Angenommen, ein Bürger möchte
Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Grund verfassungsbedenkliche Bedenken beantragen, welche von einem Verfassungsgericht beurteilt werden muss.
Sprich: "höchstrichterlich"!
Als Antwort bekommt er:
"keine Aussicht auf Erfolg!" ___ Häh? Wie Bitte?
Wer sagt das?
Eine Beamtin im
Verwaltungsgericht? (hat sie bereits den Durchblick auf das Urteil eines Bundesverfassungsgerichts?)
Ist das Gesetz? Gibt es eigentlich ein "Vermutungsgesetz"? (Annahme einer Vermutung ist relativ und ohne Wert!)
Oder ist das die Demokratie in unserem Land - nur für Reiche?
Oder wird hier willkürlich der "arme" Bürger schlechtergestellt?
Hat er nicht ebenfalls das Recht durch alle Instanzen zu gehen, welche den Bürger
auferlegt werden?
Gerade dann, wenn er kein Geld hat für einen RA oder einer Rechtsschutzversicherung..?
Ich denke doch! Und ich denke auch das ein Oberverwaltungsgericht nicht erklären sollte, dass eine solche Klage keinen Erfolg hätte! Das ist eine Vermutungsäußerung welche gar nicht erwähnt werden dürfte!
Sofern bereits viele Richter der Meinung sind, dass
verfassungsrechtliche Bedenken bestehen und dbzgl. höchstrichterlich beurteilt werden müßte!
Daher sollte jeder Richter, welcher sich in den unteren Etagen befinden - d. h. sich
vor den Bundesverfassungsgerichten befinden, sehr wohl ein Ruhen des Verfahrens anordnen, bis eben diese
höchstrichterliche Beurteilung beschieden worden ist!
Wenn nicht, dann hat ein weniger betuchter Bürger das Recht auf eine
Prozesskostenhilfe, welche auf ein Recht oder eine Rechtssprechung bestehen!
Sie wollen doch alle Instanzen - dann sollen sie es auch ermöglichen...
Bitte Eure Meinungen dazu!
Jemand Erfahrungswerte?
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )