Danke für die Antwort mini.
Der Bürger hat nochmal nachgedacht.
Variante A (abstreiten des Erhalts) ist evtl wirklich nicht so gut, denn dieses "Verwaltungsverfahren" oder wie sich das schimpft geht ja davon aus, dass 3 Tage nach abschicken, alles angekommen ist. Gerichte sehen es teilweise anders. Und wenn man dann nicht alle Gerichtsentscheide kennt oder ein ganz neues da ist, wirds noch komplizierter.
Variante B (Bescheide anfechten) wird aber denk ich zwangsläufig darauf hinauslaufen, daß ein Bescheid ohne Zuschläge kommen wird und man dann Widerspruch einlegen muss.
Hmm. Schwierig.
Der Bürger dachte sich eher, daß er sich verklagen läßt und nicht umgekehrt, denn die Gerichte entscheiden eh 99% gegen einen.
Der Bürger hat eben mit der Finanzperson telefoniert.
Die Person zeigte Verständnis, sagte jedoch daß es sowas wie einen Erstbescheid wohl nicht gibt. Aber auch daß die von der GEZ nicht wissen was sie tun und alles chaotisch ist.
Diese hat mich zur Klärung direkt an den Innendienst verwiesen, wo dieser am besten mal vorbeigehen soll.
Der Bürger vermutet auch daß die Außendienstfinanzler die faxen dicke haben, denn es geht laut der Person meistens um GEZ.
to be continued...