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Autor Thema: Gelbes Schreiben von GV - Zahlungsaufforderung - Wie reagieren?  (Gelesen 13284 mal)

T
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Hallo!

Folgender fiktiver Fall aus Sachsen:
Nehmen wir an, Person A bekommt seit Anfang 2013 (seit Einführung der "gesetzlichen Rundfunkgebühr") regelmäßig Aufforderungen vom Beitragsservice des MDR (ZDF/ARD/Deutschlandradio - hier weiter als GEZ bezeichnet) zugeschickt, ignoriert diese aber. Im Mail 2015 bekommt diese Person A dann ein Schreiben im gelben Umschlag, förmliche Zustellung. Darin befindet sich ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher (Zwangsvollstreckungsursache: Beitragsservice) mit einer zweiwöchigen Zahlungsaufforderung des "Gesamtanspruches" seit Anfang 2013. Bei Nichtzahlung innerhalb der Frist wird um eine Vermmögensauskunft gebeten, die zu einem genannten Termin beim GV abgegeben werden muss.

Person A hat bis September 2014 in einer Studentenwohngemeinschaft gewohnt, keiner hat sich um den Beitragsservice gekümmert bzw. die Schreiben ignoriert. Seit September 2014 wohnt die Person in einer neuen WG, hier bekommen die anderen keine Schreiben. Person A jedoch bekommt - warum auch immer - trotzdem noch regelmäßige Aufforderungen. Der geforderte Betrag im Schreiben des GV beträgt aber mehr als der eigentliche Betrag, der durch die monatlich anfallenden Beitragskosten von Januar 2013 bis September 2014 angefallen wären.

Was wäre in dem Fall zu tun? Ignorieren? Mit dem Gerichtsvollzieher in Kontakt treten? Zahlen?

Danke im Voraus!


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Willkommen im Forum!

Zu Deinem Fiktiven Fall:
Du bist eigentlich schon in der richtigen Rubrik "Sachsen"...
Da sind auch bereits zwei Beiträge dbzgl. Ich denke, dass wenn Du dich in den Beiträgen durchliest, bestimmt das Ein oder Andere finden wirst, wie man in deinem Fall jetzt reagieren sollte.  ;)

Um auf deine Frage dennoch kurz einzugehen:
Natürlich macht es Sinn dem VGerichtsvollzieher zuvor zu kommen und mit ihm zu reden!
Dabei ist es wichtig zu erwähnen das man zahlen will (ansonsten gibts ne Kontopfändung!), wenn gezahlt werden muss!
Nur müßte man aber wissen warum man zahlen soll! Und dafür ist es notwendig einen Zahlungsbescheid zu erhalten!
Hat Deine fiktive Person (wir nennen sie mal "Person Q") denn überhaupt schon einmal Post bekommen?
Ich denke mal nicht weil viele fiktive personen keinen Brief erhalten haben! Keinen Bescheid - nur Werbung!

Und hier sollte man dann, wenn der GV nach einem netten Gespräch (nicht meckern, schimpfen oder sonstiges - rein SACHLICH und OBJEKTIV die Sache behandeln ; evtl. den Beamten auf DEINE Seite ziehen !) nicht einlenkt, warten bis die Vollstreckung AKUT wird!

Dann so verfahren wie im Forum beschrieben:
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996

WG ist eine ander Sache...
Falls schon jemand für die Bude zahlt, dann wäre Q raus!
Ist aber nicht so und daher sollten die die anderen Mitbewohner schon etwas geregelt haben?!
Person Q sollte sie befragen...
Es gibt auch genug Beiträge darüber!
Gruß Miklap


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

T
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Danke für die schnelle Antwort!
Person Q hat schon regelmäßig Post von der GEZ bekommen, sogenannte "Festsetzungsbescheide", die laut den enthaltenen Schreiben auch vollstreckbare Titel sind. Wäre in solchen Fällen trotzdem noch mit dem GV zu verhandeln - und wenn ja, wie?

