Hallo,
Person A hat zwischen dem 01.01.2014 und 31.12.2014 wie gewohnt etliche Bettelbriefe vom Beitragsservice bekommen.
Zusätzlich kamen in der Zeit auch drei Bescheide bei ihm an, worauf er jedes mal fristgerecht Widerspruch eingelegt hat.
Auf keinen dieser Widersprüche kam jemals ein Widerspruchsbescheid bei Person A an. Stattdessen hatte Person A heute eine Mahnung mit Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen im Briefkasten.
Frage 1: Da sich behaupten lässt, dass mit Absicht keine Widerspruchsbescheide zu Person A geschickt wurden, ist Person A jetzt etwas verunsichert, da er der Auffassung ist, dass eine Mahnung mit Vollstreckungsandrohung ohne Widerspruchsbescheide nicht rechtmäßig ist.
Frage2: Da Person A keinen erneuten Widerspruch auf eine Mahnung schicken kann, fragt er sich nun, was er jetzt machen soll.