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Autor Thema: Zwangsvollstreckung in Stuttgart / Stand der Dinge und Strategiebildung  (Gelesen 24019 mal)

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Hier das Anschreiben des Amtsgerichts.

WOZU SOLL PERSON A BITTE STELLUNG NEHMEN?


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  • Beiträge: 46
Angeheftete Kopie mit handschriftlichem Vermerk.
Dem Briefkopf nach zu urteilen handelt es sich um ein Schreiben, welches von der Obergerichtsvollzieherin an das Amtsgericht gesendet wurde.
Der Inhalt ist mir aber absolut schleierhaft.

Was soll bitte das grammatikalisch unvollständige Satzgebilde heißen...?
Zitat
"in obiger Sache ist die habe ich den Auftrag antragsgemäß ausgeführt."

Deutsche Sprache: Rest In Pieces...

Welcher Auftrag ist gemeint? Das Vollstreckungsersuchen des BS vielleicht?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Mai 2015, 22:36 von Bürger«

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  • Beiträge: 46
Hier noch eine Detailaufnahme der handschriftlichen Bemerkungen auf der Kopie des Schreibens der Obergerichtsvollzieherin.

ICH KANN DAS WIRKLICH NICHT LESEN!!! Was denken die sich eigentlich?
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. April 2015, 14:05 von trox«

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
ICH KANN DAS WIRKLICH NICHT LESEN!!! Was denken die sich eigentlich?
Jeder der zur Auflösung des Rätsels beitragen kann erhält einen Keks.

Da steht:


23.04.18

1/ Alabdr. au Erzinerpfihrer

2/ Abfragen    uit Stink-fing   <  "Hallo?"

2 Wo

2/ WN   3 Wo      Dann ein Bild in Form einer Nase von einem Hund (Mischling?)   ;D ;D ;D



Hier die Übersetzung: Bitte rufen Sie mich an, wenn Sie das nicht lesen können!
_________________________________________________________________________________

So.... Spass bei Seite!
Wer würde - wie in diesem Fall - nicht liebend gerne dort mal "anklopfen" und fragen "GEZnoch?

.... tut mir leid, aber ich muss immer noch lachen!

Zitat
Nach einem Telefonat mit ihrer Bank wurde am 16.4. ein Schufa-Eintrag vorgenommen mit dem Vermerk:
ZPO 882c-1 ("der Schuldner [ist] seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen")
warum ist person A angeblich der Pflicht nicht nachgekommen?
Ist sie nicht hingegangen um das Problem vor Ort zu klären?
Sie sollte nun beim Gericht vorsprechen um zu klären wie jetzt weiter zu verfahren ist!

Ohne Bekanntgabe eines Bescheides - KEINE Vollstreckung!!
(Das Schreiben vom 11.03.15 an die Vollzieherin hätte persönlich übergeben werden sollen, oder per Einschreiben!)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. April 2015, 19:42 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

G
  • Beiträge: 380
Da stehen folgende Verfügungen, offenbar vom Gericht:

1) Abschrift an Erinnerungsführer mit Stellungnahmefrist 2 Wochen

2) Wiedervorlage in 3 Wochen


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

m
  • Beiträge: 83
Hier das Anschreiben des Amtsgerichts.

WOZU SOLL ICH BITTE STELLUNG NEHMEN?

"Stellung nehmen" heißt: "Feuer frei".

Person A bringe alle Einwände vor, die sie findet.

Schweigen -> Gericht läßt alles so, wie es ist -> zum Nachteil.

Viele, interessante Gründe -> Verfahren bleibt offen oder Chance der Korrektur durch das Gericht.


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  • Beiträge: 46
Zitat
Nach einem Telefonat mit ihrer Bank wurde am 16.4. ein Schufa-Eintrag vorgenommen mit dem Vermerk:
ZPO 882c-1 ("der Schuldner [ist] seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen")
warum ist person A angeblich der Pflicht nicht nachgekommen?
Ist sie nicht hingegangen um das Problem vor Ort zu klären?
Sie sollte nun beim Gericht vorsprechen um zu klären wie jetzt weiter zu verfahren ist!

Ohne Bekanntgabe eines Bescheides - KEINE Vollstreckung!!

(Das Schreiben vom 11.03.15 an die Vollzieherin hätte persönlich übergeben werden sollen, oder per Einschreiben!)

Hallo Miklap,
PersonA ist damals nicht zur Abgabe der Vermögensauskunft erschienen, da es für die Ladung keine Grundlage gab
(Fehlender Bescheid --> fehlende Vollstreckungsgrundlage).
Das hat PersonA der OGV auch schriftlich mitgeteilt, leider nicht per Einschreiben (s. erste Seite dieses Threads hier).

