Jeder kann den Antrag berechtigt stellen, einer Ablehnung widersprechen, und bei Zurückweisung des Widerspruchs klagen.
Hallo,
…das stimmt nur bedingt und die Fortführung des Satzes muss
lauten ….ein Jurastudium beginnen und sich auf eine jahrelange
Auseinandersetzung einstellen.
Einer Ablehnung zu widersprechen, ist noch klar, eine Klage dagegen
einzubringen ist schlicht Nonsens.
Wird der Ablehnung widersprochen, geht die Sache zum Rechtsausschuss
und findet dort Ihr Ende, daraufhin zu klagen, heißt gutes Geld schlechtem hinterher
zu werfen.
Die Klage wird direkt abgewiesen, sollte auch nur die geringste Forderung
des Sozialamtes durch den Antragsteller nicht erfüllt werden.
Und auf die Einigkeit und Solidarität der ca 18 Mio " Bedürftigen " zu hoffen
die geschlossen den Weg durch dieses Minenfeld antreten, ist naiv und
gibt den Minenlegern Zeit, sich neue unüberwindbare Winkelzüge auszudenken.
Zitat:
Zur Überprüfung Ihrer Angaben und zur Feststellung des von Ihnen dargelegten
Sachverhaltes, kann das SA, Nachbarn und Angehörige zur Sache befragen.
Noch was?