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Autor Thema: Welche Städte und Gemeinden zahlen nicht nach "Gesetz"  (Gelesen 2792 mal)

W
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Der SPON-Artikel ist schon älter, hab ihn endlich wieder gefunden.

Wie kann man als Stadt Köln überhaupt auf die Idee kommen, die Zahlung zu verweigern, wenn diese Gebühr angeblich Gesetz ist.
Man kann eigentlich nur auf diese Idee kommen, wenn man weiß, dass die Rundfunkgebühr auf einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu Lasten Dritter beruht, dem der Dritte nach §58 Verwaltungsverfahrensgesetz zustimmen muss und damit scheinbar kein Gesetz ist, oder?
Denn nur wenn es kein Gesetz ist, kann eine Stadt wie Köln auch zu Konditionen wie 2012 zahlen.

Frage, wie viele Kommunen zahlen ebenso nicht so, wie sie sollten oder haben es nicht?

Der Artikel ist eine Steilvorlage gegen die Rundfunkgebühr.

Zitat
Hamburg/Köln - Die Stadt Köln zahlt doch wieder Rundfunkgebühren - allerdings vorerst so wie 2012 und nicht nach dem neuen System. Darauf habe sich die Stadt mit dem WDR geeinigt, sagte Stadtsprecherin Inge Schürmann am Donnerstag. Auch eine WDR-Sprecherin bestätigte das. Zuvor hatte die Stadt Köln angekündigt, die Zahlungen vorläufig einzustellen. Begründung: Sie müsse erst mal ermitteln, für was und wen genau sie nach der neuen Regelung wie viel zu zahlen habe.

Nach der vorläufigen Einigung heißt es nun, es würden gleichzeitig Gespräche geführt, wie das neue System mittelfristig doch umgesetzt werden kann. Die Stadt Köln befürchtet eine Kostenexplosion und übergroßen bürokratischen Aufwand.

Das größte Problem sieht Sprecherin Schürmann darin, dass künftig für jede Betriebstätte eine Gebühr entrichtet werden soll. Demnach müsste man sogar für einen Friedhof mit Aufenthaltsraum zahlen, sagte Schürmann, und dort werde eher weniger ferngesehen.

Beim Adressaten scheint die Stadt noch unsicher. Erhoben wird die Abgabe in Deutschland nicht vom WDR, sondern noch immer von der GEZ. Die nennt sich nun Beitragsservice. Und hat ihren zentralen Sitz in Köln.

sha/dpa

http://www.spiegel.de/kultur/tv/die-stadt-koeln-zahlt-doch-rundfunkgebuehren-a-880732.html


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s
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  • Weg mit der Zwangsabgabe
Die Stadt Köln hat nach eigener Aussage die 2013 und 2014 in Rechnung gestellten Rundfunkbeiträge unter Vorbehalt gezahlt, zumindest bis Sept. 2014.

Auszug aus einem Schreiben der Stadtverwaltung an Forumsmitglied "Icke Berlin" vom 5. 9. 2014:

Zitat
Wir befinden uns regelmäßig bezüglich der seit der Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages in Köln erheblich erhöhten Rundfunkbeiträge mit dem WDR im Austausch und erwarten gleichzeitig ein Ergebnis der Evaluierung, welche durch den Deutschen Städtetag angestoßen wurde und Ende 2014 abgeschlossen sein sollte.

Die Stadt Köln hat die 2013 in Rechnung gestellten Rundfunkbeiträge gezahlt, gleiches gilt für die bis jetzt in 2014 fälligen Rundfunkbeiträge, beides jedoch ausdrücklich unter dem Vorbehalt des Gleichbleibens der Rechtslage. § 10 Abs. 3 des seit 01.01.2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrages sieht nämlich Folgendes vor:

„Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern“.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4627.msg75226.html#msg75226


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Auch diese freistellenden Auslegungen des Herrn Dr. E., seines Zeichens Justiziar beim federführenden SWR, sind recht einseitig begünstigend:
Quelle: http://www.stgb-brandenburg.de/781.html

- Für Trauerhallen oder Friedhofskapellen auf dem örtlichen Friedhof besteht keine Rundfunk"beitrags"pflicht. Sogar - man staune - wenn ein Atheist dort aufgebahrt wird. Begründung: Kein (dauerhaft) eingerichteter Arbeitsplatz vorhanden.
-> Aber die nur sporadisch aufgesuchte Zweitwohnung ist voll "beitrags"pflichtig. Und in § 5 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 1. RBStV ist eine Pflichtigkeit von einem Drittel Rundfunk"beitrag" für Null Beschäftigte normiert.

- Freiwillige Feuerwehr ist anscheinend befreit, wenn sie eine "kleine örtliche" ist.

- Heimatmuseen sind regelmäßig nicht "beitrags"pflichtig, weil sie meist nur an bestimmten Tagen und für eine bestimmte (kurze) Zeit geöffnet sind ...


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

 
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