Zur Lösung des fiktiven Falls habe ich mir schon einige ähnliche Beiträge durchgelesen. Leider sehe ich immer noch nicht ganz durch..sorry! :/

Zur WG-Sache:
Die Person Q hat in Wohnung 1 (bis September 2014) keine GEZ gezahlt, weil sich mit den anderen Mitbewohnern nie auf etwas geeinigt wurde. Die Person hat seither keinen Kontakt mehr zu den ehemaligen Mitbewohnern, geht aber davon aus, dass einer der Mitbewohner letztendlich gezahlt hat - von dieser Person sei der Name "Y", aber keine Adresse bekannt. Sollte Person Q den Namen der Person bei der GEZ angeben in der Form "Person Y hat die Kosten im Zeitraum bis September 2014 für die Wohnung übernommen, wodurch die Kosten gedeckt sind"? Leider hat Person Q von Y keine weiteren Kontaktdaten.
In der neuen Wohnung 2 haben die Mitbewohner von Person Q noch keine Schreiben erhalten, obwohl die WG schon Jahre besteht. Nur Person Q erhält die Bescheide, wird quasi von der GEZ verfolgt...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2015, 21:43 von Toastie7«

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Zitat
Wäre in solchen Fällen trotzdem noch mit dem GV zu verhandeln - und wenn ja, wie?
Auf jeden Fall! Und der Vollzieher ist dazu verpflichtet!
§ 730 Anhörung des Schuldners
http://dejure.org/gesetze/ZPO/730.html

Er muss auch Akteneinsicht gewähren! Wenn digital: muss er ausdrucken!!!!
§ 760 Akteneinsicht; Aktenabschrift
http://dejure.org/gesetze/ZPO/760.html

Festsetzungsbescheide sind Verwaltungsakte welche ordnungsgemäß zugestellt werden müssen!
Geht man davon aus, dass dieses nicht geschehen ist (warum ist uninteressant!) ist der Absender in der Pflicht eine Bekanntgabe nachzuweisen!
Dieses kann er wiederum nicht und daher ist eine Pfändung "mit Schuss ins Blaue" nicht zulässig!

Erst wenn eine Bekanntgabe der Bescheide nachvollziehbar wird, kann man auf diese reagieren!
Noch nicht einmal jetzt, weiß man um was es bei der Pfändungsersuchen eigentlich geht! Richtig?

Daher sollte sich Person Q gar keine Sorgen machen  :police: !
Sie sollte sich hier einlesen! Wurde sehr oft drüber diskutiert:

Schreiben vom OGV - Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12863.msg94088.html#msg94088

In Ruhe durchlesen!

Und immer locker bleiben!  (#)

Edit>
Zitat
Person Q hat schon regelmäßig Post von der GEZ bekommen, sogenannte "Festsetzungsbescheide",
Könnte es nicht sein, das sich Person Q da geirrt hat?  ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Mai 2015, 00:18 von Miklap«
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So, die Geschichte geht weiter.

Nehmen wir an, die Person Q aus dem oben geschilderten Fall hat mit dem GV Kontakt gehabt. Dieser hat den Vollstreckungsauftrag zunächst zur Seite gelegt und vertagt - mit der Bedingung, dass sich Q beim Beitragsservice meldet und die Sache klärt. Dem Beitragsservice hat Q nun schon zwei Mails geschrieben, in denen sie den Fall geschildert hat - darauf bisher keine Antwort (nachdem es auch telefonisch ebenso erfolglos war).
Die beiden Mails enthalten in etwa folgende Informationen:
- Person Q hat Vollstreckungsauftrag bekommen, war verwundert (weil er aus dem heiteren Nichts kam)
- In Wohnung 1 wurden die GEZ-Kosten scheinbar von einem Mitbewohner übernommen - die wird nur angenommen, da kein Kontakt mehr besteht (daher kann auch keine Beitragsnummer genannt werden) -> wohlmöglich also Doppelzahlung, die der Beitragsservice hier verlangt
- in Wohnung 2, der aktuellen Wohnung, gab es bisher keine Zustellungen (d.h. irgendwelche Bescheide oder Zahlungsaufforderungen)
-> Person Q ist also davon ausgegangen, dass sie nichts weiter zahlen muss, deshalb kam der Vollstreckungsauftrag sehr plötzlich

Es liegen von keinen Personen (weder Q, noch aus Wohnung 1, noch aus Wohnung 2) die Beitragsnummern vor, weshalb Q dem Beitragsservice nur mit Namen dienen kann.

Frage ist nun, wie Person Q in einem solchen Fall weiter verfahren sollte. Ihre Idee könnte es sein, beim Beitragsservice noch ein mal anzurufen und den Inhalt der Mails wiedergeben - aber wie sollte sie dann hier am besten verbleiben/reagieren?

