Der Landtag Rheinland-Pfalz, Ausschuss für Medien und Netzpolitik, hat sich bereits am 15.01.2015 mit dem Rundfunkgutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministerium befasst.
http://www.landtag.rlp.de/landtag/ausschuesse/mediena-26-16.pdf, Seiten 8-11.
"Nicht auseinander sei man mit der Auffassung, dass Transparenz und Kosteneffizienz beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk angemahnt werden solle."
Transparenz und Kosteneffizienz kann die Legislative durch
"Anmahnung" bestimmt nicht erreichen.
"In seinem Urteil zum ZDF vom März 2014 habe das Bundesverfassungsgericht noch einmal deutlich gemacht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen sehr umfassenden Auftrag habe. Das beginne bei der Unterhaltung und gehe über die Information und die Bildung bis hin zur Kultur"
Eigentlich in erster Linie Information, Bildung, Kultur ... und:
auch Unterhaltung.
"Durch die Einführung des Rundfunkbeitrags sei erreicht worden, dass der ständige Rückgang des tatsächlichen Aufkommens, auch wenn die Höhe der Gebühr gleich geblieben sei, aber die Anzahl der Zahler ständig zurückgegangen sei, gestoppt worden sei"
Statt offen zu diskutieren, warum der ständige Rückgang vorhanden ist und wie man dem effektiv begegnen kann, stellt sich die Legislative offen gegen das Volk und wählt eine rechtlich zweifelhafte Konstruktion unsozialen Zahlungszwanges ... und stellt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ohne Hemmungen an erste Stelle:
"Klar sei, dass es auch in Zukunft diese sehr verlässlichen und auch sehr planbaren Grundlagen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gebe."
"Die Auffassung der Landesregierung sei sehr klar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch die Möglichkeit haben müsse, in diesem Bereich entsprechende Angebote zu machen, weil er sonst gerade die jungen Nutzerinnen und Nutzer nicht mehr erreichen werde.
Das beginne natürlich bei der Technik, aber es gehe dann natürlich auch um die rechtlichen Rahmenbedingungen. Hierzu hätten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf ihrer Jahreskonferenz in Potsdam den Beschluss gefasst und Rheinland-Pfalz als Vorsitzland der Rundfunkkommission beauftragt, in Brüssel die Spielräume auszuloten."
Ach?
"Herr Abg. Dötsch - Er vertrete die Auffassung, dieses Gutachten habe gezeigt, dass man sich einmal sehr intensiv mit der Frage der Aufgabendiskussion auseinandersetzen müsse, welche Aufgaben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zustünden, welche Aufgaben er zu erfüllen habe und wo gegebenenfalls hier auch die Grenzen seien."
Leider alleine wie sich zeigt ... .
"Herr Abg. Dr. Weiland - Er habe den Eindruck, dass dieses Gutachten Teil einer gesellschaftlichen Diskussion sei, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk zunehmend unter Legitimationsdruck gerate und Akzeptanzprobleme bekomme"
...
"Frau Staatssekretärin Kraege - ... In der Vergangenheit habe man auch oft das Gefühl gehabt, sehr vieles werde nach Quotenfragen entschieden oder programmlich nach Quotenfragen sortiert. Wenn es um Programmfragen gehe, müsse man als Politiker ein bisschen zurückhaltend sein. Sie würde sich nie zu einzelnen Sendungen äußern, sondern das sollte in den entsprechenden Gremien geschehen. Als Politik könne man jedoch sehr wohl auch die Diskussion führen, wie die Qualität und das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei ... Ihres Erachtens gebe es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehr viele sehr qualitätsvolle Angebote, aber an vielen Stellen auch genau das Gegenteil. ... Es seien nicht immer die teuren Formate, die sehr qualitätsvoll seien und aus ihrer Sicht dem Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entsprächen. Diese Diskussion müsse mit den Anstalten auf allen Ebenen geführt werden. ... Das sei auch eine wirklich gesellschaftliche Diskussion. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk werde von allen mitfinanziert. Daher stelle sich die Frage, was man von diesem öffentlich-rechtlichen Rundfunk für den Rundfunkbeitrag erwarten könne."
- Thema erledigt -