Hallo pinguin,
es ist ein alter Hut, dass Unaufmerksame und die öffentlich-rechtlichen Anstalten fälschlicherweise von "Angeboten" sprechen, die dann per Zwang bezahlt werden sollen.
Das heißt jedoch noch lange nicht, dass wir diese sprachliche Verdrehung der Bedeutung eines "Angebotes" weiterhin hinnehmen sollen, ohne auf diese Verdrehung immer wieder aufmerksam zu machen.
Darüber hinaus sind nach dem zweiten Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts die öffentlich-rechtlichen Programme kostenlos. Es findet kein Leistungsaustausch statt. Für ein Angebot ist da kein Platz. In den Verträgen stehen viele dubiose Äußerungen.
Ein Angebot ist eine Offerte, wo nur bei willentlicher Zustimmung Leistungspflichten erwachsen. Ein Zahlzwang für eine unerwünschte Informations-option spricht für eine Nötigung.
Der Anteil des privaten werbefinanzierten Fernsehens wird zurückgehen, dafür kommen jedoch mehr von konkreten Nutzern finanzierte Angebote auf den Markt.