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Autor Thema: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage  (Gelesen 22921 mal)

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Das heißt der Ablauf war wie vorgesehen. Klage auf Widerspruchbescheid? Was bedeutet "Freunde wollen Geld" sehen?

Das bedeutet, dass die GEZ Zwei Punkt Null Madame Z einen Brief geschickt hat, indem ungefähr  folgendes steht. Weil das Gericht die Klage abgelehnt hat, überweisen sie jetzt die GEZ Zwei Punkt Null Gebühren vom 01.01.2013 bis 06.2015 zusätzlich 24 Euro Säumnis und 8 € Mahnkosten.  Man bietet Madame Z auch Ratenzahlung an. Man geht also davon aus, dass Madame Z kein Bock auf den Verein hat und jetzt aufgibt bzw. erachtet das als selbstverständlich.
Madame Z hat auch ehrlich gesagt kein Bock mehr auf diesen Verein. Da Madame Z nicht in Italien wohnt, wo man das Problem mit Hilfe der Cosa Nostra vermutlich auf effiziente Art und Weise gelöst hätte, wird Madame Z jetzt wohl Einknicken. Sie hat auf ihrem Tablett,  schon sehr viele Stunden in diesem Forum verbracht, das Ganze hat eine Menge Zeit  und auch Geld gekostet, (Informieren, Briefe Schreiben (Einschreiben und Rückschein), zur Post gehen, in der Warteschlange bei der Post stehen, weil es auf ihrer Dorfpost nur einen Schalter gibt.) etc. Sie hat es immerhin geschafft 2,5 Jahre keinen Cent an diesen Verein zu zahlen, sie hat geklagt und sie kann wenn sie morgens aufsteht noch in den Spiegel schauen und sagen, sie hat als Individuum versucht etwas gegen diesen Verein zu Unternehmen. Wenn das jeder Gebührenzahler gemacht hätte, wäre sie sich sicher, dass wir die Gez Zwei Punkt Null nicht mehr benötigen. Aber es interessiert nun mal nicht was Madame Z denkt, Die Fakten bzw. Gerichte sprechen eine andere Sprache.


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Nur fehlerhafte Klagen oder schwache Klageargumente werden "bestraft". Die Anderen werden bis zu  einer höhergerichtlichen Entscheidung ruhend gestellt.

Hmmm, Madame Z hätte sich gewünscht, dass die Klage zumindest ruhegestellt wird.
Sie wird wohl zu Schwach gewesen sein.



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Es gibt hier mehr als genug Klagegründe, da würden 20 Seiten kaum reichen, wenns anonym ist ist es theoretisch auch egal. Ansonsten wenn das vertrauen zu dem einen oder anderen Forumsmitglied okay ist gehts ja auch per PN. Bin zwar kein Profi aber lesen würd ich es gerne. Dann kann ich was zu sagen. Man kann ja auch die Essenzen raus nehmen welche schon bekannt sind und Verwendung fanden.


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- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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Das heißt der Ablauf war wie vorgesehen. Klage auf Widerspruchbescheid? Was bedeutet "Freunde wollen Geld" sehen?

Das bedeutet, dass die GEZ Zwei Punkt Null Madame Z einen Brief geschickt hat, indem ungefähr  folgendes steht. Weil das Gericht die Klage abgelehnt hat, überweisen sie jetzt die GEZ Zwei Punkt Null Gebühren vom 01.01.2013 bis 06.2015 zusätzlich 24 Euro Säumnis und 8 € Mahnkosten.  Man bietet Madame Z auch Ratenzahlung an. Man geht also davon aus, dass Madame Z kein Bock auf den Verein hat und jetzt aufgibt bzw. erachtet das als selbstverständlich.
Madame Z hat auch ehrlich gesagt kein Bock mehr auf diesen Verein. Da Madame Z nicht in Italien wohnt, wo man das Problem mit Hilfe der Cosa Nostra vermutlich auf effiziente Art und Weise gelöst hätte, wird Madame Z jetzt wohl Einknicken. Sie hat auf ihrem Tablett,  schon sehr viele Stunden in diesem Forum verbracht, das Ganze hat eine Menge Zeit  und auch Geld gekostet, (Informieren, Briefe Schreiben (Einschreiben und Rückschein), zur Post gehen, in der Warteschlange bei der Post stehen, weil es auf ihrer Dorfpost nur einen Schalter gibt.) etc. Sie hat es immerhin geschafft 2,5 Jahre keinen Cent an diesen Verein zu zahlen, sie hat geklagt und sie kann wenn sie morgens aufsteht noch in den Spiegel schauen und sagen, sie hat als Individuum versucht etwas gegen diesen Verein zu Unternehmen. Wenn das jeder Gebührenzahler gemacht hätte, wäre sie sich sicher, dass wir die Gez Zwei Punkt Null nicht mehr benötigen. Aber es interessiert nun mal nicht was Madame Z denkt, Die Fakten bzw. Gerichte sprechen eine andere Sprache.