Person Q sieht für die Klärung sicherlich zwei Optionen:
(1) Zvangsvollstreckung wird zurückgezogen, Q zahlt nichts nach (da Doppelzahlung im Fall von Wohnung 1 und fehlende Bescheide im Fall von Wohnung 2), Q bekommt dann wohl irgendwann Schreiben von der GZ - alles würde von vorn anfangen - dann widersetzt sich Q mit entsprechendem Schreiben
(2) ZV wird zurückgezogen, Q zahlt zumindest den Beitrag aus Wohnung 2 nach - Q fragt, ob sie bar bezahlen kann ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juli 2015, 09:59 von Toastie7«

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Wie kommt ein Gerichtsvollzieher dazu,Bedingungen zu stellen?
Entweder eine Forderung ist rechtens oder sie ist es nicht!

Und ob Person X in Wohnung Y und von wann bis wann gelebt hat, bzw dort gemeldet war,
ist - wenn schon - Aufgabe des Betrugs... ähh Beitragsservice.
Der muss den Nachweis erbringen.

Wenn jeder Bürger konsequent die Rechtslage anwenden würde (Beweispflicht beim Ankläger, nicht beim Angeklagten),
Würde der Zwangsgeldapparat zusammenbrechen und das wissen diese Schmarotzer auch,
deshalb versuchen die, die Menschen mit unlauteren Mitteln einzuschüchtern.


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Wie kommt ein Gerichtsvollzieher dazu,Bedingungen zu stellen?
Entweder eine Forderung ist rechtens oder sie ist es nicht!
Weil die selber nicht wissen was los ist...
Ist ja auch wurscht! Man sollte immer den Vollzieher auf seine Seite ziehen!
Da können die auch ruhig Bedingungen stellen - hauptsache man kommt zum Ergebnis...

@Toasty:
wie war denn die Akteneinsicht? Stand dort von "Q" wenigstens eine Beitragsnummer?
Den BS angeschrieben und noch keine Antwort?! Das wird auch noch dauern - die sind überlastet!
Den BS auch postalisch anschreiben - von Mailen halte ich persönlich nix (nur meine Meinung) - oder beides machen!
Q sollte dann das Schreiben dem Vollzieher vorlegen und erwähnen das man nun auf Antwort wartet! Er soll sich gedulden!!

Zitat
Frage ist nun, wie Person Q in einem solchen Fall weiter verfahren sollte. Ihre Idee könnte es sein, beim Beitragsservice noch ein mal anzurufen und den Inhalt der Mails wiedergeben - aber wie sollte sie dann hier am besten verbleiben/reagieren?
Nicht anrufen!  GV ist ja nun in Ruhestellung!

Person Q sieht für die Klärung sicherlich zwei Optionen:
(1) Zvangsvollstreckung wird zurückgezogen, Q zahlt nichts nach (da Doppelzahlung im Fall von Wohnung 1 und fehlende Bescheide im Fall von Wohnung 2), Q bekommt dann wohl irgendwann Schreiben von der GZ - alles würde von vorn anfangen - dann widersetzt sich Q mit entsprechendem Schreiben klar, hier jetzt einfach abzuwarten wie es kommt...
(2) ZV wird zurückgezogen, Q zahlt zumindest den Beitrag aus Wohnung 2 nach - Q fragt, ob sie bar bezahlen kann ;)
"äh" Bezahlen? ... für was will Q denn hier bezahlen? Nö, würd ich nicht machen!!


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Der fiktive Fall kann weitergestrickt werden..voila:

Person X aus dem obigen Fall hat ein Schreiben an die GEZ geschickt, nachdem der Gerichtsvollzieher die Akten zur Seite gelegt hat. In dem Schreiben könnte gestehen haben, dass
- nicht ersichtlich sei, wie sich der geforderte Betrag des Gerichtsvollziehers zusammensetzt, da im Schreiben kein Zeitraum angegeben ist
- dass ein großer Teil ein Fall von Doppelzahlung sein würde, da Person X in Wohnung 1 einen gütigen Mitbewohner hatte, der sich für die Wohnung wohl angemeldet hatte
- dass Person X nie einen Vertrag mit der "GEZ" eingegangen sei, wodurch X sich auch nicht gezwungen fühle, derartigen Zahlungsaufforderungen nachzugehen
Nehmen wir insgesamt an, das Schreiben wurde formuliert, um den gesamten Sachverhalt zu klären - mit Bitte der "GEZ" um Antwort.

