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Autor Thema: Finanzbehörde Hamburg Vollstreckungsankündigung Zahlungsaufforderung v. Pfändung  (Gelesen 26849 mal)

K
  • Beiträge: 63
Moin!
Ich habe eine kleine Frage.

In Hamburg beruft sich die Kasse.Hamburg  bei der Pfändung auf den § 35 HmbVwVG i.V.m. §§ 309 ff. AO.

Was hat die AO damit zu tun?

Denn:

Abgabenordnung (AO)
§ 1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Es ist nur vorbehaltlich des Rechts der Europäischen Union anwendbar.
(2) Für die Realsteuern gelten, soweit ihre Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist, die folgenden Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend:
1.
die Vorschriften des Ersten, Zweiten und Vierten Abschnitts des Ersten Teils
(Anwendungsbereich, Steuerliche Begriffsbestimmungen, Steuergeheimnis),
2.
die Vorschriften des Zweiten Teils
(Steuerschuldrecht),
3.
die Vorschriften des Dritten Teils mit Ausnahme der §§ 82 bis 84
(Allgemeine Verfahrensvorschriften),
4.
die Vorschriften des Vierten Teils
(Durchführung der Besteuerung),
5.
die Vorschriften des Fünften Teils
(Erhebungsverfahren),
6.
die §§ 351 und 361 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3,
7.
die Vorschriften des Achten Teils
(Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren).
(3) Auf steuerliche Nebenleistungen sind die Vorschriften dieses Gesetzes vorbehaltlich des Rechts der Europäischen Union sinngemäß anwendbar. Der Dritte bis Sechste Abschnitt des Vierten Teils gilt jedoch nur, soweit dies besonders bestimmt wird.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__1.html



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Z

ZusatzrenteHaetteIchAuchG


Vielleicht findest Du hier Antworten?
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/ oder im dortigen Forum
Ohne es genau zu lesen und zu verstehen, wirst Du leider nicht herumkommen.


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  • Beiträge: 984
@ Knut

Bring' am Donnerstag, 28.04.16, zum Runden Tisch http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18071.0.html Deine Unterlagen mit. Vielleicht ist wieder RA Thorsten Bölck da, der dann einen Blick darauf werfen kann.



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K
  • Beiträge: 63
Ja, mache ich.

Ach übrigens: Das mit der AO würde bekräftigen was ich irgendwo gelesen habe... Die Finanzbehörde (Kasse.Hamburg) darf eigenmächtig (ohne Gerichtsbeschluss) nur Steuern pfänden.
Wenn das tatsächlich so ist... -ich glaube aber kaum, dass ich der erste Hamburger bin, der darüber gestolpert ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2016, 17:52 von KnutK«

H
  • Beiträge: 13
  • Richterliche Unabhängigkeit ist Wunschdenken
Person M wird am Donnerstag, 28.04.2016, auch beim Runden Tisch in Altona dabei sein und ist sowohl Verwaltungsrechtler als auch Steuerrechtler. Ein AKTIVER Mitstreiter mehr beim Runden Tisch.

UND KEINE Panik!! Solange das Vollstreckungsersuchen noch beim zuständigen SB (Forderungsmanagement Team K43) liegt, und nicht beim Vollstreckungsaußendienst (Team K 452), ist noch einiges möglich. UND: "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es wieder heraus." Freundlich sein und schleimen, besonders bei den hübschen Bürobienen, die dort arbeiten  ;)

Person M hat seit April 2015 mit der Kasse.Hamburg zu tun und "fetzt" sich seitdem mit dem obersten NDR-Justitiar. Die Schriftsätze umfassen mindestens 15 Seiten (Rechtsprechung, Literatur, auch Sekundärliteratur). Als Feedback vom NDR kommen maximal 8 Seiten und NUR Textbausteine. Es macht zurzeit richtig Spaß und ist so unterhaltsam, weil die Argumentation des NDR immer widersprüchlicher wird.

Mal schauen, wie lange die Kasse.Hamburg noch stillhält und dem juristischen Geplänkel noch zusieht.

