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Autor Thema: Rundfunkbeitrag – Pauschal für alle. Wieso eigentlich?  (Gelesen 11429 mal)

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Rundfunkbeitrag – Pauschal für alle. Wieso eigentlich?



Sascha Giller, Rechtsanwalt und im Vorstand der Stiftung Medienopfer zum Thema „Wie rechtswidrig ist die modernisierte Rundfunkgebühr?“

Anmerkung vom Administrator:
»Konzentrieren wir uns bitte lediglich auf den Inhalt des Interviews. Vielen Dank!«

Video auf Youtube ansehen:
https://youtu.be/07_IwL5qHuQ


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. April 2015, 15:43 von Bürger«

d
  • Beiträge: 138
Hallo Mitstreiter,
der Beitrag trifft den Nagel ganz gut auf den Kopf.

Umso mehr ich mich mit diesem Thema befasse, desto mehr steigt meine Wut gegen die ÖRR. Gerade das Thema Finanzen ist wirklich Irre. Da wird der Finanzbedarf nur alle 2 Jahre bei der KEF angemeldet (die dann auch darüber einen entsprechenden Bericht verfasst):

http://www.kef-online.de/inhalte/berichte.html

aber wohin das ganze Geld genau fliest, dass lässt sich in keinster Weise erkennen. Das gibt Herr RA Sascha Giller auch in diesem Interview zu Protokoll.

Hier noch ein gutes Beispiel aus dem 19. KEF Bericht:

Zitat
19. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten; 5.Kapitel Bestandsbedarf; 4. Sachaufwand

Tz. 213
 Die Kommission hat bei der Bedarfsfeststellung zum 19. Bericht die folgenden erheblichen Umschichtungen zwischen Sachaufwand und anderen Aufwandsarten festgestellt, und zwar:
(.....)
 Der WDR hat die Privatbetankung am Standort Köln-Bocklemünd eingestellt. Lediglich dienstliche Betankungen finden noch statt. Dies führt zu einem Minderaufwand von 4,0 Mio. €.

Der SWR hat seine Betriebstankstelle am Standort Stuttgart geschlossen. Dies führt zu einem Minderaufwand von 5,2 Mio. €.
(...)
 Der RBB meldet höhere Wartungskosten für IT-Technik an. Dies führt zu einem Mehraufwand von 3,0 Mio. €. Im Gegenzug werden die Instandhaltungsaufwendungen entlastet.
(...)

Dazu folgende Frage:

Was hat der ÖRR und die Rundfunkbeiträge bitte mit einer "Betriebstankstelle" zu tun? Vor allem war es ja anscheinen den Angehörigen des WDR möglich, ihre Autos auch noch Privat an diesen "Betriebstankstellen" zu betanken (und dies wahrscheinlich so erheblich geringen Preisen)?


Solche (und weitere Sachen) müsste man mal in der Presse (den Privaten Printmedien oder den Privatsendern) öffentlich machen, damit die Leute einmal sehen und verstehen, was da mit den Geldern des ÖRR für ein Schindluder betrieben wird. Und dazu sollte man dann auch noch erwähnen, dass es über die Finanzverwaltung der ÖRR eigentlich kein Rechtliches Organ gibt, das diese Überwacht (und genau hinterfragt, wofür genau die Gelder benötigt werden und dies auch Stichprobenartig überprüft).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. April 2015, 15:43 von Bürger«

  • Beiträge: 884
Ich bemängele die Auffassung von Rechtsanwalt Giller, man brauche grundsätzlich öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Meine Meinung: als man den "brauchte," waren die technischen Möglichkeiten noch ganz anders,
Internet gab es nicht.

Inzwischen decken private Sender das Bedürfnis nach TV vollkommen ab,
bzw. ARDZDF&Co äffen die privaten nur noch nach vor lauter Quotenhurerei.
Und die Nachrichten sind auch ziemlich zur Propagandashow verkommen.
Das bisschen, was öffentliche Sender an Berichterstattung und Information leisten *KÖNNTEN*
wäre vom Deutschlandfunk stemmbar. Der bekommt 300 Mio. Euro aus Steuermitteln.
Das reicht ganz offensichtlich, um ein - wenn auch schlechtes - Programm auf die Beine zu stellen.

