Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier und benötige kurz Eure Meinung bzw. Hilfe.
Vielleicht könnt Ihr (nur kurz) etwas dazu schreiben?
Folgender Sachverhalt:
Person A wohnt seit 2008 in einer Wohnung und kam bis Anfang 2013 immer um die Gebühren drumherum.
Seit 2013 mit dieser Änderung hat Person A immer wieder Schreiben des Beitragsservice erhalten, aber nie beantwortet. Auch vor 2013 erhielt sie schon Post..
Nach der Zwangsanmeldung, einigen Gebühren-/Beitrags-/Festsetzungsbescheiden und Mahnungen hat sie jetzt ein Schreiben des Obergerichtsvollziehers am Amtsgericht Ort C (siehe Anhang) erhalten
Der OGVZ wurde beauftragt, eine "gütliche Erledigung" zu finden und droht mit weiteren Maßnahmen..
Person A soll 503,52€ für den Zeitraum 01/2013 bis ca. 04/2015 bezahlen.
Die Mahngebühren und Kosten sowie die Gebühr vor 2013 wurden erlassen
Die Frist, den Betrag bis zum 29.05.2015 zu bezahlen lief jetzt ab, Person A hat sich nie darum gekümmert.
Das Schreiben enthält ein Siegel bzw. einen Stempel und wurde unterschrieben...
Person A wird vermutlich nicht um die Zahlung der Beiträge rumkommen...?
Was kann Person A noch unternehmen?
- auch das Schreiben des Gerichtsvollziehers ignorieren?
- einfach komplett abmelden vom Beitragsservice, so das sie überhaupt keine Geräte nützt?
- ummelden auf eine andere Wohnung /anderes Haus, wo bereits Beitrag bezahlt wird?
Was meint Ihr?
Bitte kurz um Eure Meinung, da ich mich rechtlich und mit dieser ganzen Sache nur bedingt auskenne...
Vorab Vielen Dank für Eure Hilfe!!
Den Auszug des Zwangsvollstreckungsbescheides habe ich angehängt.
Viele Grüße
Alex