Grüße aus Barmbek-Nord


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2016, 22:45 von Bürger«
"Ein guter Jurist kann nur der werden, der mit einem schlechten Gewissen Jurist ist." (Gustav Radbruch, deutscher Rechtsphilosoph, 1878-1949)

T
  • Beiträge: 334
In Hamburg beruft sich die Kasse.Hamburg  bei der Pfändung auf den § 35 HmbVwVG i.V.m. §§ 309 ff. AO.
Was hat die AO damit zu tun?

Die gleichen Zweifel werden auch beim Thema
Zuständigkeit Finanzamt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15801.0.html

angesprochen.


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Genau!
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Jurist darüber nicht gestolpert ist.
Aber irgendwie ist es offensichtlich! Oder?


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h
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Hallo liebe GEZ-Boykottfreunde,
hier schreibt ein Hamburger und mir ging's genauso wie im obigen Fall. Lange erfolgreich gegen die Abzocke gewehrt, aber dann von der Kasse Hamburg eine Zwangsvollstreckung/Kontopfändung bekommen. Widersprüche dagegen wurden von der Behörde einfach ignoriert, Olaf Scholz's Leute handeln völlig losgelöst von Recht und Gesetz. Darauf hin eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Person bei der Kasse Hamburg in die Wege geleitet und gleichzeitig eine Anfrage nach dem Hamburger Transparenzgesetz gestellt bez. fehlender, rechtl. Titel, etc.
Heute Post bekommen, meine Anfrage wäre mit Kosten von 250,00 Euro verbunden, wenn ich daran interessiert sei. Sagt mal, wo leben wir hier eigentlich?
Ein Bürger verlangt eine Auskunft bei einem rechtlich, völlig dubiosen Vorgehen einer Behörde und wird dafür noch abgezockt.


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M
  • Beiträge: 4
Moin zusammen,
Vorweg. Person X kennt sich rechtlich so gut wie gar nicht aus. Auf alle Schreiben vom Rundfunkbeitrag (außer dem letzten vor einem Monat) sowie 2 Schreiben der Stadt Hamburg (Aufforderung zur Zahlung) hat Sie nicht reagiert. Auf das letzt Schreiben vom Rundfunkbeitrag hat Sie diesem mitgeteilt, dass Sie seit Juni 2015 Bafög bezieht und gerne eine genaue Auflistung haben möchte, wie sich die Beiträge zusammen setzten. Bisher kam keine Antwort.

Jetzt hatte Person X heute beigefügtes Schreiben im Briefkasten und fragt sich, wie darauf reagieren?
Person X bezieht seit Juni 2015 bis heute und auch die nächsten 2 Jahre Bafög. Einkommen ist auf 450€ Basis vorhanden.
Macht es Sinn der Stadt mitzuteilen, dass er mit dem Rundfunkbeitrag im Gespräch ist?

Kann jemand Person X einen Ratschlag geben?
Danke!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2018, 15:44 von Markus KA«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Jetzt hatte Person X heute beigefügtes Schreiben im Briefkasten und fragt sich, wie darauf reagieren?
Person X bezieht seit Juni 2015 bis heute und auch die nächsten 2 Jahre Bafög. Einkommen ist auf 450€ Basis vorhanden.
Macht es Sinn der Stadt mitzuteilen, dass er mit dem Rundfunkbeitrag im Gespräch ist?
Es könnte immer von Vorteil sein die LRA und Finanzbehörde schriflich per Einschreiben mit einer Kopie des BAföG-Bescheides zu informieren und bei der LRA gleich Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Satz 5  RBStV zu stellen.

Hierzu auch:
Re: Festsetzungsbescheid > rückwirkend Bafög-Befreiung beantragen? (+Fristfrage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15494.msg103310.html#msg103310


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2018, 17:17 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

f

faust

... das ist nicht gut, Person X hat möglicherweise zu lange  >:D gewartet.

Im Sinne meines Vorredners darf ich in diesem besonderen Fall ergänzen:
Befreiung vor allem  RÜCKWIRKEND  (ja, das ist  - wohl bis 3 Jahre - möglich) beantragen, vorausschauend sowieso.

Zwei Fragen am Rande (nur wenn Zeit dafür ist):

1) Wie sah das Schreiben aus, auf das Person X reagiert hat?
2) Wie sah das Schreiben aus, auf das sich das hier gepostete bezieht?

