Einen schönen Tag zusammen.
Um etwas Zeit zu ersparen fässt Person A es möglichst kurz. Ganz "normaler" bisheriger Ablauf:
- Kostenbescheide von ARD/ZDF - hat Person A ignoriert (ein Fehler wie es sich später herausgestellt hat). Dann
- Brief von (O)GV
- Person A hat darauf fleißig ein Widerspruch mit dem Verweis auf den Beschluss von LG Tübingen eingereicht. Denn es wurde in dem Vollstreckungsersuchen der "neue" (siehe hier http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13065.0) Formular verwendet ohne Siegel und Unterschrift.
- (O)GV erklärt den Beschluss von LG Tübingen nicht zutreffend und den Vollstreckungsersuchen als legitim
- Darauf hin beantragt Person A einen Antrag gemäß §80 Abs. 5 VwGO bei einen Verwaltungsgericht
- Darauf hin erhält Person A eine Betätigung des Antrags gemäß § 123 VwGO mit ein Paar Fragen wie: welche Instanz, ob Einzellrichter entscheiden soll usw.
- Nach ein Paar Wochen bekommt Person A die Antwort von VG. Dabei ist die erste Seite des 17-seitigen Antworts, von VG. Die restlichen 16, die den Verlauf der Entscheidungswerdeganges beschreiben von...... der Juristischer Direktion des Bayerischen Rundfunks mit dem Logo, Adresse, Telefonnummern und Namen des Sachbearbeiters. Natürlich mit der Ablehnung des Antrages
Da beantragt Person A eine faire, gemäß der Gesetzgebung, Entscheidung von dem Verwaltungsgericht gegen das Vollstreckungsersuchen des Bay-Rundfunks. Und als Ergebnis wird die Entscheidung
des Bay-Rundfunks, mit einer Bitte um "eine prozessbeendende Erklärung" von VG auf einer dran-getakerten Seite, präsentiert.
Person A ist jetzt "stoned".
Mit wem hat die Person A hier eigentlich zu tun? Ist das noch die deutsche Rechtsprechung, wenn ja was kann Person A jetzt tun?
Vielen Dank.