Ich hätte nichts dagegen, wenn ein Sender (nicht Dutzende) ein gutes, aus Steuermitteln finanziertes Programm senden würden.
Aber es geht ja nicht um neutrale Nachrichten und gute Information - es geht um Propaganda und Einlullen - eben Brot und Spiele.
Wozu sonst sind "Lindenstraße" und "Tatort" da?
Und das meiste geht ja gar nicht in ein Programm, sondern in fette Pensionen, grotesk überbezahlte Positionen und der Rest wird verklüngelt.

In der derzeitigen Situation wäre gar kein ö-r besser, als dass, was wir jetzt haben!



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K
  • Beiträge: 810
Der Dreh- und Angelpunkt ist der Begriff der "Grundversorgung", der von Herrn Giller angesprochen wurde. Der Auftragsumfang muss sich aus der Verfassung ergeben, wenn schon der Auftrag als solcher in der Verfassung festgeschrieben ist.

Die Pauschalierung der Abgabe ist eindeutig verfassungswidrig, weil sie gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip verstößt.


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[...] wenn schon der Auftrag als solcher in der Verfassung festgeschrieben ist.

Diese Ansicht ist eher ein Produkt der (selbstreferenziellen) Rechtsprechung des BVerfG.

Ich wüsste nicht, wo im Grundgesetz selbst ein "Auftrag" - noch dazu für einen "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" - festgeschrieben stehen solle... ;)

Nur zur Erinnerung, der in meinen Augen einzig relevante Grundgesetz-Artikel liest sich im Wortlaut so:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Zitat
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich
aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die
- Pressefreiheit und die
- Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film
werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt.

Wie aus diesem Artikel ein besonderes Privileg für ARD-ZDF-GEZ, ein "Auftrag" oder gar die Grundgesetzwidrigkeit einer "Verschüsselung" abgeleitet wird, bleibt mehr als ein Rätsel.

Weder ist ein "VerfassungsAUFTRAG" erkennbar - schon gar nicht ein der Presse gegenüber bevorzugter "Auftrag".

Es ist auch nicht von einer "RUNDFUNKFREIHEIT", sondern - ganz im Gegenteil! - von einer *PRESSEFREIHEIT* die Rede!

Für Rundfunk (und Film) wird "lediglich" die "Freiheit der Berichterstattung" gewährleistet!!!

Genau genommen könnte/ müsste der Satz lauten:

"Die Freiheit der Berichterstattung durch
- Presse
- Rundfunk und
- Film
werden gewährleistet."


Auch der Wissenschaftliche Beirat - der nicht nur aus Ökonomen sondern eben auch aus ausgewiesenen Staatsrechtlern besteht - teilt diese Sichtweise in seinem im Dezember 2014 veröffentlichten Gutachten (Seite 13)
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html
Zitat
Die verfassungsrechtliche Perspektive

Das Produkt, das auf Zeitungs- wie Rundfunkmarkt vertrieben wird, ist ein besonders sensibles und steht deshalb unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes:
Presse- und Medienfreiheit haben eine zentrale Bedeutung für die Funktionsweise eines demokratisch verfassten Gemeinwesens. In Deutschland wird diesem Sachverhalt auch im Grundgesetz (GG) Rechnung getragen
Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG normiert im inhaltlichen Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit in Satz 1 der Vorschrift:
Zitat
„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“
In diesem Satz werden Pressefreiheit (operationalisiert durch den Zeitungsmarkt und die Rundfunkberichterstattung in einem Satz und erkennbar gleichrangig und symmetrisch genannt.

Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG wird allgemein so interpretiert, dass ein Zugang zu Information zu vertretbaren Kosten möglich sein muss, dass die bereitgestellten Informationen insgesamt einen hinreichenden inhaltlichen Standard haben, und dass Meinungsvielfalt gewährleistet werden muss. Letzteres wäre nicht gewährleistet wenn Informationsorgane von bestimmten Interessengruppen monopolisiert wären oder wenn die Politik, insbesondere die Regierung auf die Informationsverbreitung einseitigen Einfluss nehmen könnte.
In der Rechtsprechung wurde die Rundfunkfreiheit funktional verstanden und als „dienende“ Freiheit ausgelegt und daraus eine Verpflichtung des Gesetzgebers abgeeitet, für Rahmenbedingungen zu sorgen, die diese Freiheit, Informationsvielfalt und Informationsreichtum gewährleisten 11. Das wird durch die verfassungsrechtliche Positionierung der Rundfunkfreiheit als für die freiheitliche demokratische Grundordnung schlechthin konstituierend abgesichert 12.