Spätestens mit dem Schreiben direkt an das Amtsgericht (fristgemäße und persönliche Abgabe; hat sich PersonA quittieren lassen)
vom 31.3. sollten doch ausreichend die Gründe vorgetragen worden sein, oder nicht?

Zitat von: mini
"Stellung nehmen" heißt: "Feuer frei".

Person A bringe alle Einwände vor, die sie findet.

Schweigen -> Gericht läßt alles so, wie es ist -> zum Nachteil.

Viele, interessante Gründe -> Verfahren bleibt offen oder Chance der Korrektur durch das Gericht.

Was ich nicht verstehe, warum PERSON A jetzt wieder am Zug sein soll?
PersonA hatte ja bereits im Schreiben vom 31.3. an das Amtsgericht (Link) und separat nochmal an die OGV (Link) geschrieben, warum eine Vollstreckungsgrundlage fehlt und weshalb die Vollstreckung einzustellen sei. Darin hat PersonA bereits bemängelt, dass der als "vollstreckbarer Titel" angegebene Festsetzungsbescheid nicht mal in der Auflistung des BS auftaucht und entsprechend auch die Hinweise in der ZPO gegeben.

Die Angaben in diesen beiden Schreiben werden nicht mit einer Zeile im Brief vom Amtsgericht erwähnt. Soll PersonA jetzt einfach nochmal alles wiederholen?
PersonA hat echt keine Ahnung, warum die jetzt nochmal eine Stellungnahme wollen. Das hat sie doch definitiv in dem letzten Schreiben ausführlich getan, oder nicht? PersonA kann natürlich nochmal ein leicht geändertes Schreiben mit demselben Inhalt hinschicken, aber was soll das bitte bringen?
Fallen euch noch Gründe ein, die man anführen könnte? Oder meint ihr eine erneute Aufzählung der bereits genannten Fakten reicht?

Was mir auch noch nicht so klar ist, was jetzt genau passiert. Die Erinnerung wurde ja weder anerkannt noch abgewiesen.


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  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Was mir auch noch nicht so klar ist, was jetzt genau passiert.
Die Erinnerung wurde ja weder anerkannt noch abgewiesen.
Das Verfahren ist offensichtlich noch in Prüfung - daher ja auch die Bitte um eine was-auch-immer-Stellungnahme.
Erst nach erfolgter Stellungnahme (bzw. Verstreichen deren Frist) dürfte der Vorgang wohl in einen Beschluss münden...

Warum richtet Person A daher nicht alle diesbezüglichen Fragen dees Vorkommentars an das Amtsgericht selbst... - z.B. auch erst mal nur kurz telefonisch?
...ggf. erbittet sie sich in diesem Zusammenhang aufgrund der zwischenzeitlichen Konfusion noch eine Nachfrist zur was-auch-immer-Stellungnahme.

Argumentativ könnte sich Person A - da es sich ja augenscheinlich um das Bestreiten des Zugangs der Vollstreckungsgrundlge/ des sog. "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDes" handelt - ggf. orientieren an u.a. diesen Links

Beschlüsse/Urteile gegen ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html

AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg92964.html#msg92964
incl. Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss über die
"Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung"
wegen fehlender Vollstreckungsgrundlage/ Bestreiten des Zugangs eines FestsetzungsBESCHEIDs
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996

Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html

Mangelhafte Aufklärung über Rechtsmittel i. Z. der Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13099.0.html

Neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html

Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html

Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13893.0.html


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
"in obiger Sache ist die habe ich den Auftrag antragsgemäß ausgeführt."
Welcher Auftrag ist gemeint? Das Vollstreckungsersuchen des BS vielleicht?
Vermutlich soll das Vollstreckungsersuchen des BS gemeint sein.
Hier braucht man aber wohl wirklich etwas (juristische) Phantasie, um dazu Stellung nehmen zu können...

Mir fällt da auf die Schnelle nur soviel ein wie z.B., dass...
Zitat
...eine "antragsgemäße Ausführung des Auftrags" weitestgehend ohne Belang ist, sofern die eigentliche Vollstreckungsgrundlage eben fehlt (wie in Schreiben von ... und ... detailliert ausgeführt) bzw. eine "antragsgemäße Ausführung des Auftrags" nicht davon entbindet, im Rahmen der Prüfung der Vollstreckungsvoraussetzung etwaige Einwände des vermeintlichen Schuldners zu prüfen, die die Grundlage des Auftrag an sich in Frage stellen.
Dies ist offensichtlich nicht geschehen. Aus diesem Grunde wird an der Erinnerung gem. § 766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung wegen fehlender wesentlicher Vollstreckungsvoraussetzungen vollumfänglich festgehalten.

So oder so ähnlich...?

Wie immer gilt... ;)
Keine Gewähr! Keine Rechtsberatung!


Edit zur Ergänzung:
Auch wenn es sich in diesem Fall nicht um fehlende Bescheide handelt...
Post vom Obergerichtsvollzieher (Sachsen, Gläubiger MDR/ Beitragsservice)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11397.msg88060.html#msg88060
...so ist doch interessant, dass dort entschieden wurde, dass ein bereits frühzeitig an den GV gerichtetes Schreiben als "Erinnerung" hätte gewertet und dem Amtsgericht zur weiteren Prüfung hätte vorgelegt werden müssen ;)


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  • Beiträge: 46
Vielen lieben Dank, Bürger  :)
Ich soll von PersonA ausrichten, dass Deine zwei Beiträge sehr geholfen haben einen klaren Kopf zu fassen und entsprechend ein Schreiben für das Amtsgericht zu formulieren.

Da PersonA auf Zeit spielt, werden erstmal keine weiteren Gründe vorgelegt, sondern nochmal auf die bereits von PersonA formulierten Schreiben hingewiesen und eine genauere Erklärung zum Inhalt bzw. zur Aufforderung einer Stellungnahme im Brief vom Amtsgericht erbeten.

Auch wird Person A eine Fristverlängerung fordern und dezidiert auf die Unrechtmäßigkeit eines Schufa-Eintrags bei laufendem Erinnerungsverfahren hinweisen.
Gibt es dazu vllt. eine Standartformulierung? Bzw. hat man ein Recht auf eine solche Fristverlängerung bei ungenügender bzw. unleserlicher Form des gerichtlichen Schriftstückes?



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Hey liebe Mitboykottierer,

Person A hat heute einen Brief von meiner Bank bekommen, dass sie einen Schufa Eintrag habe und deshalb ihr Dispo auf 0.00€ gesetzt wurde.
Auf einen Brief vom GV hat Person A eine Erinnerung laut §760 ZPO ging am 24.02.15 beim Amtsgericht Stuttgart eingereicht (Einschreiben).
Bisher hat Person A gar nichts mehr vom Amtsgericht bekommen...
Kommt da noch ein Schreiben auf das Person A irgendwie reagieren kann? Bringt es etwas bei der Bank anzurufen?

Danke für e


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Hallo Frosty,
scheinbar ähnliche Situation wie bei PersonA (aus meinen Postings).
Eigentlich müsste erst entschieden werden, ob die Erinnerung abgelehnt oder ihr abgeholfen wird. Oder?

Hat Person A (Dein/e Bekannte/r) einen Brief vom GV bekommen mit der Eintragungsanordnung ins Schuldnerverzeichnis?
Hat Person A (Dein/e Bekannte/r) den Termin zur Abgabe einer Vermögensauskunft wahrgenommen bzw. auf die Ladung des GV reagiert?

Im Fall meines Bekannten wurde ebenfalls ein Schufa-Eintrag vorgenommen, obwohl fristgerecht Erinnerung gem. § 766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung (fehlende Vollstreckungsgrundlage), sowie Widerspruch gem. § 882d ZPO gegen die Vollziehung der Eintragungsanordnung eingelegt wurde.
PersonA hat jetzt in einem Schreiben das Amtsgericht angewiesen gemäß § 882e ZPO Abt. 3 Ziffer 2 die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis unverzüglich zu widerrufen und eine sofortige Löschung bei der Schufa zu erwirken. Außerdem hat PersonA dem Amtsgericht mitgeteilt, dass die von PersonA eingelegte Erinnerung gem. § 766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung wegen fehlender wesentlicher Vollstreckungsvoraussetzungen weiter besteht.
(s. angehängte Schreiben)

Was mich generell interessieren würde?
Ist es rechtens, dass trotz fristgerechtem Gebrauch der Rechtsmittel (Erinnerung, Widerspruch, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung) eine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis bzw. eine Weiterleitung an die Schufa stattfindet?
Wie kann man sich dagegen wehren?
Bei Person A (Bekannter von mir) bleibt aus Kulanzgründen der Bank der Dispositionskredit bis auf Weiteres gewährt. An Deiner Stelle würde ich die Bank kontaktieren und ihr die Sachlage schildern (dass Rechtsmittel gegen die Vollstreckung eingelegt wurden und das eine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis/Schufa rechtswidrig stattgefunden hat).


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Hey trox,

also der Bekannte hat ein Schreiben mit Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft erhalten. Darin wird gedroht bei Misachtung der der Zahlungsaufforderung und Ladung ein Eintrag bei der SCHUfA undggf. die Verhaftung ( :o) drohen. Wie in der Rechthelfsbelehrung beschrieben, hab ich dagegen laut §766 ZPO Erinnerung beim Vollstreckungsgericht und nicht beim GV selbst eingereicht. Das ist eine einzige Sauerei!

Schönes Wochenende!


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