Nun könnte folgendes Schreiben zurückgekommen sein:
"Sie reklamieren die Berechnung des Rundfunkbeitrages. Wir haben ihr Konto für den Zeitraum AB bis CD (Zeitraum der Wohnung 1) befristet abgemeldet.
Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: Das Beitragskonto weist einschließlich bis EF einen offenen Betrag von 123,45 Euro auf. BLA BLA"

Was sollte Person X in diesem Fall tun? Da angegebene Informationen wie der zu zahlende Betrag und der Zeitraum nicht logisch nachvollziehbar sind, würde ich der Person ja zu einer Nachfrage dazu an die "GEZ" raten...was meint ihr?



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Zitat
befristet abgemeldet
???
...was es nicht alles gibt?!! Ist das nun wieder ein neu erfundenes Prozedere...???
Wird dann auf Verdacht und Willkür wieder angemeldet...  ;D ;D ;D

Nun sollte der GV doch mal die Katze aus dem Sack lassen:

Ein Schuldner muss doch eine Dokument haben, in dem steht was von wem und warum gefordert wird! (Bescheid von einer Behörde!!!)
Wenn es ein soches gibt, muss die Konformität festgestellt werden können...
Notfalls kann man degegen Rechtsmittel einlegen!

Verwehrt ein GV der Person Q  dieses Recht, macht er sich oder seine Behörde haftbar für die Folgeschäden!
Er tut also gut daran die Rechtsform einzuhalten!

Sollte es also einen Bescheid geben und "auftauchen", so hat Person Q  ab Bekanntgabe das Recht dagegen einen Widerspruch einzulegen, etc...


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@Miklap:

Danke für die Antwort!
Dem Gerichtsvollzieher wurde von Person X/Q (diese ganzen Buchstaben :D) die Situation/Doppelzahlung etc geschildert und weitergeleitet. Da dürfte in der Geschichte also alles geklärt sein.

Nun wird in dem fiktiven Schreiben aber wieder ein unerklärlicher Betrag für einen unerklärlichen Zeitraum gefordert.
Die "befristete ABmeldung" ist wahrlich lustig...
Person Q/X wird wohl der "GEZ" einiges an Erklärung abverlangen...


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H
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Hallo an Alle.

Ich bin neu hier und habe mich bereits so gut es geht durch die Unmengen an Threats gearbeitet, bin aber immernoch nicht ganz sicher, wie die ganze Sache für einen ähnlichen fiktiven Fall aussehen könnte.

Dürfte ich also den vorliegenden fiktiven Fall mal kurz erweitern bzw. etwas umbauen.

Sagen wir nun wir betrachten den Fall der ersten WG, ohne dass Q ausgezogen ist.
Also Q hat im Vollstreckungsbescheid vom GV eine Summe X seit Anfang 2014 (seit seinem Einzug/Meldung beim Einwohnermeldeamt; mit Angabe von Etage und Wohnungslage) zu zahlen. Jedoch hat der Mitbewohner F bis zum Auszug Mitte 2014 bezahlt, was auch fair aufgeteilt wurde. F meint sich zu erinnern, dass Q in diesem Beitragskonto auch namentlich genannt wurde. Nach dem Auszug von F und der Mitnahme des Beitragskontos, wurden keine ´Bescheide´erhalten. Die Gründe könnten verschiedene sein (u.a. dass bei offener Haustüre, häufiges Szenario (es wurden mehrfach die Kellerabteile aufgebrochen, Kellertür vom Haus auch nicht immer abgeschlossen; ebenso Wohnungstüren) die Briefkästen offen zugänglich sind etc.), wäre dies eigentlich wichtig innerhalb der kommenden Kommunikation von Q mit dem GV oder dem BS? 
Jedenfalls gibt es im Schreiben des GV für Q nun die erneute Zahlungsaufforderung für diesen Zeitraum, was die gesamte Sache als reine Farce aussehen lässt. Soweit kurz der erste Teil der neuen Fiktion.
Nun ist die 2 wöchige Frist des gelben Schreibens bereits fast verstrichen. Wie sollte sich nun Q genau dem GV gegenüber verhalten? In dessen Schreiben sind wie in vielen formulierten Fällen zu lesen, keine Formfehler erkennbar.
Und was wären dann die weiteren Schritte?

