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Autor Thema: Zwangsanmeldung - A+B leben im befreiten Elternhaus, erhalten aber kein Bafög  (Gelesen 4840 mal)

W
  • Beiträge: 4
Hallo,

seit paar Monaten muss ich mich mit diesem Thema auch befassen und verfolge das Forum und nun habe ich mich angemeldet um euch Nach eure Meinung bzw. Hilfestellung zu erbeten.

Person A und B leben im Elternhaus (Hessen). Beide Studenten, beide länger am studieren,
Person A nicht beruftätig (kein Einkommen),
Person B (kein Einkommen bis jetzt) seit letzten Monat Freiberuflich unterwegs = weniger als 1000€ Einkommen, beide erhalten auch schon länger kein Bafög mehr (Bafög-Höchstdauer).
Person A ist von Bafög-Amt von Bafög-Rückzahlung befreit. Person B hat noch Zeit bis Rückzahlung erfolgen muss.

Eltern tragen Kost und Logie (was Sie tragen können, Ausgaben sind auf ein Minimum begrenzt).
Eltern sind Geringverdienend =  erhalten Hilfe => sind von BS (Beitragsservice) befreit.

Person A: zwei Inforbriefe erhalten (Bestätigung der Daten), Zwangsanmeldung (mittels Einschribien, dummerweise von Eltern angenommen), 1. Zahlungserinnerung
Person B: nur ein Infobrief bisher

Möglichkeiten:
1.) Antrag auf Härtefall (mit Bafög Bescheide, Brief der Eltern, dass anlaufende Kosten von denen getragen werden) => gibt es Erfahrungswerte hierzu? Fehlen eurer Meinung Unterlagen, die hinzugefügt werden sollten? Hat dieser Antrag Erfolgschancen? Hatte gelesen, dass ein Student ca. 6 Jahre diesbzgl. die GEZ angeklagt hatte, bis er recht erhielt

2.) auf Rechtsbelehrungwarten => Wiederspruch einlegen =
Hiesse: Person A legt Wiederspruch ein, wenn angenommen dann Klageschrift verfassen (A selbst) und 75€ zahlen an Gericht, dann warten bis BGH entschieden hat, da Hessen das an BGH verweist?
Ist das von Erfolg gekrönt? Was denken die Experten hier?

2.a) Was ich bisher nicht ersehen konnte (bin kein Rechtsexperte was BS angeht): Ist jedes eingelegte Widerspruchsschreiben identisch (bis auf die persönlichen Daten): Ich stelle mir vor, dass hier gegen immer das gleiche Recht vertoßen wird (zumindest innerhalb eines Bundeslandes)?!?

3.) Was gibt es noch was A+B tun könnten?

4.) Inwiefern wäre Ratenzahlung schlecht: Annahme BS wird gekippt, Bezahltes wird man schlecht zurückerhalten...aber ausstehende Raten könnten doch verfallen oder?

Ich danke für jede Hilfe bzgl. dieses fiktiven Falls.

PS: Person A hatte sich bei BS gemeldet bzgl. Härtefall (vor ca. einer Woche), eigentlich sollten alle Zahlungen bis Ende Mai ausgesetzt sein (so die Dame), aber am WE hatte A die erste Zahlungserinnerung nach der Zwangsanmeldung erhalten... weiß die linke Hand was die rechte hier unternimmt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2015, 16:32 von Bürger«

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Grundsätzlich gilt gem. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV):
Pro Wohnung = *ein* Beitrag.

Sofern das Haus als "eine Wohnung" definiert werden kann, würde gelten
Ein Haus  = ein Beitrag.


Eltern sind Geringverdienend =  erhalten Hilfe => sind von BS (Beitragsservice) befreit.
Sofern die Eltern einer vermutlich gemeinsamen "Wohnung" offiziell und nachweislich "befreit" sind, d.h. *schriftlich* durch den Beitragsservice" bzw. die Landesrundfunkanstalt per Beifreiungsbescheid(?) bestätigt(!), würde sich innerhalb der Wohnung normalerweise der Befreiungstatbestand nach RBStV auf die anderen Mitglieder der einer "Einsatzgemeinschaft" erstrecken:
Zitat
§4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung
[...]
(3) Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung
erstreckt sich innerhalb der Wohnung
1. auf dessen Ehegatten,
2. auf den eingetragenen Lebenspartner und
3. auf die Wohnungsinhaber, die bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 als Teil einer Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches berücksichtigt worden sind.

Vor jeglichen weiteren Überlegungen wäre wohl dieser Punkt vorab zu klären...
...denn dann könnten sich viele Überlegungen erübrigen.
Dann - aber wohl auch nur dann - könnte von A + B (möglichst schleunigst) auf die "befreite" Beitragsnummer der Wohnung (d.h. der Eltern) verwiesen und ihre eigene Befreiung geltend gemacht werden.

