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Autor Thema: Vertretungszwang am VGH München  (Gelesen 1166 mal)

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Vertretungszwang am VGH München
Autor: 14. August 2015, 08:51
Nach der Beschwerde gegen den Beschluss des VG München, kam Post, dass diese nicht zulässig sei, da es keinen Vertretungszwang gibt.

Es wurde bewusst auf einen Anwalt verzichtet, da darin kein Sinn erkannt wird.
Konnte sich schon jemand selbst verteidigen obwohl Vertretungszwang bestand?


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