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Autor Thema: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren  (Gelesen 16753 mal)

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung


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d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Stellt euch mal vor die GEZ Schergen müssten dann mit Sackkarren und LKWs vorfahren.
die gibt es seit 01.2013 nicht mehr


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S
  • Beiträge: 2.177
Der Beitragsservice des gesetzlichen Beauftragten für Information, Bildung, Unterhaltung, Kultur und Beratung beauptet:

Zitat
Der Beitragsservice ignoriert zunächst die Anfragen Härings. Erst nach Wochen kommt eine Antwort, die juristisch sehr fragwürdig ist. Darin stellt man sich über geltendes EU-Recht, indem man verneint, dass man Bargeld annehmen müsse.

http://www.rp-online.de/wirtschaft/beitragsservice-mit-bargeld-gegen-den-rundfunkbeitrag-kaempfen-aid-1.5147455

Andererseits liest man in der Seite der Bundesbank:
Zitat
Gesetzliches Zahlungsmittel

Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das in einem Währungsraum aufgrund gesetzlicher Regelung von jedermann zur Tilgung einer Geldschuld akzeptiert werden muss. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Deutsche Euro-Gedenkmünzen sind im Inland gesetzliches Zahlungsmittel.

https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Glossar/_functions/glossar.html?lv2=32032&lv3=62252

Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist so wichtig für die Demokratie, dass er uns falsch informieren darf.


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Nos

  • Beiträge: 62
Spannend dazu auch die Antwort des BS:

Zitat
„Der Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio ist nicht verpflichtet, Bargeld als Zahlung zu akzeptieren. Der Rundfunkbeitrag ist bargeldlos zu zahlen. Dies ist ausdrücklich in § 9 Abs. 2 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge geregelt. In § 10 Abs. 2 der Satzung heißt es: Der Beitragsschuldner kann die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos mittels folgender Zahlungsformen entrichten:1. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift bzw. künftiger SEPA-Basislastschrift 2. Einzelüberweisung, 3. Dauerüberweisung.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Bargeldzahlung bei über 40 Mio.  Rundfunkteilnehmern einen Verwaltungsaufwand und damit Kosten verursachen würde, mit denen der Gesetzgeber die Beitragszahler bewusst nicht belasten wollte. Auf § 14 Bundesbankgesetz kommt es in diesem Zusammenhang hingegen nicht an, weil die Regelungen des Beitragsrechts die hierfür speziellen Vorschriften enthalten. Da der Rundfunkbeitrag bargeldlos zu bezahlen ist, sind die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor gesetzlich verpflichtet den Rundfunkbeitrag zu leisten. Die Beitragspflicht besteht also fort.“

Quelle: http://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/das-barzahlungsexperiment-mit-muenzen-und-scheinen-gegen-den-rundfunkbeitrag/11877136.html

Demnach behauptet der BS also, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und die Satzungen der LRAs über Bundesrecht und geltendem EU-Recht stehen.

Kann man diese Hybris noch irgendwie toppen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2015, 01:07 von Bürger«
"Freiheit ist der Witz des Gefgangen, mit welchem er nach Mitteln zu seiner Befreiung sucht." (Nietzsche, 1878)

M
  • Beiträge: 122
Man wird prozessieren müssen. EU Recht und Bundesrecht sagen eindeutig, dass die Antwort des BS nicht rechtlich haltbar sein kann - zumindest aus meiner Sicht als Laie. Dass Münzen nur begrenzt angenommen werden können, ist hier nicht das Problem. Ich persönlich würde ja mit Scheinen bezahlen...


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  • Beiträge: 721
Das mit dem Bargeld ist nur ein weiteres Beispiel für Rechtsbruch, der durch "Rundfunkstaatsverträge" pseudo-legaliisiert wird.
ÖRR braucht heute kein Mensch mehr, sie müssen mit solchen Mitteln versuchen, dieses Gebilde aus dem letzten Jahrtausend den Menschen aufzuzwingen. Schande über Justiz und Politik, das sie bei diesem üblen Spiel (so lange) mitspielen...




