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Autor Thema: ohne GEZ-Gebühr kein Recht auf TV, Internet, Handy mit UMTS?  (Gelesen 6156 mal)

b
  • Beiträge: 3
Mich beschäftigt diese Frage. Wenn ich keine GEZ-Gebühr bezahlen möchte, darf ich auch kein Internetanschluss haben, Handy mit UMTS, internetfähigen PC, andere TV-Sender sehen ?

Wo bleibt dann meine Informationsfreiheit nach Art 5 GG Abs 1?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. November 2009, 00:45 von bubblegum«

  • Beiträge: 153
Kauf Dir eine Zeitung!!! Nutze Internetcaffee´s ! usw. Haste genug Freiheiten !!! Zumal Du nur nicht die ÖR´s schauen darfst !!! Und auf die kannste ja wohl verzichten.


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h
  • Beiträge: 565
Hallo bubblegum,

Zitat
darf ich [...] haben
das darfst du nicht so eng sehen  ;D Selbstverständlich darfst du was haben. Du darfst nur nix zum Empfang bereit halten. ... einfach abstreiten, dass du Rundfunkempfangsgeräte hast. Schließlich weiß keiner so genau, was ein Empfangsgerät ist, weil's nirgens vernünftig technisch festgeschrieben ist; wäre mir zumindest neu  ;)

Gruß Helm


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b
  • Beiträge: 3
Du darfst nur nix zum Empfang bereit halten.

Eben. Es geht mir um die Logik. Nach GEZ ist alles empfangsbereit/gebührpflichtig was man mit kleinstem Aufwand zum Radio/TV-Empfang  umfunktionieren kann.
Sprich, sobald ich Internet und PC habe, könnte ich auf die ÖR Webseite gehen und Radio hören.
Genauso verhält es sich mit UMTS-Handys.

Ich daf nichts davon besitzen wenn ich KEINE GEZ-Gebühr bezahlen möchte! Und das beschäftigt mich, weil der Art 5 GG Abs 1 garantiert mir "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten", was hier garnicht der Fall sein kann, da ich diese Geräte garnicht besitzen darf wenn ich mich weigere GEZ-Gebühren zu bezahlen.

Oder irre ich mich?


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  • Beiträge: 153
Naja besitzen darfs du schon nur nicht die ÖR´s als Quelle benutzen, es gibt ja zum Glück genug andere Quellen die mit den ÖR nix zu tun haben, wenn man es mal ganz genau nimmt.  Die GEZ kassiert ja auch ab obwohl man nur andere Quellen benutzt mit denen sie ja gar nix zu tun haben, wie die Privaten, dass ist ja das bekloppte! Du möchtest z.B.nur die Privaten nutzen, da sagt die GEZ automatisch nutzt dann ja eventuel die ÖR´s mit, obwohl es gar nicht so ist.  Die denken immer noch das sie abkassieren können wie sie wollen, ohne dafür ne Leistung zu bringen die man nutzt. Deswegen meine Rede, nutzt Du die ÖR´s nicht, weigere Dich dafür zu zahlen !!!!!!!


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b
  • Beiträge: 3
na eben nicht! sobald du die Geräte besitzst, hältst du Rundfunkempfangsgärete vor und bist somit Zahlungspflichtig. Dementsprechend darf man nichts davon besitzen wenn man die GEZ-Gebühr nicht zahlen möchte.
Dementsprechend wird mir das Grundrecht auf Informationsfreiheit verwehrt.



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F
  • Beiträge: 419
Kleiner Nachtrag an bubblegum, eine der wenigen Möglichkeiten, wo man Jura-Wissen anwenden kann:

Art. 5 GG schützt Journalisten. Auch wenn's nicht explizit so drinsteht, wird es so interpretiert. Außerdem hindert dich die Rundfunkgebühr nicht am Zugang zu Quellen, sie macht ihn nur kostenpflichtig (da wären wir bei Art. 3 GG, der auch nicht greift).

