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Autor Thema: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin  (Gelesen 67090 mal)

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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#15: 30. Juni 2015, 09:33
Heute finden am Verwaltungsgericht Berlin mehrere mündliche Verhandlungen statt.

Kalendereintrag hier im Forum:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14635.0.html

Wir dürfen über Berichte zu den Verhandlungen gespannt sein, die gerne hier nachfolgend eingestellt werden können.



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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#16: 02. Juli 2015, 15:02
Einige Notizen bezüglich des vorgenannten Verhandlungstermin erreichen das Forum. Am 30. Juni fanden vormittags wohl ca. vier bis fünf mündliche Verhandlungen am VG Berlin statt, jeweils private Kläger vor dem Einzelrichter Marti***, der RBB vertreten durch Frau Dr. Lind***. Die Entscheidung soll in den nächsten Wochen schriftlich zugestellt werden.

In einigen der Verhandlungen ging es um das Problem von Geringverdienern welches laut Aussage des Richters ein "heikler Bereich" sei. Selbiger Richter verglich in einer Verhandlung den Rundfunkbeitrag mit den Gebühren für Müllentsorgung und Straßenreinigung, die auch unausweichlich anfallen würden. Insgesamt scheinen es eher (frei nach Kirchhof) 'unaufgeregte' Verhandlungen gewesen zu sein.


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#17: 02. Juli 2015, 18:59
Müllentsorgung ist jedoch gegenüber Rundfunk ein grundlegendes Grundbedürfnis und daher nicht mit dem sogesehen nicht lebens notwendigem "Gut" Rundfunk zu vergleichen.

Saubere Straßen sind Voraussetzung, damit keine Krankheiten ausbrechen, welche durch Straßenkeime aus gelöst werden können. Ein Vergleich zwischen diesen Dingen ist bereits im Ansatz falsch.


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#18: 02. Juli 2015, 20:29
Sind die Kläger aus den mündlichen Verhandlungen hier im Forum vertreten? Wenn die Entscheidungen schriftlich zugehen, dann war Richter/in zu faul diese im Saal zu verkünden oder jemand bekommt Recht und man will das natürlich möglichst ohne Echo verstreichen lassen.


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#19: 04. Juli 2015, 20:32
Selbiger Richter verglich in einer Verhandlung den Rundfunkbeitrag mit den Gebühren für Müllentsorgung und Straßenreinigung, die auch unausweichlich anfallen würden.
...leicht off-topic, aber:
Wenn mit den Gebühren wenigstens die (Fernseh-)Müll-ENTSORGUNG finanziert werden würde, und nicht dessen Fabrizierung, dann wäre der Gesellschaft wohl eher geholfen.

Ansonsten ist der Vergleich zwischen Rundfunkbeitrag und Müllgebühren aus mehrlei Gründen vollkommen obsolet...
...u.a. auch, weil Müllgebühren i.d.R. auch aufkommensabhängig sind:
Wer viel Müll produziert, hat auch entsprechend mehr Müllgebühren zu entrichten.

Ich wüsste auch nicht von Vorstandsgehältern der Müllunternehmen in Dimensionen der Intendantengehälter.
Auch sind mir keine Millionen-Gagen für Nichts-Tuende Müll-Stars bekannt (vgl. causa Gottschalk).

Solcherlei naive (wahlweise auch den Bürger für blöd haltende) Vergleiche lassen allenfalls Fragen bzgl. der Weitsichtigkeit des Richters aufkommen. Aber das kennen wir ja schon (Zitat aus Potsdam "Man muss sich den Quatsch ja nicht anschauen...")


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#20: 05. Juli 2015, 20:08
Der unangemessene Vergleich zwischen Rundfunkbeitrag und Müllgebühren findet sich auch im schriftlichen Urteil des VG Berlin.

In der Druckversion auf Seite 8
Hier ist der PDF-Download zum

Muster-Urteil VG Berlin (Az. 27 K 310.14) vom 22.04.2015
https://www.mydrive.ch/download/316347978-1432057651/VG%20Muster-Urteil.pdf

Benutzername: forum@sommerflieder
Paßwort: boykott

In der Version im Internet unter der Randnummer 26
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE150008591&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10


Zitat
Auch in anderen Fällen treffen Entgelte, Gebühren und Beiträge im Rahmen der Daseinsfürsorge beispielsweise für die Müllabfuhr und die Straßenreinigung im Bereich der jeweiligen Gemeinde praktisch jedermann, ohne dass der Charakter einer Gegenleistung für einen zumindest potentiellen individuellen Vorteil verloren ginge.

