ZBS nicht
mehr als "lnfopost" versendet werden . Ein anderer Teil der Ausgangspost des ZBS kann und wird aber immer noch als "lnfopost" versendet. Insofern handelt es sich um eine Einschränkung , die im Ergebnis voraussichtlich zu dem im 19. KEF-Bericht bezif ferten Mehraufwand führen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tim Schönborn Geschäftsführer
Hier als Scan:
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Ich bin dafür, dass wir dagegen sind. GEZ nein Danke.
Klagen und sich wehren statt zahlen, für unser aller Recht.