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2015, 23:19 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

E
  • Beiträge: 25
Stellt euch mal vor die GEZ Schergen müssten dann mit Sackkarren und LKWs vorfahren.
die gibt es seit 01.20013 nicht mehr

Hm ich habe hier mal gelesen das einzelne von dem Gesindel noch Aktiv sind um nach Schwarzbauten zu spionieren um noch mehr Schutzgeld zu erpressen.
Aber egal vielleicht gibt es diesen ******** wirklich nicht mehr.


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K
  • Beiträge: 810
Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Bargeldzahlung bei über 40 Mio.  Rundfunkteilnehmern einen Verwaltungsaufwand und damit Kosten verursachen würde, mit denen der Gesetzgeber die Beitragszahler bewusst nicht belasten wollte.

Das Argument ist nicht überzeugend. Hier wird argumentiert, 40 Millionen "Rundfunkteilnehmer" würden mit Bargeld zahlen, sofern man Barzahlung "zulassen" würde. Das ist weltfremd. Tatsächlich wird nur ein kleiner Teil der Beitragssklaven in bar bezahlen.

Kann man diese Hybris noch irgendwie toppen?

Nein, das sind Betonköpfe. Die Politik hat denen einen Persilschein zur Ausbeutung der Bevölkerung gegeben und jetzt meinen sie, sie wären Götter.


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I
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Als ich das das erste Mal gelesen habe, kam in mir ein kleiner Funken Schadenfreude hoch und ich dachte so bei mir, der Typ ist clever und hat es richtig gemacht.
Mittlerweile bin ich mehr als skeptisch, denn im Radio erzählen sie auch darüber. Meine Skepsis besteht deswegen, weil genau dieser Radiosender sonst so gut wie nie in diese Richtung berichtet. Und jetzt auf einmal geben die Tipps, wie man sich die GEZ-Gebühr spart!!!? Niemals!!!!
Ich hoffe ja nicht, dass mein Verdacht sich bestätigt, aber ich persönlich lasse die Hände von BITTE-SAGEN-SIE-MIR-WO-ICH-BAR-EINZAHLEN-KANN. Denn dies ist nichts anderes als eine ZUSTIMMUNG zu meiner Zwangsmitgliedschaft. Und ich wette, die Anstalt richtet schneller Bareinzahlungsbüros ein, als wir gucken können.---Wenn sie das nicht sogar schon in Planung haben.
Vielleicht wurde diese Nachricht auch mit Rückendeckung von der GEZ verbreitet. Wer weiß das schon ;) den ist alles zuzutrauen  ;)


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Man sollte vielleicht bei dem Antrag auf Barzahlung nicht schreiben, dass man gewillt ist, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, sondern eher, dass man Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt hat/ einlegen will, aber -  da der Widerspruch nach § 80 Abs.2 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung hat - sich bereiterklärt unter Vorbehalt bis zur endgültigen Entscheidung die Beiträge in bar einzuzahlen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2015, 00:27 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[...] sich bereiterklärt unter Vorbehalt bis zur endgültigen Entscheidung die Beiträge in bar einzuzahlen.

Hier könnte evtl. die nächste Krux lauern...

Ungeachtet der nicht sehr wirkungsvollen Methode einer "Zahlung unter Vorbehalt", bliebe zu prüfen, inwiefern auch die Barzahlung mit einer solchen Vorbehaltszahlung weitestgehend rechtssicher verknüpfbar wäre...
...ein entsprechender Schriftsatz dazu scheint jedenfalls unabdinglich.

