Wie wäre es, um Klarheit zu schaffen, telefonische Gespräche mit mehreren Finanzämtern zu führen und wegen der fehlenden Grundlagen-Erst-Bescheide ohne Säumniszuschlag und der rechtlichen Wirkung nachzufragen?
Die Aussage des Gesprächspartners (der der für PersonX zuständige Vollziehungsbeamte ist) war doch eindeutig:
Dann geht das erst einmal zurück
Heißt: "Erst einmal passiert gar nichts".
Woher soll denn das Finanzamt wissen, daß keine Primärbescheide verschickt wurden? Wenn Bürger nur behaupten, sie hätten nichts erhalten?
Deshalb ist es schon wichtig, daß Leute sagen: "Doch, da gab es etwas. Aber das, was da kam, ist ein komischer Witz, aber kein Basisbescheid".
Denn das findet das Finanzamt überhaupt nicht prickelnd: Wenn der RBB so tut, als gäbe es Basisbescheide, darauf aufbauend Säumnisbescheide, darauf aufbauend ein Vollstreckungsersuchen.
Upps - der Ausgangsbescheid fehlt ja. Nee, so nicht, liebe Brüder beim RBB
Wenn Bürger über 1,5 Jahre kein Schreiben mit einem Rechtsbehelf erhalten und damit die Summe hochgetrieben wird. Das möge sich mal ein Finanzamt erlauben.