1.
Ich halte es für unbedenklich, wenn kein Vertreter der beklagten Rundfunkanstalt anwesend ist. Denn dann kann dieser nicht anwesende Vertreter auch nicht in die Suppe spucken, wenn der Kläger in der Verhandlung neue Sachverhalte und Einwendungen gegen die angefochtenen Bescheide mündlich oder - besser - schriftsätzlich vorträgt.
2.
Die Nummer mit der Umsatzsteuer-ID laß mal besser. Die unrichtige und juristisch unhaltbare Argumentation, der Beitragsservice sei eine Firma, geistert durch zahlreiche, nicht ernstzunehmende Beitrage in diversen Internetquellen. Die Tatsache, daß der BS einen Geschäftsführer hat, sagt nichts aus über dessen Rechtsform. Denn die Bezeichnung Geschäftsführer besagt lediglich, daß dort jemand die Geschäfte führt, nicht mehr. Und auch Vereine oder Organisationen haben einen Geschäftsführer.
Mit dem Argument der fehlenden Umsatzsteuer-ID auf dem Briefbogen kann man beim Richter zwei denkbare Reaktionen hervorrufen:
a) ein mildes Lächeln ob der Unwissenheit und Bedauern darüber, daß dem Kläger keine besseren Argumente eingefallen sind
b) ein geharnischter Wutausbruch ob der Dreistigkeit des Klägers und der Unsachlichkeit der Argumente
In beiden Fällen bedeutet dies nichts Gutes für den Prozeßverlauf.
3.
Ich habe, wie versprochen, mal einige Einwendungen gegen die Rechtsgültigkeit der Beitragsbescheide zusammengestellt. An diesen Einwendungen (die im vorliegenden Fall noch auf die Gegebenheiten beim BR angepaßt werden müssen) sollte das Gericht nicht achtlos vorübergehen können. Insbesondere sollte das Gericht darauf hingewiesen werden, daß die Heranziehung des "Beck'schen Kommentars zum Rundfunkrecht" als Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz der Unparteilichkeit des Gerichtes angesehen werden muß.
Aufgrund des Umfangs meiner Ausführungen habe ich sie als
PDF hier zum Download bereitgestellt.Die für den BR geltenden Rechtsgrundlagen sind hier zu finden:
Bayerisches Landesrundfunkgesetz
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/bayerisches-rundfunkgesetz100~attachment.pdf?version=f4796Beitragssatzung des BR
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/br-satzung-rundfunkbeitraegen-100~attachment.pdf?version=f3ca8Eine Satzung des BR habe ich nicht gefunden, obwohl im Bayerischen Landesrundfunkgesetz auf eine Satzung hingewiesen wird. Vielleicht habe ich auch etwas übersehen. Der BR nennt die Rechtsgrundlagen für seine Tätigkeit auf der Seite
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen102.htmlNun bleibt mir nur noch, Dir für den Montag noch einige schlagkräftige Argumente und viel Erfolg zu wünschen
querkopf
....daumendrückend