Es gibt weder eine gesetzlich geregelte Vorschrift zur Erstellung der Statistik, noch gibt es überhaupt eine Statistik, außer dass in fast jeder Wohnung Rundfunkempfangsgeräte existieren.
Es ist nirgendwo ein Gesetz zu finden, in dem die Schranken der Typisierung aufgezeigt werden, es ist ebenso wenig erkennbar, wie groß die Gruppe der Rundfunkverweigerer sein muss, damit sie nicht ignoriert werden darf. Es ist nicht definiert, wie diese Gruppe erfasst werden muss (statistische Erhebung), damit erkennbar wird, wie groß diese Gruppe ist. Deshalb geht örR davon aus, dass jeder diesen Mist rezipiert. Da wurde eine falsche Grundlage umfunktioniert. Falsche Grundlage deshalb, weil man ja Empfangsgeräte für alles mögliche braucht, selbst wenn man nie Rundfunkteilnehmer ist oder war. Der popeligste Wecker kommt doch mit Radioteil daher, auch wenn man keinen Rundfunk braucht, kauft man so etwas. Wenn man geahnt hätte, was dabei rauskommt, hätte man früher weniger dieser Empfangsgeräte "gemeldet".
Falsch Umfunktionert deshalb, weil örR einfach davon ausgeht, dass man einen Vorteil hat, wenn die Empfangsgeräte vorhanden sind.
Willkürlich wird ein Vorteil unterstellt, obwohl hier sehr viele Nachteile durch örR beschrieben wurden.