Angesichts der heute bestehenden Parallelen in den technologischen und wirtschaftlichen Grundlagen beider Produktkategorien ist die Unterschiedlichkeit in der Gestaltung und Regulierung von Presse und Rundfunk durch den Gesetzgeber überraschend. Sie kann letztlich nur historisch erklärt werden, aus einer Zeit, in der die technologischen Unterschiede zwischen den Produktkategorien groß waren.13
Sie kann heute unter ökonomischen Gesichtspunkten damit nicht mehr begründet werden.


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...um aber beim Thema zu bleiben bzw. wieder dahin zurückzukehren:

Trotz des wie ich finde durchaus sachlich-informativen Beitrags, der insbesondere für Neulinge durchaus aufschlussreich und verständlich sein dürfte (leider könnte das Medium "RT" dafür sorgen, dass diese Infos ins Hintertreffen geraten), bleiben dennoch ein paar Vorbehalte bestehen - z.B. bzgl. der benannten "Stiftung Medienopfer" - thematisiert u.a. schon mal unter

E-Mail Informationen zur Klage durch Rechtsanwaltskanzlei PWB
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6340.msg48290.html#msg48290

Es scheint sich an den Inhalten aus 2012/2013 nicht viel (gar nichts?) geändert zu haben...
...wohl auch keine ersichtlichen Aktualisierungen aus 2014/2015.
Auch heute noch heißt es im Impressum
Zitat
Eintragung im Vereinsregister
Registergericht: Amtsgericht Gotha
Registernummer: beantragt


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Der Auftragsumfang muss sich aus der Verfassung ergeben, wenn schon der Auftrag als solcher in der Verfassung festgeschrieben ist.
Aus der Verfassung bzw. dem dt. Grundgesetz ergibt sich weder das eine noch das andere.

@Bürger
Danke für die Bestätigung meiner Auffassung.


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J
  • Beiträge: 88
Zitat
Ich wüsste nicht, wo im Grundgesetz selbst ein "Auftrag" - noch dazu für einen "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" - festgeschrieben stehen solle... ;)

Ich vermute, sicher bin ich mir nicht nach Artikel 24  Abs. 1 GG


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Zitat
Ich wüsste nicht, wo im Grundgesetz selbst ein "Auftrag" - noch dazu für einen "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" - festgeschrieben stehen solle... ;)
Ich vermute, sicher bin ich mir nicht nach Artikel 24  Abs. 1 GG

Ich denke nicht... ;)
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_24.html
Zitat
Art 24
(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.
(1a) Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen.
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
(3) Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten wird der Bund Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.

Dies ist aber eine Diskussion, die schon zu speziell ist für diesen eher allgemeinen Thread.


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Der Auftragsumfang muss sich aus der Verfassung ergeben, wenn schon der Auftrag als solcher in der Verfassung festgeschrieben ist.
Aus der Verfassung bzw. dem dt. Grundgesetz ergibt sich weder das eine noch das andere.
Der "Auftragsumfang" (oder auch Definition des Begriffs "Grundversorgung") müsste sich m.E. nicht aus der Verfassung/ dem Grundgesetz selbst, jedoch wenigstens aus einem (verfassungsgemäßen) Gesetz ergeben.
Diese gesetzliche Definition fehlt augenscheinlich bis dato.


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  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Die Pauschalierung der Abgabe ist eindeutig verfassungswidrig, weil sie gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip verstößt.
Die Pauschalisierung ist vor allem und ganz entscheidend eine willkürliche Missachtung der Leistungsfähigkeit jedes einzelnen zur Heranziehung einer vermeintlichen Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit.
Das ist m.E.  der entscheidende Knackpunkt um den sich eigentlich verstärkt alles drehen sollte !
M.E. ist die KFZ-Steuer der beste Vergleich um das ganze Schwachsinns-Konstrukt des Rundfunkbeitrags zu verdeutlichen.
Die KFZ-Steuer ist genauso eine unliebsame Belastung in Form einer Abgabe (Beitrag oder Steuer oder wie auch immer das unliebsame Kind genannt wird).
Nur hier kann man wählen ob man kostenfrei laufen/radfahren will oder mit einem Smart billig dahin zuckelt bzw. mit einer teuren prestigeträchtigen PS-Hure daherkommen will...
Beim Rundfunkbeitrag lacht die PS-Hure über den , der selbst von einem Smart noch träumt..., aber den
gleichen Zwangsbeitrag/Rundfunksteuer zahlen soll. 
Auch bei der KFZ-Steuer versickern gewiss nicht geringe Summen in nicht dafür vorgesehenen Kanälen.
Nur eines ist dabei klar und das alles entscheidende ETWAS : Man hat dabei das eindeutig bessere Gefühl , dass man nicht so heftig wie beim Rundfunkbeitrag BESCHISSEN wird.
Die immer noch überwiegend intakten Straßen benutzt man doch schließlich auch tagtäglich um sein Geld zu verdienen. Nur nicht um dieses wieder für etwas unbestelltes und überflüssiges auszugeben , was irgendwelche Wichtigtuer aus Langeweile und im sogenannten wischiwaschiAlibi-AUFTRAG "produzieren"...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. April 2015, 22:57 von mickschecker«
You can win if you want

