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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: grimmidi am 14. August 2015, 08:51

Titel: Vertretungszwang am VGH München
Beitrag von: grimmidi am 14. August 2015, 08:51
Nach der Beschwerde gegen den Beschluss des VG München, kam Post, dass diese nicht zulässig sei, da es keinen Vertretungszwang gibt.

Es wurde bewusst auf einen Anwalt verzichtet, da darin kein Sinn erkannt wird.
Konnte sich schon jemand selbst verteidigen obwohl Vertretungszwang bestand?