na eben nicht! sobald du die Geräte besitzst, hältst du Rundfunkempfangsgärete vor und bist somit Zahlungspflichtig. Dementsprechend darf man nichts davon besitzen wenn man die GEZ-Gebühr nicht zahlen möchte.
Dementsprechend wird mir das Grundrecht auf Informationsfreiheit verwehrt.
a) selbst wenn du nur ein leeres Radio- oder TV-Gehäuse an die Strasse stellst für in den Müll, versucht die GEZ dich in Anspruch zu nehmen!
Du könntest daraus ja wieder ein funktionierendes Gerät machen, bzw. hattest ja ganz offensichtlich (einmal) darin die funktionsfähige Technik und damit konstruiert die GEZ deine absolute Zahlungspflicht für GEZ-Gebühren - selbst für das leere Gehäuse!
b) Dein Grundrecht auf Informationsfreiheit kann die GEZ dir natuerlich nicht nehmen. Dies zumal das GG Bundesrecht ist, welches bekanntlich jedes untergeordnete Recht (das dazu im Widerspruch oder damit nicht im Einklang steht) bricht.
Halte es doch einfach mit dem Motto: Öffentlich-Rechtliche? Ich bin doch nicht blöd!
Und dann noch ein paar Punkte zum Nachdenken:
Wie war das doch noch?
Im Mitelalter wurden erwischte Strassenräuber aufgehängt oder ihnen der Kopf abgeschlagen.
Die abGEZockt ist die Nachfolgeorganisation der organisierten Strassenräuber des Mittelalters.
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In unserem ach so modernen Zeitalter gibt es für jedes unGEZiefer den richtigen Kammerjäger, nur nicht für dieses.
Aber Erpressung, Drohungen und sonstige kriminelle Aktionen gibt es ja im 21 Jh. bereits im Staatsauftrag (z.B. GEZ, Hartz IV u.v.a) Gegen Hartz IV laufen - mindestens - die Betroffenen massiv Sturm - warum nicht auch gegen die räuberischen Methoden der abGEZockt?
Na ja, bekannt ist es ja schon lange: der Teuschte Michel ist ein echter Warmduscher geworden - nur nicht zu aktiv werden, das strengt an. Feige sei der Mensch, obrigkeitshörig und bequem... das freut dann doch die abGEZockt. Die Gier der ÖR/GEZ ist wahrlich unermesslich und selbst vor Tieren und Toten, die sich gar nicht wehren könne, machen die nicht halt. Leichenfledderei per Staatsvertrag - Deutschland, du hast es weit gebracht!
Überigens gibt es da auch noch im Deutschen Recht den/die sehr brauchbaren § 138 BGB (ff.):
§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Und da 138 BGB Schutzgesetz zu z.B. §263 StGB u.a. (Betrug, Nötigung etc.) ist, eröffnen sich auch hier etliche Möglichkeiten gegen die GEZ. Es ist halt alles nur eine Frage der Definition, Argumentation und letzlich der Dialektik (grinz).
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Dumm darf man sein - man muss sich nur zu helfen wissen!