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Autor Thema: Inhaltliche Unbestimmtheit von Beitragsfestsetzungen  (Gelesen 9810 mal)

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Ich selbst bin der Überzeugung, dass in den Festsetzungsbescheiden völlig unklar bleibt, welches der beitragspflichtauslösende Tatbestand ist, der bebeitragt werden soll. Lediglich im "Kontoauszug" des Beitragskontos ist zu lesen "1 Wohnung". Es wird weder geschrieben, dass Person A Wohnungsinhaber ist und deshalb beitragspflichtig ist, noch wird die entsprechende Wohnung bezeichnet. Der Adressat des Bescheides kann also nicht sehen, wofür die Beiträge gefordert werden und für welche Wohnung er nun genau zahlen soll. Er muss ja schließlich überprüfen können, ob nicht schon jemand anderes Rundfunkbeiträge für diese Wohnung zahlt oder womöglich Beiträge für eine Wohnung gefordert werden, die er gar nicht bewohnt.

Viele Grüße
Mork vom Ork


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