Daher können sich alle fiktiven Personen, die vor dem VG Berlin klagen, bereits mit dieser "Argumentation" auseinandersetzen.

Siehe dazu auch das Thema
Unterschied zu Abfallgebühren / Wassergebühren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10742.msg73360.html


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#21: 05. Juli 2015, 20:14
Nicht gerade gerichtstauglich, aber konzise zusammengefasst vom Zeitungsbezahler im vorstehenden genannten Themenblock:
Bei der Abfallentsorgung ist es ähnlich [...]

Jetzt der Große Bogen zum Rundfunk:

Der Unterschied besteht in folgendem:
Die Gebühr für Abfall und Abwasser dient dazu, Scheiße zu entsorgen,
die Gebühr/der Beitrag für Rundfunk dient dazu, Dir Schei** zu liefern!...


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#22: 05. Juli 2015, 20:50
Zitat
Insoweit käme eine verfassungskonforme Auslegung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV in Betracht, also die Annahme eines besonderen Härtefalls bei Personen, die nachgewiesenermaßen keinerlei Rundfunkempfangsgeräte bereit halten.
Die wollten eigentlich mit RBStV die Kontrolle vermeiden um die Kosten nach unten zu drücken.

Jetzt soll also die lt. Kirchhof gebotene "Widerlegbarkeit der Regelvermutung" mit juristischen Winkelzügen in die "Härtefallregel" hineingedeutelt werden, oder was?!?

Aber ich meine, diese Formulierung auch schon andernorts gelesen zu haben.
Dem sollte man in den Klagen ggf. auch schon mal argumentativ vorbeugen.


hi
ja das findet sich bereits in Urteilen des VG Osnabrück und VG Freiburg (Musterverfahren) und findet sich aller Wahrscheinlichkeit nach in vielen Klagen die noch nicht entschieden sind.
Es ist logischerweise eines der möglichen Hauptargumente von Nichtnutzern, neben den sonst üblichen Einwänden
grüsse


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#23: 05. Juli 2015, 23:31
Liebe Freunde aus Berlin, dortige Kläger und "Öffentlich-Rechtliche-Beobachter"... ;)
...ein kleiner Hinweis "off-topic" aufgrund der Aktualität und damit es nicht untergeht, sondern die
potenzielle Interessentengruppe auch tatsächlich wahrnimmt (in mehrfacher Hinsicht):

Bitte den Kalendereintrag beachten...
Dradio/Berlin-Gespräch 40 Jahre KEF - Zwischen Rundfunkfreiheit & Politik 8.7.15
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14802.0.html
...und die Gelegenheit nutzen!

Diesbezügliche Absprachen/ Diskussionen dann bitte in dortigem Thread.

Danke!!! ;)


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#24: 14. Juli 2015, 23:20
Die nächsten mündlichen Verhandlungen am Verwaltungsgericht Berlin finden statt am
Do. 16.07.2015 (teilweise jedoch verschoben) und dementsprechend
Mi. 26.08.2015

Kalendereintrage:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14853.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15012.0.html

Wie immer sind Berichte zu den Verhandlungen hier im Forum gerne gesehen


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#25: 10. August 2015, 16:58
Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin sich ja zunächst lange Zeit gelassen hat mit Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag, scheint seit dem sogenannten Musterurteil vom April diesen Jahres nun im regelmäßigen Turnus alle aufgelaufenen Klage möglichst schnell als Verhandlungen vor dem Einzelrichter abgehandelt werden. Als nächste Verhandlung ist übermorgen diejenige von Olaf Kretschmann angesetzt, dessen Verhandlung ebenfalls vor dem Einzelrichter stattfinden soll, obwohl der Kläger ausdrücklich dargelegt hat, dass die Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung habe und dementsprechend die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen, nach denen eine Übertragung an einen Einzelrichter erfolgen kann, aus seiner Sicht nicht gegeben seien:
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/07/personliche-stellungnahme-zu-den.html