So jedenfalls meine unverbindliche Schnell-Einschätzung dieses fiktiven Falls...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2015, 21:23 von Bürger«
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W
  • Beiträge: 4
Eltern erhalten Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II.
Eltern sind befreit und ja es liegt ein Bescheid (des Hessischen Rundfunks über die Befreiuung von der Rundfunkbeitragspflicht) von ARD ZDF BS vor.

Aber wären dann Person A u. B (Studenten wie oben beschrieben) dann Teil dieser Einstazgemeinschaft? Denn nur die Eltern erhalten doch Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II ?!?


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Aber wären dann Person A u. B (Studenten wie oben beschrieben) dann Teil dieser Einsatzgemeinschaft?
Denn nur die Eltern erhalten doch Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II ?!?

Zum einen kenne ich mich da nicht sonderlich aus.
Zum anderen müssten A+B und die Eltern das wohl anhand dieser Festlegung prüfen:

Zitat
§4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung
[...]
(3) Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung
erstreckt sich innerhalb der Wohnung
[...]
3. auf die Wohnungsinhaber, die bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 als Teil einer Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches berücksichtigt worden sind.


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W
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Eben DAS wäre mir neu.

Aber
a.) zu einer Einsatzgemeinschaft gehören keine Studenten (sind nicht mehr minderjährig), diese können gar keine Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II beanspruchen (dafür gtibts ja den Bafög). Folglich Student nichts am Hut mit SGB XII und den §19.
b.) nachdem was das Amt (Sozial) den fiktiven Eltern mitgeteilt hat, steht in der Anfrage (für die Gewährung; Amt schickt ein Brief im Namen des Vaters an ARD ZDF BS) nur der Name des Vaters, die Mutter als Ehegatte wird unter Einsatzgemeinschaft mitgezählt.

Aber diese Möglichkeit ist damit hinfällig. Korrigiert mich falls ich falsch liege!

Ich werde diesbzgl. nochmals anfragen bei Sozialamt und berichten. Habe aber in Erinnerung, dass dieses schon beim Studienantritt besagt haben, dass Person A+B nicht mehr zu der Rechnung (des Amtes) dazu zählen, da sie jetzt Studenten sind.

Daher ist es m.M Zeit für die restlichen Überlegungen (Punkte 1-4).


Edit "Bürger":
Für alle Beiträge beachte immer den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.


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Nach Erkundigung beim Amt:
SGB 12 findet nicht statt, da Eltern SGB 2. Damit $19 des SGB12 keine Wirkung.

Also heißt es jetzt ob die anderen Möglichkeiten was taugen?!?

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Auszug aus ganz oben:
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2.) auf Rechtsbelehrungwarten => Wiederspruch einlegen =
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3.) Was gibt es noch was A+B tun könnten?

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An vorbeschriebenem fiktiven Fall wird wiedermal die Absurdität, ja Obszönität, dieser unsäglichen Neuregelungen des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" deutlich.

Ohne allzu viel inhaltlich beisteuern zu können, aber vielleicht wäre eine weitere Option:
- Antrag auf Härtefall stellen - mit allem was dazu nötig oder hilfreich ist (dazu auch noch mal die Suchfunktion bemühen)
jedoch ungeachtet dessen gleichzeitig auch einen offiziellen, rechtsmittelfähigen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID einfordern und gegen diesen dann
- offiziell die möglichen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) einlegen, d.h. den Rechtsweg beschreiten.

...ggf. auch erst mal nur im Härtefallantrag ankündigen, dass im Falle einer Ablehnung des Härtefallantrags zwangsläufig der Rechtsweg beschritten wird.
Ob dies dann tatsächlich bis zur Klage weitergeführt wird oder nicht, könnte die betreffende fiktive Person dann im Laufe der Zeit immer noch entscheiden.

Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237

Person A+B sollten sich zudem vermutlich am besten einigen, wer von beiden den "Schwarzen Peter" für diese "konzertierte Aktion" zieht.
Der andere sollte sich zwecks Vermeidung weiterer Komplikationen schleunigst "abmelden" mit Verweis auf die bereits existierende Beitragsnummer des Vorgenannten, die ja für die gesamte Wohnung gilt.

Nur so meine fiktiven Gedanken zu diesem fiktiven Fall... ;)


Da die allgemeinen Vorgehensweisen schon mehrfach ausgiebig im Forum behandelt sind und Mehrfachdiskussionen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht nicht vorgesehen sind, bitte zu all dem unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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