Danke schonmal für hoffentlich unterstützende Antworten.

Grüße - Hvska


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Rein hypothetisch:
Q müsste den GV beweisen, dass für diese Wohnung bereits von F bezahlt wurde.
Dabei spielt es keine Rolle ob es sch um eine WG handelte oder wer bezahlt!

Sollte der BS nun für diese Wohnung von einem anderen Bewohner eine Beitrag verlangen wollen,
sollte zuerst ein Bescheid mit der entsprechenden Rechtsmittelbelehrung für diese Zwangsabgabe zugestellt werden...
Gegen diesen man Widerspruch einlegen kann (das sollte aber ein GV wissen!).

Das einfachste wäre, dem GV dieses zu erklären und darauf hinzuweisen, dass er zur Mithilfe verpflichtet ist.

Des weiteren sollte erwähnt werden, dass der RBSTV mit der jetzigen, allg. bekannten Situation bedenklich in Frage steht und erst höchstrichterlich beschieden werden muss, BEVOR eine Zahlungspflicht mit den Gesetzen zu vereinbaren wäre... 

Wenn Q einen Bescheid bekomen könnte, kann Q als Empfänger entscheiden, wie er weiter verfahren möchte!
Wenn Q einen Bescheid bereits ordnungsgemäß zugestellt bekommen hätte, wäre bereits entsprechend verfahren worden...

Basta!

Der GV ist auch zur Akteneinsicht verpflichtet...


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Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe dazu verschiedene Fragen.

Was bedeuted eine "ordnungsgemäß zugestellter Bescheid" genau?
Und selbst wenn Q gegenüber dem GV beweißt, dass F, für sagen wir 0,5 Jahre bezahlt hat bzw. für die Wohnung, dann fehlt ja immernoch der Rest der Zeit. In der Zeit gäbe es möglicherweise folgende Varianten.
Szenario A: Q einigt sich mit der gesamten WG den Rest zu zahlen, wobei  ein Teil der WG "befreit" ist. Wie sollte dabei Q bzw. dessen WG mit den bereits zusammengekommenen Gebühren verfahren? Gäbe es für Q denn eine andere Variante sich zu verhalten?
Szenario B: Q ist gemeinsam mit F aus der Wohnung ausgezogen. Da Q aber nur innerhalb des Hauses umgezogen ist, hat dieser keine Notwendigkeit gesehen, dies beim Einwohnermeldeamt zu melden, da ja Adresse gleichgeblieben ist. Q wohnt also in einer neuen WG, in der seit dieser Zeit ein Beitragskonto besteht. Dies müsste Q dann ja auch innerhalb der Kommunikation mit dem GV erwähnen. Wäre hierbei ein etwaiger Formfehler, zb die Ummeldung beim Umzug innerhalb des Hauses, gegeben?

Welche der Szenarien wäre für Q mit welcher erwartenden Konsequenz/Ausgang denkbar?

Des Weiteren, wäre bei der Klärung der Rechtssache, also der nicht richtigen Grundlage (doppelte Berechnung um 0,5 Jahre (Szenario A) bzw. um die gesamte Zeit (Szenario B)), die 2-Wochenfrist des GV zur Überweisung des Gesamtbetrages auf sein Konto vs. eine ca. 1 Monat später angesetzter Termin einer Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft, bindend? Zu welchem Termin sollte Q spätestens mit dem GV Kontakt aufnehmen. Q hat vorher bspw. vor, sich bei etwaigen Rechtsberatungen beraten/vorbereiten zu lassen.

Danke und Grüße


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Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe dazu verschiedene Fragen.

