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Autor Thema: Höheres Recht <-> Niederes Recht  (Gelesen 1720 mal)

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Höheres Recht <-> Niederes Recht
Autor: 07. Mai 2015, 09:46
Guten Morgen,

wie verhält es sich, wenn höheres Recht bestimmt, daß sich das niedere Recht um eine bestimmte Aufgabe zu kümmern hat? Darf sich dann das niedere Recht so aufstellen, daß Teile des höheren Rechts zur Anwendung kommen, weil das niedere Recht wiederum dies so festlegt? Würde nicht dadurch die Auflage des höheren Rechts, daß sich das niedere Recht um die Lösung zu kümmern hat, aufgeweicht bzw. ad absurdum geführt?

Wie kann also Landesrecht meinen, es sei vom Bundesrecht beauftragt worden, sich dann aber auf Bundesrecht berufen, weil es für einige Punkte der ihm übertragenen Aufgabe keine Lösung aufgestellt hat?

Rundfunkrecht, nehmen wir einfach mal an, sei, wie mehrfach ausgesagt, Landesrecht; wie kann das Rundfunkrecht nun daherkommen und meinen, die Abgabeordnung, (Steuerrecht = Bundesrecht), sei für bestimmte Teilbereiche des Rundfunkrechts zuständig?

Wenn es Landesrecht ist, dann doch in allen einzelnen Punkten? Freilich würde jede Lösung des niederen Rechts durch unmittelbares höheres Recht überlagert und gegenstandslos.

Wie kann sich eine Nicht-Steuer des niederen Rechts auf das Steuerrecht des höheren Rechts berufen, (Abgabeordnung = Abgaberecht = Steuerrecht = Bundesrecht), wo doch das niedere Recht selbst abstreitet, daß das höhere Recht zuständig sei? (MP Dreyer <-> BM Dr. Schäuble)

ciao
Pinguin


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