... VIEL ERFOLG  (#) !!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2018, 16:11 von Markus KA«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Interessanterweise scheint die Finanzbehörde immer von "Ankündigung" und "Aufforderung" zu sprechen.
Die vorliegenden Schreiben scheinen auch keine Rechtsbehelfsbelehrung zu enthalten, um dem Adressaten keine Möglichkeit des Rechtschutzes anzubieten, man will ja dass er bezahlt und keine rechtlichen Mittel gegen die Finanzbehörde wegen einer möglichweise rechtswidrigen Forderung einsetzt.

Es könnte in einem fiktiven Fall schon vorgekommen sein, dass auf derartige Schreiben zur schriftlichen Klärung des Sachverhaltes mit einem entsprechenden Widerspruch reagiert worden ist.

Hierzu auch:
Hamburgisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HmbVwVG)
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;jsessionid=3846307E842849D8DEF23CE90123E7B0.jp20?showdoccase=1&st=null&doc.id=jlr-VwVGHA2013rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2018, 17:26 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

M
  • Beiträge: 4
Zwei Fragen am Rande (nur wenn Zeit dafür ist):
1) Wie sah das Schreiben aus, auf das Person X reagiert hat?
2) Wie sah das Schreiben aus, auf das sich das hier gepostete bezieht?

zu 1) Das waren die ganz normalen Standard Schreiben vom Rundfunkbeitrag. "Letzte Chance zur Zahlung der Beiträge in Höhe von XXX €"
Person X hat  wie gesagt bisher keine Antwort drauf erhalten. Macht es in diesem Zuge Sinn der kasse.hamburg dies zu schreiben. Hat Person X jetzt eigentlich eine Verpflichtung -ob rechtens oder nicht -gegenüber der Stadt Hamburg zum einen Teil und dem Rundfunkbeitrag zum anderen? Die 300+ Euro sind nämlich nur ein Teil von der gesamt Forderung. Diese beträgt mehr als 1000 €.

zu 2) na das Schreiben der Stadt ist doch als Bild verfügbar.

Wie sol Person X weiter reagieren?

Edit "Markus KA":
Bitte die bereits gestellte Frage nicht wiederholen und die Beiträge auf die gestellte Frage lesen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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G
  • Beiträge: 326
Wenn der BS=Beitragsservice hier mehr als 1000 € gefordert hat und die Stadt jetzt "nur" ca. 350€ vollstrecken will, kann es gut sein, dass der BS den BaföG-Empfang seit Juni 2015 bereits berücksichtigt hat und die seit 06/15 angeforderten Beiträge bereits storniert  hat. Das wäre ja für bis zu 3,5 Jahre und würde ca. 700 bis  735€ ausmachen, die nicht mehr zu zahlen wären.



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  • Beiträge: 180
    • Wer suchet, der findet!
Interessanterweise scheint die Finanzbehörde immer von "Ankündigung" und "Aufforderung" zu sprechen.
Die vorliegenden Schreiben scheinen auch keine Rechtsbehelfsbelehrung zu enthalten, um dem Adressaten keine Möglichkeit des Rechtschutzes anzubieten, man will ja dass er bezahlt und keine rechtlichen Mittel gegen die Finanzbehörde wegen einer möglichweise rechtswidrigen Forderung einsetzt.

Es könnte in einem fiktiven Fall schon vorgekommen sein, dass auf derartige Schreiben zur schriftlichen Klärung des Sachverhaltes mit einem entsprechenden Widerspruch reagiert worden ist.

Hierzu auch:
Hamburgisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HmbVwVG)
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;jsessionid=3846307E842849D8DEF23CE90123E7B0.jp20?showdoccase=1&st=null&doc.id=jlr-VwVGHA2013rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs

Es kommt immer eine "Ankündigung" und "Aufforderung". Wenn man sich daraufhin nicht meldet und nichts bezahlt, wird eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erstellt.
Ich empfand diese Ankündigung als sehr hilfreich. So hat man noch Zeit etwaige Konten einzurichten und sich mit anderen noch näher zusammenzuschließen zwecks Schlachtplan.

Die Rechtsmittel sind dann im eigentlichen Vorgang vorhanden. Erst wenn man eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung vor sich liegen hat, kann man reagieren. Alles davor sind nur Infobriefe.


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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

 
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