Was bedeuted eine "ordnungsgemäß zugestellter Bescheid" genau?
Beweisbar übergeben gemäß § 122 AO
https://dejure.org/gesetze/AO/122.html

Und selbst wenn Q gegenüber dem GV beweißt, dass F, für sagen wir 0,5 Jahre bezahlt hat bzw. für die Wohnung, dann fehlt ja immernoch der Rest der Zeit. In der Zeit gäbe es möglicherweise folgende Varianten.
Szenario A: Q einigt sich mit der gesamten WG den Rest zu zahlen, wobei  ein Teil der WG "befreit" ist. Wie sollte dabei Q bzw. dessen WG mit den bereits zusammengekommenen Gebühren verfahren? Gäbe es für Q denn eine andere Variante sich zu verhalten?
Den BS auf den "Umzug" bzw. Auszug hinweisen und auf einen erneuten Bescheid bestehen, mit Zuweisung einer neuen Beitragsnummer
um ordnungsgemäß als pflichtgemäßer Bürger endlich seine Beiträge leisten zu können!
Auf Kulanz bestehen, da man ja sofort zahlungswillig ist!
Eine andere Variante wäre auf diesen Bescheid dann zu warten, um Widerspruch einlegen zu dürfen
(...letzteres gefällt uns allen besser!)


Szenario B: Q ist gemeinsam mit F aus der Wohnung ausgezogen. Da Q aber nur innerhalb des Hauses umgezogen ist, hat dieser keine Notwendigkeit gesehen, dies beim Einwohnermeldeamt zu melden, da ja Adresse gleichgeblieben ist. Q wohnt also in einer neuen WG, in der seit dieser Zeit ein Beitragskonto besteht. Dies müsste Q dann ja auch innerhalb der Kommunikation mit dem GV erwähnen. Wäre hierbei ein etwaiger Formfehler, zb die Ummeldung beim Umzug innerhalb des Hauses, gegeben?
...pffffff... keinen Plan! Dem BS mitteilen dass man zusammen umgezogen ist und brav seine Beiträge bezahlt hat - wäre eine Alternative... !
Dann müßten aber die "Zurückgebliebenen"....    ;D  nachzahlen - wenn ein Bescheid FÜR DIESE Wohnung kommen sollte.
Gegen diesen hätte aber dann diese "Nachbar-Gruppe ebenfalls die Möglichkeit zu klagen!


Welche der Szenarien wäre für Q mit welcher erwartenden Konsequenz/Ausgang denkbar?
Spekulation; hängt vom Einsehen der Beteiligten ab...  ???

Des Weiteren, wäre bei der Klärung der Rechtssache, also der nicht richtigen Grundlage (doppelte Berechnung um 0,5 Jahre (Szenario A) bzw. um die gesamte Zeit (Szenario B)), die 2-Wochenfrist des GV zur Überweisung des Gesamtbetrages auf sein Konto vs. eine ca. 1 Monat später angesetzter Termin einer Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft, bindend? 
Hier sollte man mit dem GV reden und den Schriftverkehr (Klärung der Umstände) mit dem BS vorlegen, mit der Bitte um eine Fristverlängerung,   
gemäß §802a i. V. mit § 802b:

(Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers)
http://dejure.org/gesetze/ZPO/802a.html.

Zu welchem Termin sollte Q spätestens mit dem GV Kontakt aufnehmen.
m. E. nach, für die Klärung sofort und natürlich nachdem mit dem BS mit Erfolg "verhandelt" wurde...
Q hat vorher bspw. vor, sich bei etwaigen Rechtsberatungen beraten/vorbereiten zu lassen. 

Danke und Grüße

...andere Meinungen sind auch gefragt!


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Auf in die nächste Runde.

Q hat nun beim GV angerufen und ihm erklärt, dass er bisher keine Bescheide bekommen hat und nun gern wissen will was die Grundlage des Zwangsvollstreckungsbescheids sei. Daraufhin wurde Q an eine Außenstelle des BS/MDR verwiesen um dort die Bescheide einsehen zu können bzw. die Sache zu (er)klären.

Nun frage ich mich, warum der GV Q nicht selber Akteneinsicht gegeben hat oder an das Amtsgericht verwiesen hat. Ist das überhaupt die formale Vorgehensweise oder eher nicht?

Q wird wohl dort hingehen und einen Bescheid bzw. einen neuen Bescheid "beantragen", da in dem geforderten Zeitraum sein ehemaliger Mitbewohner ja bereits teilweise für die WG bezahlt hat.

Irgendwelche Tips oder Kommentare dazu?
Sobald dann der (neue) Bescheid da ist, hat Q vor (fristgerecht 14 Tage nach dessen Erhalt) Widerspruch einzureichen.

vG - Hvska


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