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Autor Thema: Zwangsvollstreckungssache-Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft  (Gelesen 33305 mal)

S
  • Beiträge: 6
Der Gläubiger muss keine "Haftkosten" vorstrecken .....
Vermögensverzeichnis abgeben alternativ mit fehlendem Rechtsschutzbedürfniss des Gläubigers abblocken...
( Vermögensverhältnisse sind diesem bekannt..)

Das verstehe ich nicht: Alternativ mit fehlendem Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers abblocken....
Bitte um Erläuterung. :)

Ok, danke, erledigt, hab jetzt den zweiten Link gefunden.


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S
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So. Nun ist die "Zwangsvollstreckungssache" da. Zahlungsaufforderung mit Frist 2 Wochen, ansonsten Ladung zur VA.
Angehängt die Zweitausfertigung des Vollstreckungsersuchens. Briefkopf oben rechts Beitragsservice, oben links Bayrischer Rundfunk, unterschrieben maschinell : Bayrischer Rundfunk, der Intendant.
Der erste Satz lautet: Die Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung sind erfüllt.

2 Sätze weiter: Diese Ausfertigung ist vollstreckbar.

Was ist jetzt noch zu tun möglich- ausser zu zahlen "unter Vorbehalt"?

Gegen den neuen " Bescheid" wurde fristgerecht Einspruch eingelegt.

Any ideas?


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P
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Zitat
Was ist jetzt noch zu tun möglich- ausser zu zahlen "unter Vorbehalt"?

unter Vorbehalt zahlen ist in diesem Stadium nicht mehr möglich, bitte beachten.

Was ist jetzt noch zu tun möglich ist- außer zu zahlen? Das hängt vom jeweiligen Fall ab und welche tatsächlichen
Sachen so passiert sein könnten.

sollte zum Beispiel die Möglichkeit bestehen, dass wie hier erklärt wird:

- u.a. dem Anwalt aus Leipzig:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/festsetzungsbescheid-des-beitragsservice-vormals-gez-erhalten-was-tun-teil_074551.html

Zitat
Zusammenfassend lässt sich sagen, ...  Etwas anderes gilt nur dann, wenn die mittels einfacher Post versandten Festsetzungsbescheide des Beitragsservices nicht zugegangen sind. ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2015, 23:40 von Bürger«

K
  • Beiträge: 6
So. Nun ist die "Zwangsvollstreckungssache" da. Zahlungsaufforderung mit Frist 2 Wochen, ansonsten Ladung zur VA.
Angehängt die Zweitausfertigung des Vollstreckungsersuchens. Briefkopf oben rechts Beitragsservice, oben links Bayrischer Rundfunk, unterschrieben maschinell : Bayrischer Rundfunk, der Intendant.
Der erste Satz lautet: Die Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung sind erfüllt.

2 Sätze weiter: Diese Ausfertigung ist vollstreckbar.

Was ist jetzt noch zu tun möglich- ausser zu zahlen "unter Vorbehalt"?

Gegen den neuen " Bescheid" wurde fristgerecht Einspruch eingelegt.

Any ideas?

bei meinem fiktiven Freund KarlKotzt war vor ca. 3 Wochen der GV zum zweiten Mal da und
hat ihm ein Überaschungs-Briefchen überreicht. Drin war nochmal die Gelegenheit zu zahlen
bis 30.10. oder am 02.11. Termin zur Vermögensauskunft (seltsamerweise war er deshalb
auch schon mal vor Monaten bei ihm - Karl hatte aber keine Lust zu unterschreiben). Am
02.11. , 30 min. vor Termin hat Karl ihn angerufen um ihm nochmals mitzuteilen dass er nicht
kommt - war aber nur seine Mailbox erreichbar...). Nächster Schritt lauter seiner Au(ss)kunft-
Beuge-/Erzwingungshaft! Bisher hatte Karl noch keinen Besuch...


wie weit werden die Beteiligten wohl gehen mit ihren unrechten Forderungen und Drohungen?
Beuge/Erzwingungshaft ist nach Karls Rechtsempfinden finsterstes Mittelalter oder anders aus-
gedrückt FOLTER! Wer sich mal die Definition von Folter anschaut und den Sinn und Zweck von
Beugehaft (kommt von beugen) bzw. heute Erzwingungshaft (zwingen Zwang)...manoman echt
Finsterstes Mittelalter hier...

evtl. könnte hier der Faden weitergesponnen werden...dann evtl. verschieben)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2015, 23:40 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.246
Au(ss)kunft-/Beuge-/Erzwingungshaft muss der Gläubiger "in Auftrag" geben!

Von sich aus hat der GV (soweit ich weiß) da keine Handhabe.

Gruß
Kurt

PS:
§ 802 ZPO:
Zitat
(1) Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/ZPO/802g.html


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

S
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Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft
#50: 18. November 2015, 15:19
Hallo Kollegen,

Person A hat vor einigen Tagen einen Brief vom OGV in seinem Briefkasten gefunden.
Der Brief hat keine Marke oder Poststempel.
Auch ist nirgends vermerkt wann der Brief zugestellt wurde.

Des Weitern ist der Brief zwar Unterschrieben aber ohne Siegel.

