So, die Geschichte geht weiter.
Nehmen wir an, die Person Q aus dem oben geschilderten Fall hat mit dem GV Kontakt gehabt. Dieser hat den Vollstreckungsauftrag zunächst zur Seite gelegt und vertagt - mit der Bedingung, dass sich Q beim Beitragsservice meldet und die Sache klärt. Dem Beitragsservice hat Q nun schon zwei Mails geschrieben, in denen sie den Fall geschildert hat - darauf bisher keine Antwort (nachdem es auch telefonisch ebenso erfolglos war).
Die beiden Mails enthalten in etwa folgende Informationen:
- Person Q hat Vollstreckungsauftrag bekommen, war verwundert (weil er aus dem heiteren Nichts kam)
- In Wohnung 1 wurden die GEZ-Kosten scheinbar von einem Mitbewohner übernommen - die wird nur angenommen, da kein Kontakt mehr besteht (daher kann auch keine Beitragsnummer genannt werden) -> wohlmöglich also Doppelzahlung, die der Beitragsservice hier verlangt
- in Wohnung 2, der aktuellen Wohnung, gab es bisher keine Zustellungen (d.h. irgendwelche Bescheide oder Zahlungsaufforderungen)
-> Person Q ist also davon ausgegangen, dass sie nichts weiter zahlen muss, deshalb kam der Vollstreckungsauftrag sehr plötzlich
Es liegen von keinen Personen (weder Q, noch aus Wohnung 1, noch aus Wohnung 2) die Beitragsnummern vor, weshalb Q dem Beitragsservice nur mit Namen dienen kann.
Frage ist nun, wie Person Q in einem solchen Fall weiter verfahren sollte. Ihre Idee könnte es sein, beim Beitragsservice noch ein mal anzurufen und den Inhalt der Mails wiedergeben - aber wie sollte sie dann hier am besten verbleiben/reagieren?
Person Q sieht für die Klärung sicherlich zwei Optionen:
(1) Zvangsvollstreckung wird zurückgezogen, Q zahlt nichts nach (da Doppelzahlung im Fall von Wohnung 1 und fehlende Bescheide im Fall von Wohnung 2), Q bekommt dann wohl irgendwann Schreiben von der GZ - alles würde von vorn anfangen - dann widersetzt sich Q mit entsprechendem Schreiben
(2) ZV wird zurückgezogen, Q zahlt zumindest den Beitrag aus Wohnung 2 nach - Q fragt, ob sie bar bezahlen kann