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Autor Thema: Über die Befangenheit von Richtern  (Gelesen 7914 mal)

S
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Re: Über die Befangenheit von Richtern
#15: 06. Mai 2015, 19:41
Blüm hat auch gesagt die Renten sind sicher,er meinte aber nur seine.Jetzt kann er darauf herumhacken.

Ist das alles, was Du über Blüm weißt und sagen kannst?


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Re: Über die Befangenheit von Richtern
#16: 07. Mai 2015, 02:36
Hallo.

Eins vorweg: Ich habe das Buch "Einspruch" von Norbert Blüm nicht gelesen.

Aber ich finde es interessant, dass die "Zeit" ihren Artikel über das Buch (siehe hier), geschrieben von Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, bisher trotz eindeutig falschem Zitat ("Vom Recht verstehe ich wenig bis nichts" statt "Von Justiz verstehe ich wenig bis nichts") und somit auch falschem Titel nicht korrigiert oder richtig gestellt hat.

Weiterhin interessant in diesem Zusammenhang ist, dass Norbert Blüm der "Zeit" eine Entgegnung anbot, diese aber nicht aufgenommen wurde. Auch bot Blüm dem Bundesrichter einen öffentlichen Disput an. Dieses Angebot wurde zunächst angenommen und dann verweigert. Daraufhin versuchte Norbert Blüm, seine Entgegnung beim Berliner Tagesspiegel, bei der Frankfurter Zeitung am Sonntag (FAS) und bei der TAZ unterzubringen. Auch diese lehnten ab (siehe hier, Norbert Blüms Kommentar zum Artikel von Thomas Fischer in der "Zeit").

Zum Thema der Befangenheit von Richtern denke ich, dass auf jeden Fall Fakten dazu genannt werden müssen, wie z.B. die familiäre Verbindung der Brüder Paul und Ferdinand Kirchhoff, Richter im Verwaltungsräten der örR, und die Tatsache dass die meisten Richter wahrscheinlich die Rundfunkgebühr zahlen, und bei ihrem relativ hohen Einkommen bei der jetzigen wohnungs- statt personenbezogenen Regelung im Vergleich zu anderen, finanziell schlechter gestellten Bevölkerungsschichten finanziell sehr gut dabei abschneiden.

(Mal abgesehen von der Tatsache, dass aus meiner Sicht der Rundfunkbeitrag erstens zu hoch ist, zweitens zum größten Teil falsch verwendet wird, drittens die gesamte Regelung diesbezüglich in mehreren Punkten dem Grundgesetz widerspricht, und viertens nicht mehr zeitgemäß ist.)

Frei  8)

(...der selbst schon Mal vor mehreren Jahren als Angeklagter vor Gericht stehend die Willkür von einem Richter erlebt hat, und heute mehrere Richter in seinem Bekanntenkreis hat, und deshalb weiß dass das auch "nur" Menschen sind.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2015, 03:05 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

 
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