"Zahlung unter Vorbehalt" wäre theoretisch (und entgegen den Verlautbarungen des Beitragsservice) sehr wohl möglich, solange kein Bescheid = Verwaltungsakt ergangen ist, der das Prozedere ins Verwaltungsrecht erhebt.
Hierzu hilft es sich richtig einzulesen ;)
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html

Beachte hierbei aber auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595

...und auch beachten:
Personliche Anmerkung von mir:
"Unter Vorbehalt" seinem Gegner den Kampf gegen einen selbst auch noch zu finanzieren,
ist wie dem Henker "unter Vorbehalt" ein Beil auszuhändigen... ;)


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
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Zitat von: Bürger am 06. Januar 2015, 04:52
   
Zitat
Personliche Anmerkung von mir:
    "Unter Vorbehalt" seinem Gegner den Kampf gegen einen selbst auch noch zu finanzieren,
    ist wie dem Henker "unter Vorbehalt" ein Beil auszuhändigen... ;)

... es geht hier ja gerade um die Unmöglichkeit der Barzahlung, daher händigt man eben auf diese Weise nicht das Beil aus, egal ob mit oder ohne Vorbehalt. Ich hatte nur den Gedanken, wie man verhindern könnte, dass das Angebot der (Bar)zahlung als Zustimmung zur RBStV-Regelung gewertet wird.


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  • Status: 3. Klage in Vorbereitung
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ein Beitrag zu diesem Thema aus einem anderen Forum mit dem Hinweis auf den Begriff "Bringschuld":

"... da die Zahlung eine Bringschuld ist, würde sie dafür nur eine Einzahlungsstelle, z.B. in Köln, betreiben müssen. Und alle Flensburger, Hamburger, Münchner usw. "Widerständler" müssten einmal im Monat nach Köln fahren und dort während der Öffnungszeiten einzahlen.
 Wer da den grösseren Schaden hätte, ist für mich offensichtlich.
"


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  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Interessant ist dass es heute Morgen bei RTL in "Punkt 12" gesendet wurde...
Das überhaupt das Thema "GEZ" oder noch besser : "wie man dagegen tricksen kann" im TV gesendet wird, wundert mich wirklich! Man will sich doch nicht etwa "die Finger verbrennen"!
Nun gut, man hat dann als Erklärung hinten drangehängt, dass die "GEZ" dort noch ausbessern wird, falls nötig!
Also nach dem Motto: Zahlst du jetzt nicht, dann eben später...

... das man auch mit einer Barzahlung den Mist akzeptiert und im Netz gefangen wurde,
sollte ebenso beachtet werden!

Interessant fand ich auch, dass die im Anschluss interviewten Passanten alle meinten dass es eine gute Sache wäre wenn man es nicht bezahlen bräuchte/würde/könnte!

Ich persönlich halte diesen Trick für vollkommen bescheuert!
Mit Münzen bezahlen....
Generell Barbezahlung um es dennen zu zeigen... pffffffffft


Einzugsermächtigung kündigen,
Widerspruch auf Alles was von denen kommt und
Klagen bis der Arzt kommt -

...halte ich für die bessere Alternative !!!


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

P
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Rundfunkgebühren und der Anspruch auf Barzahlung (mit Mustertext) (Von Rechtsanwalt
Felix Hoffmeyer, LL.M.   )
http://www.123recht.net/GEZ-und-die-Barzahlung-der-Gebuehren-__a156708.html

Zitat
Die "GEZ“ (Beitragsservice) hatte bereits gegenüber der „Bild am Sonntag“ eine Stellungnahme abgegeben. Eine Sprecherin verwies auf die Satzung der Rundfunkanstalten, wonach der Beitragsschuldner die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos entrichten könne. Ansonsten entstünden bei Bargeldzahlungen von über 40 Millionen Rundfunkteilnehmern zu hohe Kosten.

Dies Ansicht ist allerdings falsch, da der Satzung kein einziger Gebührenzahler zugestimmt hat und eine Einschränkung eines Bundesgesetzes nicht ohne Zustimmung jedes einzelnen Gebührenzahlers vorgenommen werden darf. Man denke auch nur an die Beitragszahler, die kein Konto haben und gleichwohl zur Zahlung per Überweisung aufgefordert werden.


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