Das ist genau das was man erreichen will, dieser Fehler im System macht uns zu Juristen. Ich bin froh dass ich Zeit finden konnte mit damit auseinander zu setzen, man darf sich nicht brechen lassen. Hier zeigt sich jetzt und heute wer standhaft sein kann gegen solche Ideen, das Volk zu knechten. Man kommt nicht drum herum den Leuten so auf die Nüsse zu gehen dass sie merken hier kann man das nicht machen! Der Typ der in Köln mit der Axt auf die Zentrale der ARDZDFQuatsch los ging, war nur der Anfang.Wenn die so weiter machen.....hier muss ich leider aufhören, Gewalt ist natürlich keine Lösung...Den Verwaltungsakt kann man schon halbwegs handhaben...man muss sich die Zeit nehmen da leider die Aufklärung durch den Verein nicht bürgerfreundlich ist. Man muss selbst in den Akt einsteigen und sich umfangreich bilden. Sicher und Schade interessiert es niemand. Keine Rücksicht auf Haustiere, Verstorbene, Betagte und Jungspunde, alles sollen zahlen.

Georg Büchner: „ … Das Gesetz ist das Eigenthum einer unbedeutenden Klasse von Vornehmen und Gelehrten, die sich durch ihr eigenes Machwerk die Herrschaft zuspricht. Diese Gerechtigkeit ist nur ein Mittel, euch in Ordnung zu halten, damit man euch bequehmer schinde; sie spricht nach Gesetzen, die ihr nicht versteht, nach Grundsätzen, von denen ihr nichts wißt, Urtheile, von denen ihr nichts begreift. Unbestechlich ist sie, weil sie sich gerade theuer genug bezahlen läßt, um keine Bestechung zu brauchen. Aber die meisten ihrer Diener sind der Regierung mit Haut und Haar verkauft.“


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Es gibt hier mehr als genug Klagegründe, da würden 20 Seiten kaum reichen, wenns anonym ist ist es theoretisch auch egal. Ansonsten wenn das vertrauen zu dem einen oder anderen Forumsmitglied okay ist gehts ja auch per PN. Bin zwar kein Profi aber lesen würd ich es gerne. Dann kann ich was zu sagen. Man kann ja auch die Essenzen raus nehmen welche schon bekannt sind und Verwendung fanden.

Madamme Z hat überwiegend die Gründe angegeben, die sie persöhnlich stören und nicht Gründe die zu allgemein sind und sie nur am Rande betreffen. Auf diese Gründe wurde eigentlich auch kaum bzw.  überhaupt nicht eingegangen. Madamme Z hat dies glaube ich in dem Buch von Bernd Höcker so gelesen.


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Das bedeutet, dass die GEZ Zwei Punkt Null Madame Z einen Brief geschickt hat, indem ungefähr  folgendes steht. Weil das Gericht die Klage abgelehnt hat, überweisen sie jetzt die GEZ Zwei Punkt Null Gebühren vom 01.01.2013 bis 06.2015 zusätzlich 24 Euro Säumnis und 8 € Mahnkosten.
Ist das überhaupt legitim Säumnis und Mahnkosten zu verlangen in der Höhe?


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Nach §12 des 15.RBStV ist es eine Ordnungswidrigkeit, die Aufschlüsselung der Höhe ist fraglich, sollte hinterfragt werden, aber könnte u.U. damit in Verbindung stehen.


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Das Trauerspiel geht weiter. Die gehen einfach so davon aus, das  Z aufgibt.

Hier seite 1/2 eines neuen schreibens.


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Hier seite 2/2


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Was heißt das jetzt? Die wollen 20 Euro sehen für ihren Aufwand? Was hat das mit 5% zu tun?


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Ist etwas verwirrend, aber erfrage die Bedeutung von diesem Antrag einfach mal. Da es in der 1. Instanz keine Pflicht zum Rechtsanwalt gibt, dann entweder selbst nachlesen im Gesetz oder freundlich beim Gericht um Erklärung bitten.


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Die verschenken nichts! Das ist eine Auslagenpauschale, die immer als "Bonbon" von der LRA draufgegeben wird um zu zeigen, dass sie jeden Cent, den sie bekommen können auch mitnehmen.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Die verschenken nichts! Das ist eine Auslagenpauschale, die immer als "Bonbon" von der LRA draufgegeben wird um zu zeigen, dass sie jeden Cent, den sie bekommen können auch mitnehmen.
Soll heißen neben Mahngebühren, Säumniszuschlag etc ist das jetzt auch noch fällig?


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Danke, dass du gekämpft hast, Madame Z! Ich wünsche dir Kraft, die ganzen Repressalien noch weiter durchzustehen.

Dass Klagen abgewiesen werden, hat doch nichts mit Argumenten zu tun, das wissen wir doch alle. Nach hochrichterlicher Entscheidung ist die Wohnungssteuer doch auch keine Steuer - any questions left? Da ist doch eindeutig etwas faul im Staate Dä...utschland.


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Soll heißen neben Mahngebühren, Säumniszuschlag etc ist das jetzt auch noch fällig?

Mahngebühren und Säumniszuschlag gehören zur Abwicklung des Beitragsverfahrens. Die Auslagenpauschale zum Gerichtsverfahren. Sie kann beantragt werden, muss aber nicht. Da die Auslagen der LRA ja auch über den Rundfunkbeitrag finanziert werden, kann hier prima (nach Gesetz) noch mal abgeräumt werden.


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