Genau so wenig wie Quoten.
Aber bei der Programmgestaltung scheint sich alles genau darum zu drehen.
Die Schlussfolgerung daraus, dann muss das was gesendet wird nicht zwingend eine Grundversorgung sein.
Die Regelungen sagen doch schlicht, nur eine Grundversorgung wäre zu bezahlen.
Was genau das ist wurde nicht wirklich abschließend geregelt.
Sendungen, welche aber scheinbar dazu gedacht sind, eine Bindungswirkung in dem Sinne herzustellen, damit eine Beeinflussung durch eine dritte Partei erfolgen kann, erfüllen aus Sicht von PersonX keinen Auftrag hinsichtlich einer möglichen Grundversorgung.
Würden diese zur Grundversorgung zählen, dann muss genau dort die Werbung direkt ersatzlos entfallen.
Wie werden Quoten überhaupt ermittelt, und zudem sind Quoten für eine Grundversorgung überhaupt nicht notwendig.
Quote auswerten sollte direkt verboten werden, weil ungenau, nicht zielführend.
Es sollten alle Teile, welche zur Grundversorgung gehören gleichermaßen gleichmäßig Bestandteil sein, dazu braucht es keine Quote.