Es ist ohnehin bemerkenswert, dass das VG Berlin keine besondere Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art sehen möchte (eine der Voraussetzungen für die Übertragung auf den Einzelrichter), nachdem es selbst im genannten Musterurteil davon ausgeht, dass eine "verfassungskonforme Auslegung" notwendig ist, damit die Rechtsgrundlagen des Rundfunkbeitrags mit verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben zu vereinbaren sei. In der Mitteilung an den Kläger lässt das VG Berlin denn auch in geradezu naiver Motivation verlauten, dass die beabsichtigte Übertragung auf den Einzelrichter darauf beruhe, dass "bislang keine Klage, die sich auf die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags beruft, bislang Erfolg gehabt" habe, so als ob es nur darum ginge dem allgemeinen Gruppenzwang der Verwaltungsgerichte Genüge zu tun...
Siehe http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/07/mitteilung-des-verwaltungsgerichts.html

Der Kalendereintrag im Forum
Verhandlung VG Berlin, Olaf Kretschmann / RBB, Mi. 12.08.15, 10:30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15131.0.html

Auf Berichte zu dieser Verhandlungen können wir gespannt sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. August 2015, 17:08 von TVfrei«

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Gast

Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#26: 10. August 2015, 20:49
Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin sich ja zunächst lange Zeit gelassen hat mit Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag, scheint seit dem sogenannten Musterurteil vom April diesen Jahres nun im regelmäßigen Turnus alle aufgelaufenen Klage möglichst schnell als Verhandlungen vor dem Einzelrichter abgehandelt werden.

Bitte haltet mich nicht für paradox, aber bei einem Apparat der 8 Mrd. Eur Zwangsabgaben im Jahr erhält kommen einem zwangsläufig die wildesten Gedanken, mitunter bzgl. korrupten Machenschaften. Rein fiktiv und ohne jeglicher Unterstellung es hätte tatsächlich so jemals an einem beliebigen Gericht stattgefunden:

Eine örR-nahe Person reicht eine Fake-Klage gegen den Rundfunkbeitrag ein, welche dann nach Abstimmung mit dem örR vom Gericht bevorzugt behandelt wird. Es wird die gesamte Kammer und darüber hinaus sogar ehrenamtliche Richter zusammengetrommelt um nachher den Anschein zu erwecken es hätten sich bereits eine Menge Leute am Gericht mit der Thematik beschäftigt. Die Klage wird abgewiesen und den örtlichen Rundfunkbeitrags-zahlungsunwilligen Chaoten, welche bereits Klage eingereicht haben unter die Nase gerieben - getreu dem Motto: 'Zieht doch Eure Klagen bitte zurück - es bringt eh nichts'. Dabei wird suggeriert die Kammer hätte bereits hinreichend über etwaige Grundrechtsverstöße bei der 'Beitrags'-Erhebung befunden und nun stellt das Thema keine besonderen Schwierigkeiten mehr für's Gericht dar. Infolgedessen werden alle nachfolgenden Klagen dem Einzelrichter übergebraten. Die Grundlage für die Verunsicherung von Kläger/innen und potenziellen Kläger/innen wird ohne öffentliche Aufmerksamkeit geschaffen.

Ich wollte Euch an diesem Krimi, der mir vor ein paar Tagen durch den Kopf ging, jetzt einfach mal nur teilhaben lassen.  :police:


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#27: 12. August 2015, 21:09
Mit den heutigen Verhandlungen am VG Berlin wird man sagen können, dass die Klagen gegen den Rundfunkbeitrag nun auch in der Hauptstadt endlich in der Öffentlichkeit angekommen sind. Zur mündlichen Verhandlung von Olaf Kretschmann sind wohl ca. 100 Personen erschienen, lange Wartezeiten bei der Einlasskontrolle und eine unerwartet große Ansammlung auf dem fensterlosen überhitzten Korridor in der dritten Etage vor dem kleinen Verhandlungsraum waren die Folge, so dass die Verhandlung kurzfristig in den Plenarsaal des Gerichts im Erdgeschoss verlegt wurde.

Weitere Details zu diesem Termin im Forum unter
Verhandlung VG Berlin, Olaf Kretschmann / RBB, Mi. 12.08.15, 10:30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15131.0.html

Es waren heute vormittag wohl insgesamt vier Verhandlungen von privaten Klägern, die vor dem Einzelrichter Marti*** (Berichterstatter der 27. Kammer) verhandelt wurden, der RBB wurde diesmal von einer jugendlichen Referendarin (!) vertreten, Frau Schmi**, welche allerdings kaum etwas zu den Verhandlungen beizutragen hatte. Das scheint allerdings auch kaum nötig zu sein, da aus dem Verhandlungsverlauf ohnehin absehbar ist, dass alle Klagen abgewiesen werden, der Richter schloss jeweils mit dem Hinweis, dass die Urteilsverkündung schriftlich in den nächsten Wochen erfolgen werde.


