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Autor Thema: Was will der "Beitragsservice" uns mit diesen Bildern mitteilen?  (Gelesen 5786 mal)

S
  • Beiträge: 2.177
Ich bin einfach neugierig, welchen Eindruck diese Bilder erwecken sollen.

Bild 1:


Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/e80/Wohngemeinschaft_634x374.png
zu finden u.a. auf der Startseite http://www.rundfunkbeitrag.de/
Abruf 00:24 23.06.2015


Bild 2:


Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/e147/information_634_450.jpg
zu finden u.a. auf der Startseite http://www.rundfunkbeitrag.de/
Abruf 00:25 23.06.2015



Weitere Infos/ Links/ Diskussionen siehe u.a. unter
[Übersicht] "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30865.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2019, 15:39 von Bürger«

G

Gast

Natürlich soll das obere Bild die Studentengeneration mit 18 bis 30 Jahren und das untere Bild die etwas ältere Generation, die nach Familie, Auto und Fabrik trachtet, ansprechen. Auf das sich diese Gruppen wenigstens ein Bisschen mit dem "Rundfunkbeitrag" identifizieren können.

Ist jetzt vl. etwas OT, deshalb schonmal Sorry vorab:

Beim Surfen auf deren Internetseite kam mir gerade die Idee auf denic.de nachzuforschen wer der Domaininhaber ist. Es ist tatsächlich ...

Zitat
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829
Koeln
DE

... als Vertragspartner der DENIC angegeben. Nun ist doch aber BS nicht rechtsfähig und daraus folgt doch auch, dass BS nicht geschäftsfähig ist, oder? Falls ja, dann passt doch hier irgendetwas nicht zusammen.  ???


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S
  • Beiträge: 2.177
Ja, Rundfunkgegner, aber die Bilder enthalten Vorurteile.

Sind die im ersten Bild alle jugendliche und die im zweiten alle aus der älteren Generation?

Und diejenigen, die da nicht passen, sind weniger als 10%?

Sprechen diese Bilder nicht so wie so jene, die schon vom Rundfunk angesprochen werden?


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K
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Beim Surfen auf deren Internetseite kam mir gerade die Idee auf denic.de nachzuforschen wer der Domaininhaber ist. Es ist tatsächlich ...

Zitat
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829
Koeln
DE

... als Vertragspartner der DENIC angegeben. Nun ist doch aber BS nicht rechtsfähig und daraus folgt doch auch, dass BS nicht geschäftsfähig ist, oder? Falls ja, dann passt doch hier irgendetwas nicht zusammen.  ???

Ich hatte dieses Thema ja bereits das ein oder andere Mal angesprochen. Hier meine Erklärung:

Beim Beitragsservice handelt es sich aus verwaltungskooperationsrechtlicher Sicht um einen Zweckverband. Ein Zweckverband ist ein Zusammenschluss mehrerer juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Grundlage für einen solchen Zusammenschluss ist ein Gesetz und/oder ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur gemeinsamen Erledigung einer bestimmten öffentlichen Aufgabe. Die öffentliche Aufgabe, die der Beitragsservice erledigt, ist der Betrieb eines Rechenzentrums. Die sog. "Verwaltungsvereinbarung" ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den einzelnen Rundfunkanstalten, in welchem sie den gemeinschaftlichen Betrieb eines Rechenzentrums vereinbaren. Dass der Beitragsservice nicht rechtsfähig ist, liegt einfach daran, dass es kein Gesetz gibt, welches ihm eine eigene Rechtspersönlichkeit verleihen kann.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR) ist ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen (in der Regel) des Privatrechts zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Der Zweckverband ist auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts das Pendant zur GbR auf dem Gebiet des Privatrechts.

Über die Frage, ob eine GbR rechtsfähig ist, herrschten früher andere Auffassungen als heute. Früher ist man davon ausgegangen, dass eine GbR als solche nicht rechtsfähig sein kann, sondern nur die Gesellschafter dieser GbR. Nach dieser Auffassung ging man also davon aus, dass nur die Gesellschafter der GbR Rechtsträger sein konnten, nicht aber die GbR. Im Jahre 2001 hat der BGH jedoch entschieden, dass eine GbR rechtsfähig sein kann, sofern es sich dabei um eine Außen-GbR handelt, also um eine GbR, die am allgemeinen Geschäftsverkehr teilnimmt. Eine reine Innen-GbR wird weiterhin als nicht rechtsfähig betrachtet.

