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Autor Thema: Staatliche Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk  (Gelesen 2142 mal)

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In der Suchfunktion hab ich das Thema nicht gefunden.
Es geht vor allem um die Staatliche Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 
und die Benachteiligung Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1. die von unseren Gerichten wohl keine Bedeutung hat.

Die Benachteiligung richtet sich nicht nur gegen Menschen sondern gegen Firmen und dem freiem Markt, was gegen das EU-Recht verstößt da der Rundfunk dem allgemeinem Wettbewerb unterliegt.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1431700830363&uri=URISERV:cc0014

Einfaches Beispiel:
Zitat
Eine Person hat im Monat nicht mehr zu Verfügung wie 20€ für Medien und Unterhaltung wird aber Gezwungen 17,50€ Rundfunk abzugeben, so mit ist er gegen den Gutverdienern benachteiligt, den für einem Restbetrag vom 2,50€ kann sich die Person nicht wirklich andere Informationsquellen, Mediendienste etc. leisten.

Und hier das Dilemma um die Staatliche Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Zitat
Da in Deutschland gezwungen wird die 17,50€ abzugeben, werden Konkurrenzfirmen benachteiligt, falls dem Verbraucher nur ein bestimmtes Budget für Medien, Informationsquellen, Unterhaltung etc. zu Verfügung stehen.
Ein direkter Vorteil für den ÖRR ist vorhanden zum Nachteil der Privaten Institutionen. Dies verstößt gegen die Wettbewerbsregeln der EU.

Eine Lösung hätte ich:
Jeder der sich angesprochen fühlt kann/darf/ sollte eine Beschwerde an die EU-Kommission wegen Wettbewerbsbenachteiligung der Privaten gegenüber den ÖRR so wie die Benachteiligung des Verbrauchers. Auch die Wettbewerbsverzerrung spielt hier eine rolle.

Eigentlich wäre es die Aufgabe aller Zeitungen, Privaten Sendern, Kinos und anderen Mediendienste sich wegen Benachteiligung beim der  EU zu Beschwerden.

Wie wird eine Beschwerde eingereicht?
Lesen Bitte!
http://www.eu-koordination.de/meine-eu-rechte/wie-kann-ich-mich-einmischen?start=4

Zitat
Beschwerden können schriftlich in Briefform, per Telefax oder E-Mail-Nachricht an sg-plaintes@ec.europa.eu in einer der 23 EU-Sprachen übermittelt werden. Man kann seine Beschwerde bei jeder nationalen Vertretung der Kommission abgeben oder an folgende Anschrift senden:

Kommission der Europäischen Gemeinschaften
zu Hd. der Generalsekretär
B-1049 Brüssel
BELGIEN

Eine Formvorschrift existiert zwar nicht, es dürfte aber sinnvoll sein, sich des offiziellen Formulars zu bedienen. So lässt sich sicherstellen, dass man keine wesentlichen Informationen vergisst, und die Bearbeitung der Beschwerde kann zügiger erfolgen. Das Formular ist erhältlich unter:
http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/complaint_form_de.htm
Die Beschwerde sollte vollständig und präzise sein. Das gilt besonders für die Vorwürfe gegen den Mitgliedstaat. Die inhaltliche Argumentation ist hier besonders wichtig, damit die Kommission das Anliegen mit entsprechender Ernsthaftigkeit verfolgt. Eindeutige Belege und Angaben sind unerlässlich, zusätzliche Hintergrundinformationen wie wissenschaftliche Studien, öffentliche Äußerungen oder offizielle Schreiben können wichtige Ergänzungen darstellen.

Falls Ihr noch Ideen habt rein damit!
Leider bin ich der Auffassung das unser Rechtssystem uns in Stich gelassen hat und wir nur noch den streit über Internationales Recht bzw. EU gewinnen können.
Am liebsten wäre ein verfahren gegen die deutsche Justiz. Geht das überhaupt?


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