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Autor Thema: Antwort auf den §123 VwGo Antrag von VG  (Gelesen 1635 mal)

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  • Beiträge: 1
Antwort auf den §123 VwGo Antrag von VG
Autor: 22. April 2015, 21:05
Einen schönen Tag zusammen.
Um etwas Zeit zu ersparen fässt Person A es möglichst kurz. Ganz "normaler" bisheriger Ablauf:
  • Kostenbescheide von ARD/ZDF  - hat Person A ignoriert (ein Fehler wie es sich später herausgestellt hat). Dann
  • Brief von (O)GV
  • Person A hat darauf fleißig ein Widerspruch mit dem Verweis auf den Beschluss von LG Tübingen eingereicht. Denn es wurde in dem Vollstreckungsersuchen der "neue" (siehe hier http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13065.0) Formular verwendet ohne Siegel und Unterschrift.
  • (O)GV erklärt den Beschluss von LG Tübingen nicht zutreffend und den Vollstreckungsersuchen als legitim
  • Darauf hin beantragt Person A einen Antrag gemäß §80 Abs. 5 VwGO bei einen Verwaltungsgericht
  • Darauf hin erhält Person A eine Betätigung des Antrags gemäß § 123 VwGO mit ein Paar Fragen wie: welche Instanz, ob Einzellrichter entscheiden soll usw.
  • Nach ein Paar Wochen bekommt Person A die Antwort von VG. Dabei ist die erste Seite des 17-seitigen Antworts, von VG. Die restlichen 16, die den Verlauf der Entscheidungswerdeganges beschreiben von...... der Juristischer Direktion des Bayerischen Rundfunks mit dem Logo, Adresse, Telefonnummern und Namen des Sachbearbeiters. Natürlich mit der Ablehnung des Antrages

Da beantragt Person A eine faire, gemäß der Gesetzgebung, Entscheidung von dem Verwaltungsgericht gegen das Vollstreckungsersuchen des Bay-Rundfunks. Und als Ergebnis wird die Entscheidung des Bay-Rundfunks, mit einer Bitte um "eine prozessbeendende Erklärung" von VG auf einer dran-getakerten Seite, präsentiert.


Person A ist jetzt "stoned".

Mit wem hat die Person A hier eigentlich zu tun? Ist das noch die deutsche Rechtsprechung, wenn ja was kann Person A jetzt tun?

Vielen Dank.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. April 2015, 19:08 von Uwe«

  • Beiträge: 710
Einen schönen Tag zusammen.
Um etwas Zeit zu ersparen fässt Person A es möglichst kurz. Ganz "normaler" bisheriger Ablauf:
  • Kostenbescheide von ARD/ZDF  - hat Person A ignoriert (ein Fehler wie es sich später herausgestellt hat). Dann
  • Brief von (O)GV
  • Person A hat darauf fleißig ein Widerspruch mit dem Verweis auf den Beschluss von LG Tübingen eingereicht. Denn es wurde in dem Vollstreckungsersuchen der "neue" (siehe hier http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13065.0) Formular verwendet ohne Siegel und Unterschrift.

Ich wiederhole:

Ablauf:

- Infopost
- Zwangsanmeldung
- Mahnungen
- Beitragsbescheid = Kostenbescheid?
* Widerspruch auf den Beitragsbescheid?
* Widerspruchbescheid erhalten?
- OGV: Was hält er für nicht zutreffend und was hast du bemängelt und wie sieht das schreiben aus - upload!!!
- § 80 VwGO sollte schon im Widerspruch drin stehen

Alles hinfällig unter folgenden Umständen:

- Ohne Mahnung kein Festsetzungs/Beitragsbescheid gültig
- Ohne Widerspruchbescheid ist der Zettel vom OGV nicht gültig[/list]


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