Meiner Ansicht nach kann die BGH-Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit der Außen-GbR aufgrund der Ähnlichkeit beider Gesellschaftsformen auf den Zweckverband übertragen werden. Sofern der Zweckverband mit dem Namen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" am allgemeinen Geschäftsverkehr teilnimmt, ist er wie eine Außen-GbR rechtsfähig. Dies erklärt, warum nicht die einzelnen Rundfunkanstalten Domaininhaber sind, sondern der Beitragsservice als solcher.

Die Bezeichnung des Beitragsservice als "nicht-rechtsfähig" ist meiner Ansicht nach seit der BGH-Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit der Außen-GbR veraltet. Trotzdem wird der Beitragsservice immer noch als "nicht-rechtsfähig" bezeichnet, weil man es halt einfach nachplappert.


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S
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Bild 1:

Das ist eine Studenten-WG. Die Jugendlichen sind beim Kochen. Vorher waren einige von ihnen auf der Toilette.
Weder vor dem Verlassen der Toilette, noch vor dem Kochen, noch vor dem Essen waschen sie sich die Hände.
Sie kochen und fassen ihre Hefte und Bücher, die da auf dem Tisch liegen, mit ihren fettigen Händen. Dazwischen sehen sie Videos des öffentlich rechtlichen Rundfunks mit dem Tablett-Computer.

Bild 2:

Da ist der Arbeitgeber, er ist brav und dem Staat treu wie ein protestantischer Pfarrer (nicht ultramontan wie
ein katholischer Priester), christlich und konservativ, eine Autorität. Die Frau ist eine einfache Angestellte, in
der modernen Firma arbeiten ja auch Frauen. Sie berechnen da, wie viel die Firma dem öffentlich rechtlichen
Rundfunk monatlich zahlen soll.

Wie geht die Geschichte weiter?

An die Moderatoren: vielleicht ist es angemessen, die Bilder durch url-Links auf die Bilder zu ersetzen. Wegen Urheberrechte.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Randbemerkung:
Ich meine, vor geraumer Zeit gelesen zu haben, dass mind. eine der zahlreichen Grafiken auf einem Foto basiert, für welches keine Bildrechte vorlagen... finde diese Info aber derzeit nicht...


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F
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Zitat
ARD ZDF Deutschlandradio; Beitragsservice; Freimersdorfer Weg 6; 50829 Koeln; DE
... als Vertragspartner der DENIC angegeben. Nun ist doch aber BS nicht rechtsfähig und daraus folgt doch auch, dass BS nicht geschäftsfähig ist, oder? Falls ja, dann passt doch hier irgendetwas nicht zusammen.  ???

Als Domaininhaber. Vertragspartner von DeNIC ist NetCologne, die sind auch Vertragspartner des Beitragsservice.

Rechtsfähig heißt: „selbständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein.“ Die Geschäftsfähigkeit ist wieder was anderes. Meinem Verständnis nach heißt das, daß der Beitragsservice Verträge abschließen kann, daraus entstehende Rechte aber (eigentlich) jemandem anderen zustehen und die daraus entstehenden Pflichten (eigentlich) von jemandem anderen übernommen werden müssen. Ob das jetzt heißt, daß der BS Verträge im Auftrag von jemand anderem abschließt oder die Verträge prinzipiell „schwebend ungültig“ sind, verstehe ich auch nicht.

Zum Selber-Nachlesen:Wenn das jemand verstanden hat oder einen Link findet, was das bedeutet… Freue mich auf Antwort.


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Interessant ist auch, wie sich die Bilder im Laufe der Zeit geändert haben:

16.01.2013:

http://web.archive.org/web/20130116173449im_/http://www.rundfunkbeitrag.de/wg_620x400.jpg

Absolut Null Empfangsgeräte sind auf dem viel kleinteiligeren älteren Bild zu sehen. Das Buch wurde durch ein Tablet ersetzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2016, 01:56 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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