Falls eine fiktive Person F nach 2 Widersprüchen gegen 2 Bescheide irgendwann tatsächlich einen rechtskräftigen Widerspruchsbescheid bekommen sollte - inwiefern unterscheidet sich eigentlich die sinnvolle Begründung der Klage beim VG gegen den Widerspruchsbescheid von der Begründung des Widerspruchs gegen den Beitrags-/Festsetzungsbescheid?
Können die Begründungen identisch sein, oder sollten bestimmte Gründe zusätzlich in die Klagebegründung mit rein, oder sollten bestimmte Begründungen da weggelassen werden, und wenn ja welche und warum?
In der Klagebegründung sollte meiner Ansicht nach auf die Argumente des Widerspruchsbescheides eingegangen werden. Hierbei würde ich herausarbeiten, warum die Argumente des Widerspruchsgegners nicht stichhaltig sind, dies -sofern möglich- gestützt auf Gesetze oder Rechtsprechung. Aus strategisch-argumentativer Perspektive sollte dabei bereits versucht werden, die Argumentation des Klagegegners aus seiner kommenden Klageerwiderung vorwegzunehmen und schon im Vorfeld zu entkräften. Das Forum bietet einen reichhaltigen Fundus an Dokumenten, aus denen die Argumentationsweisen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hervorgehen. Genau dies sollte man sich zunutze machen. Im übrigen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfährt ja mit genau der gleichen Strategie, wenn man sich seine berüchtigten "Info-Blätter" ansieht, in denen ein Rebuttal auf mögliche Argumente von "Beitragsschuldnern" zu finden ist.
Soweit auf Argumente des Widerspruchsführers im Widerspruchsbescheid überhaupt nicht eingegangen wurde, würde ich in der Klageschrift herausstellen, dass diese Argumente durch den Widerspruchsgegner nicht entkräftet wurden.
Ansonsten können die Begründungen im Widerspruch und in der Klageschrift meiner Ansicht nach durchaus identisch sein.
Aber wie immer gilt: Die besten Argumente helfen nichts, wenn sie vom Gericht schlichtweg nicht gehört werden.