Dem Brief lag eine Kopie des Vollstrekungsersuches bei in dem sich der Beizutreibende Betrag auf rund 186 Euro beläuft, aber die Forderung des OGV mit 224 betitelt ist.

Person A findet es merkwürdig das bei den im Forum veröffentlichten Schreiben ein Siegel und ein Hinweis auf den Zustellungszeitpunkt vorhanden ist, bei seinem jedoch fehlen!
Auch die Abweichung der geforderten Eurobeträge machen stutzig. Überhaupt macht das schreibe des OGV einen sehr Unseriösen Eindruck.
Dieses schreiben war das erste mal das der OGV mit Person A kontakt aufgenommen hat.

Wie könnte sich Person A verhalten?

Vielen Dank im voraus.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. November 2015, 19:21 von Spiderman83«

K
  • Beiträge: 4
Wichtige interessierte Frage nach Einlesen hier:
Mal angenommen Student S hat völlig überraschend (weil nie vorher Post von BS erhalten)  vom GV ein Schreiben in Zwangsvollstreckungssache BS bekommen: Zahl Summe X bis XY; Bei Nichtzahlung: Abgabe der Vermögensauskunft. Wie wäre hypothetisch das sicherste weitere Vorgehen?
 
Soweit klar, Erinnerung §766 ZPO an Vollstreckungsgericht
Wenn Zahlungstermin recht zeitnah wäre, müsste hier nicht irgendwie EIlschutz/aufschiebende Wirkung hergestellt werden?
Die Infos dazu
Hier gibt es einen Anhang:
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151
Zudem könnte auch Punkte anderer Klagen etc. mit in das fiktive Schreiben aufgenommen werden.


Und die weitere  hilfreiche Infos:
Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980
beziehen sich nur darauf, dass ein Bescheid o.ä. vorliegt. Aber in unserem fiktiven Fall gibt es ja sowas gar nicht.

Würde die Erinnerung reichen oder müssste man flankierend weitere Maßnahmen treffen? Falls ja, wo würde man das hier finden?
Vielen Dank von einem Luftgedankenakrobaten


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n
  • Beiträge: 1.457
@Krautensepp
Richtig, wer keinen Bescheid zur kenntniss bekommen hat kann auch kein Eilrechtsschutz beantragen. Erinnerung ist das Mittel der Wahl.
Kann allerdings schwierig werden, siehe das Rumgeeiere hier:
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg103193.html
und hier wie es sein sollte:
Beschluss AG (Erinnerung wg. fehlender Bescheide abgelehnt) > wie reagieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15704.msg104599.html#msg104599


(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

S
  • Beiträge: 5
Hallo zusammen.
Ich bin neu und in einer ähnlichen Situation!
Person A hat vom Ogv ein schreiben im postkasten gehabt zur Aufforderung der abgabe der....blablabla!
Nun ist aber für person A nicht ersichtlich wann der brief eingeworfen wurde!!!
Im Brief selber ist aber ein Termin zur Zahlung angegeben der sich auf das Zustellungsdatum bezieht!!!???

Auch das fehelen des Siegels ist fraglich für Person A.

Wenn Person A nun beim OGfuzi anruft dann gild der Brief ab da zugestellt!?
Oder sieht Person A das falsch?


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S
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So...einige zeit ist vergangen...
Person A hat nicht auf das schreiben den ogv reagiert.
Nun stellt sich hherraus das Person A einen schufa eintrag bekommen hat.
Der ogv wurde nun doch angerufen und es wurde von Person A behauptet das kein schreiben eingegangen ist und es wurde um Akteneinsicht gebeten.
Der Hammer ist das die unterlagen des ogv tatellos waren. Zustellungsurkunde, belerungen und erklärungen zu gebüren usw.!
Person A hat komplett andere Unterlagen.
Person A geht zum AG und behauptet dort das der Brief in einem von außen versiegeltem briefkasten lag. ( Person A hat so einen wirklich).
Der Mensch machte klar das egal was Person A für unterlagen hat immer die Unterlagen des ogv beim erinnerungsverfahren gelten.
Egal ob sie bei Person A unvollständig, geklaut oder vom Hund gefressen wurden!
Auserdem ist eine Zustellung einer Eintagungsanordnung nie erfolgt.
Ob diese in den unterlagen des ogv vorhanden ist, klärt sich noch.

Person A fühlt sich ziemlich verarscht und wehrlos.
Hat das in der form schonmal ein bekannter von euch erlebt?


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PersonA war heute nochmals beim ogv um die kopien der angeblich zugestellten unterlagen zu erhalten.
Auf die Nachfrage warum besagte Person keine Eintragunganordung bekommen hat meinte er das ihm das zugestellt wurde.
Leider konnte er das diesmal nicht beweisen und auch das bei beiden Zustellungen eine unbegründete ersatzzustellung durchgefürt wurde bei der er nicht eindeutig den Briefkasten zur besagten person zuordnen konnte wurde garnicht erst versucht zu erklären.
Person A berichtet das der ogv zum hörer griff, das vollstreckungsgericht kontaktierte und eine löschung des eintrages wegen eines fälschlich durchgeführten vollstreckungsverfahren veranlasste.

Person A freut sich über den erfolg!


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