Standardfall für Anfänger im Verwaltungsrecht. Gibt's Urteile wie Sand am Meer.

...und ich bin nicht mal Jurist :)

Grüße,
Flo


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D
  • Beiträge: 382
Viel schlimmer ist die Aussage der Regierung:

im Falle eines Notfalls gehen sie bitte in den Keller und schalten ihr Radiogerät einl.

Welches denn wenn ich dafür bezahlen muss???


Die spinnen die Deutschen

Deali  8)


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mein Nick ist Deali - und ich zahl eh nie

C
  • Beiträge: 78
  • im Osten nix Neues
na eben nicht! sobald du die Geräte besitzst, hältst du Rundfunkempfangsgärete vor und bist somit Zahlungspflichtig. Dementsprechend darf man nichts davon besitzen wenn man die GEZ-Gebühr nicht zahlen möchte.
Dementsprechend wird mir das Grundrecht auf Informationsfreiheit verwehrt.

a) selbst wenn du nur ein leeres Radio- oder TV-Gehäuse an die Strasse stellst für in den Müll, versucht die GEZ dich in Anspruch zu nehmen!
Du könntest daraus ja wieder ein funktionierendes Gerät machen, bzw. hattest ja ganz offensichtlich (einmal) darin die funktionsfähige Technik und damit konstruiert die GEZ deine absolute Zahlungspflicht für GEZ-Gebühren - selbst für das leere Gehäuse!

b) Dein Grundrecht auf Informationsfreiheit kann die GEZ dir natuerlich nicht nehmen. Dies zumal das GG Bundesrecht ist, welches bekanntlich jedes untergeordnete Recht (das dazu im Widerspruch oder damit nicht im Einklang steht) bricht.

Halte es doch einfach mit dem Motto: Öffentlich-Rechtliche? Ich bin doch nicht blöd!

Und dann noch ein paar Punkte zum Nachdenken:
Wie war das doch noch?
Im Mitelalter wurden erwischte Strassenräuber aufgehängt oder ihnen der Kopf abgeschlagen.
Die abGEZockt ist die Nachfolgeorganisation der organisierten Strassenräuber des Mittelalters.
- - -
In unserem ach so modernen Zeitalter gibt es für jedes unGEZiefer den richtigen Kammerjäger, nur nicht für dieses.
Aber Erpressung, Drohungen und sonstige kriminelle Aktionen gibt es ja im 21 Jh. bereits im Staatsauftrag (z.B. GEZ, Hartz IV u.v.a) Gegen Hartz IV laufen - mindestens - die Betroffenen massiv Sturm - warum nicht auch gegen die räuberischen Methoden der abGEZockt?
Na ja, bekannt ist es ja schon lange: der Teuschte Michel ist ein echter Warmduscher geworden - nur nicht zu aktiv werden, das strengt an. Feige sei der Mensch, obrigkeitshörig und bequem... das freut dann doch die abGEZockt. Die Gier der ÖR/GEZ ist wahrlich unermesslich und selbst vor Tieren und Toten, die sich gar nicht wehren könne, machen die nicht halt. Leichenfledderei per Staatsvertrag - Deutschland, du hast es weit gebracht!

Überigens gibt es da auch noch im Deutschen Recht den/die sehr brauchbaren  § 138 BGB (ff.):

§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Und da 138 BGB Schutzgesetz zu z.B. §263 StGB u.a. (Betrug, Nötigung etc.) ist, eröffnen sich auch hier etliche Möglichkeiten gegen die GEZ. Es ist halt alles nur eine Frage der Definition, Argumentation und letzlich der Dialektik (grinz).

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Dumm darf man sein - man muss sich nur zu helfen wissen!


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* Dumm darf man sein - man muss sich nur zu helfen wissen!
* Auch deine goldene Regel sei: Nicht verzagen - immer erst im Forum fragen!
* Ach so: Schleicht der Scherge von der abGEZockt um's Haus, schick' einfach mal den
   Hund zum Spielen raus!

 
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