K
  • Beiträge: 810
M.E. ist die KFZ-Steuer der beste Vergleich um das ganze Schwachsinns-Konstrukt des Rundfunkbeitrags zu verdeutlichen.
Die KFZ-Steuer ist genauso eine unliebsame Belastung in Form einer Abgabe (Beitrag oder Steuer oder wie auch immer das unliebsame Kind genannt wird).
Nur hier kann man wählen ob man kostenfrei laufen/radfahren will oder mit einem Smart billig dahin zuckelt bzw. mit einer teuren prestigeträchtigen PS-Hure daherkommen will...
Beim Rundfunkbeitrag lacht die PS-Hure über den , der selbst von einem Smart noch träumt..., aber den
gleichen Zwangsbeitrag/Rundfunksteuer zahlen soll.

Richtig. Selbst Besteuerungstatbeständen kann man ausweichen. Sei es wie im Fall der Kfz-Steuer, dass man eben kein Auto fährt. Sei es wie im Fall der Kirchensteuer, denn aus der Kirche kann man austreten. Sei es wie im Fall der Umsatzsteuer, wenn man alternativ einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson oder denselben Gebrauchtwagen von einem Gebrauchtwagenhändler kauft - der Privatverkauf ist nicht umsatzsteuerpflichtig.

Allerdings halte ich die Sozialversicherungsbeiträge in diesem Fall für einen geeigneteren Vergleichsmaßstab. Denn man kann niemanden ernstlich darauf verweisen, seine Erwerbstätigkeit aufzugeben, nur um die Sozialversicherungsbeiträge nicht zahlen zu müssen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip bemessen, nämlich in Gestalt des sozialversicherungspflichtigen Einkommens.

Auch werden beispielsweise Kammerbeiträge nach der Leistungsfähigkeit bemessen, wie beispielsweise IHK-Beiträge oder Beiträge der Kammern von Zahnärzten, Freiberuflern und dergleichen. Die Pauschalierung des Rundfunk"beitrags" mit dem Argument der Verwaltungsvereinfachung zu rechtfertigen, ist vor diesem Hintergrund schlichtweg nur noch lächerlich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. April 2015, 01:09 von Knax«

  • Beiträge: 7.385
Der "Auftragsumfang" (oder auch Definition des Begriffs "Grundversorgung") müsste sich m.E. nicht aus der Verfassung/ dem Grundgesetz selbst, jedoch wenigstens aus einem (verfassungsgemäßen) Gesetz ergeben. Diese gesetzliche Definition fehlt augenscheinlich bis dato.
Freilich fehlt diese; und damit die wichtigste Säule nach dem Europarecht, weil der Rundfunkbeitrag ja eine staatliche Beihilfe darstellt und die nur mit konkretem Auftrag des EU-Mitgliedslandes zulässig ist.


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  • Beiträge: 7.385
Allerdings halte ich die Sozialversicherungsbeiträge in diesem Fall für einen geeigneteren Vergleichsmaßstab.
Das ist aber eine Versicherung; das würde ich mit sonstigen Abgaben, Steuern etc. nicht vermischen. Und auch bei der Sozialversicherung hast Du die Wahl des Versicherers, mindestens im Bereich der Krankenversicherung. Zudem, versicherungspflichtig bist Du nur innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen? Ist Dein Einkommen ausreichend hoch, hast Du die Möglichkeit der Privatversicherung oder eben auch die gar keiner Versicherung.


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