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#28: 12. August 2015, 22:59
Nach der mündlichen Verhandlung von Kretschmann im Plenarsaal, die den vorgesehenen Zeitrahmen des Gerichtes überschritt, wurde mit zwei weiteren Verhandlungen im kleinen Saal in der dritten Etage fortgefahren. Einer der Kläger, Herr L., der ALG II bezog aber einen Befreiungsantrag erst verspätet gestellt hatte, machte auch allerlei verwaltungsrechtliche Verfahrensfragen geltend: wieso beispielsweise die Landesrundfunkanstalten nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz Vollstreckungen über die Finanzämter betreiben, obwohl es sich nicht um bundesunmittelbare Körperschaften handele, wie es sein kann, dass Satzungen von Landesrundfunkanstalten in ihrer Geltung über Bundesgsetze gestellt werden, wieso er als Bürger sich von der Beitragspflicht rechtzeitig befreien lassen müsse, auch wenn er gar nicht von diesen Zahlungsverpflichtungen wissen könne etc. Es war insgesamt eine etwas konfuse Verhandlung bei welcher der vorsitzende Richter Marti*** allerdings auch nicht den bestinformierten Eindruck hinterließ. So sprach er davon, dass die ÖR Rundfunkanstalten "Körperschaften des öffentlichen Rechts" seien, worauf der Kläger zutreffend nachfragte: "Anstalten" oder "Körperschaften"? Der Richter wiederholte fragend beide Alternativen und schaute etwas unschlüssig die Vertreterin der beklagten Anstalt an und gab dann "wohl doch Anstalten" von sich. Der Kläger sprach auch die Unzulässigkeit einer Zwangsmitgliedschaft als Beitragsschuldner an.
Ein anderer Punkt war die fehlende Unterschrift bei den Bescheiden, der Kläger vertrat die Auffassung, dass dies bei Bescheiden, die automatisch erstellt werden zulässig sein mag, insofern sie aber zugleich als vollstreckbarer Titel fungieren sollen, hingegen nicht. In einem solchen Falle sei eine Unterschrift zwingend notwendig. Bei diesem Thema wußte der Richter das Tübinger Urteil anzusprechen, welches kürzlich vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden sei.

Insgesamt eine eher unerquickliche Verhandlung, einerseits weil die Argumente nicht konzise vorgetragen wurden, andererseits weil der Richter in keinen der genuin verwaltungsrechtlichen Fragen Bedenken erkennen wollte, vielmehr sagte, er könne den Kläger nicht folgen. Hinweise auf Unstimmigkeiten in der gesetzlichen Zuständigkeit von Bundesgesetzen, Landesgesetzen, Vollstreckungsregelungen und Satzungen entgegnete der Richter immer mit dem jeweiligen Paragraphen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. So sei etwa die Frage der Vollstreckbarkeit im RBStV geregelt, ebenso dass Bescheide nur bei rückständigen Beitragen erlassen werden, zudem ergebe sich die Zahlungsverpflichtung kraft Gesetzes und bedürfe keines Bescheides. Auf die Gegenfrage, ob es denn eine andere öffentliche Abgabe gäbe, die ebenfalls kraft Gesetz entstehe ohne dass es eines Bescheides bedarf, antwortete der Richter ganz spontan, dass sei bei allen Steuern so.

Die Verhandlung ließ erkennen, wie schwer es ist, einen Richter eines Verwaltungsgerichtes auf den Gedanken kommen zu lassen, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag selbst rechtswidrig sein könnte. Vielmehr wird jegliches Bedenken immer mit dem Hinweis auf die Regelung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags abgebügelt, dabei liegt das Problem offenbar darin, dass es eben diese Regelungen sind, welche unzulässigerweise in die Rechte der Bürger eingreifen.


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#29: 14. August 2015, 09:37
Die Verhandlung hatte mich ehrlich gesagt etwas schockiert. Das Benehmen vieler Zuschauer. Des Weiteren stelle ich mir die Frage wie stark die Gemeinschaft der Kritiker am ÖRR durch Verschwörungstheoretiker, Reichsbürgern und sonstigen zwielichtigen Gestalten durchsetzt ist.


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