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Autor Thema: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats  (Gelesen 28700 mal)

G
  • Beiträge: 1.548
Und selbst wenn der ö.r.Rundfunk dann abgeschafft oder gesundgeschrumpft ist, wird es großzügige finanzielle Übergangsregelungen geben. Wenn irgendwo ein Betrieb schließen muß, gehen die Arbeiter weitgehend leer aus. Ist das eine der Grundsäulen der Demokratie? Für mich nicht.


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G
  • Beiträge: 380
Vielleicht ist das gar nicht nötig.
Da hast Du wahrscheinlich recht Markus, ich habe es aber trotzdem gemacht. Es sind schon Antworten gekommen. Falsch war es bestimmt nicht.

Übrigens:

Herr Prof. Dr. Dr. Klaus Stern, Köln, ist Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln.

Bei Herrn Prof. Jörg Rocholl steht in dem C.V.: "He appears regularly as an expert on ARD, ZDF, and Deutsche Welle TV".


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

K
  • Beiträge: 2.239
...
Herr Prof. Dr. Dr. Klaus Stern, Köln, ist Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln.

Das Institut für Rundfunkrecht /Köln

Trägerschaft und Organisation des Instituts

Die Arbeit des Instituts wird durch Zuwendungen der WDR mediagroup GmbH sowie weiterer, an der ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH beteiligter Werbegesellschaften der Landesrundfunkanstalten ermöglicht. Diese Fördermittel werden in eine privatrechtliche Stiftung eingebracht, die Trägerin des Instituts ist und seine wissenschaftliche Unabhängigkeit sichert. Vorsitzende der Stiftung ist Frau Eva-Maria Michel, Stellvertretende Intendantin und Justitiarin des WDR.

Für das Institut besteht ein Kuratorium, dessen Vorsitzender bis Ende 2008 Reinhard Grätz, Vorsitzender des Rundfunkrates des WDR, war. Seit 01.07.2009 hat Dr. Ludwig Jörder, Vorsitzender des Verwaltungsrates des WDR, den Vorsitz inne. Seine Stellvertreterin ist Frau Ruth Hieronymi, Vorsitzende des Rundfunkrates des WDR. Dem Kuratorium gehören weiter an: Frau Eva-Maria Michel und Hans Werner Färber, Verwaltungsdirektor des WDR sowie die Direktoren des Instituts.

Den Direktoren obliegt die wissenschaftliche Leitung des Instituts. Leiter der öffentlich-rechtlichen Abteilung - mit den oben beschriebenen Tätigkeitsschwerpunkten - ist seit der Gründung des Instituts Professor Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Stern, seit 2008 gemeinsam mit Professor Dr. Karl-Eberhard Hain. Die Gründungsdirektoren, die Professoren Heinz Hübner und Dietrich Oehler, beendeten 1995 ihre langjährige Tätigkeit als Direktoren des Instituts. Professor Dr. Hanns Prütting leitete seit 1996 die zivilrechtliche Abteilung zunächst allein, seit 2005 gemeinsam mit Professor Dr. Karl-Nikolaus Peifer, der nach dem Ausscheiden von Professor Prütting die Abteilung seit 2009 allein leitet.


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
  • Beiträge: 3.996
Das Institut für Rundfunkrecht /Köln ist seit 1967 vorhanden,

http://wdr-mediagroup.com/unternehmen/portrait/eckdaten-struktur/
Zitat
Die WDR mediagroup ist die kommerzielle Tochtergesellschaft des Westdeutschen Rundfunks (WDR) mit Sitz in Köln.

Zitat
Im Jahr 1958 wurde die WDR mediagroup GmbH, damals noch unter dem Namen Westdeutsches Werbefernsehen (WWF) GmbH, als 100-prozentige Tochter des Westdeutschen Rundfunks Köln gegründet. Das Kerngeschäft war zunächst die Werbezeitenvermarktung im Fernsehen sowie Programmproduktionen und –handel von Formaten für Das Erste am Vorabend.1987 folgte die Werbezeitenvermarktung im Radio. Das Unternehmen hat sich seitdem viele weitere Geschäftsfelder erschlossen und ist zum Multimedia-Dienstleister heran gewachsen. 2004 erfolgte die Umbenennung in WDR mediagroup GmbH.

wird als so gesehen seit je her aus Rundfunkgelden mit getragen
bliebe die Frage ob das in allen Geschäftsberichten des WDR deutlich sichtbar ist, und ob das mit zur Kernaufgabe der Rundfunkanstalten gehört, wenn es nicht so wäre, sollte diese Praxis der Geldverteilung ein Ende finden

sollte so ein Institut tatsächlich wichtig seit, sollte es aus allgemeinen Steuergeldern bezahlt werden, damit es tatsächlich unabhängig würde


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G
  • Beiträge: 380
Vielen Dank Kurt und PersonX für die Hinweise.

Die Stellvertretende Intendantin und Justiziarin des WDR ist Vorsitzende der Stiftung, was dem Institut wissenschaftliche Unabhängigkeit sichern soll?! Sicher nicht!


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

l

lex

  • Beiträge: 223
Das ist traurige Realität in unserem Lande. Viele – zu viele – der Politiker und sog. "Entscheider" in diesem Lande sind überversorgte Leute mit einen zum Teil sehr geringen kulturellen Niveau, die aber die Gabe besitzen, sich durch ihr Mundwerk und ihre fehlenden Skrupel "hochzuarbeiten", um dann ein Stadium der Dauerversorgung zu erreichen, das sie anschließend mit aller Macht verteidigen. Dafür werfen viele jegliche Prinzipien über Board und wehen immer in Richtung des politischen Windes.

Passend dazu hab ich neulich erst ein Video von Charlie Chaplin gesehen.
"Diktatoren wollen die Freiheit nur für sich, die anderen sollen versklavt bleiben"
Traurigerweise hat das, was er damals sagte, auch heute noch Bestand.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2015, 21:21 von lex«

s
  • Beiträge: 106
Das ist traurige Realität in unserem Lande. Viele – zu viele – der Politiker und sog. "Entscheider" in diesem Lande sind überversorgte Leute mit einen zum Teil sehr geringen kulturellen Niveau, die aber die Gabe besitzen, sich durch ihr Mundwerk und ihre fehlenden Skrupel "hochzuarbeiten", um dann ein Stadium der Dauerversorgung zu erreichen, das sie anschließend mit aller Macht verteidigen. Dafür werfen viele jegliche Prinzipien über Board und wehen immer in Richtung des politischen Windes.

Passend dazu hab ich neulich erst ein Video von Charlie Chaplin gesehen.
"Diktatoren wollen die Freiheit nur für sich, die anderen sollen versklavt bleiben"
Traurigerweise hat das, was er damals sagte, auch heute noch Bestand.

„Unsere Gesellschaft wird von Verrückten geführt, für verrückte Ziele. Ich glaube wir werden von Wahnsinnigen gelenkt, zu einem wahnsinnigen Ende und ich glaube ich werde als Wahnsinniger eingesperrt, weil ich das sage. Das ist das wahnsinnige daran!“ (John Lennon)


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Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann rufe nicht die Menschen zusammen, um Holz zu sammeln, Aufgaben zu verteilen, und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem großen, weiten Meer.
Antoine de Saint-Exupéry

R
  • Beiträge: 1.126
Zitat
Die in Pressereaktionen zum Teil völlig zu Recht aufgeworfene Frage, ob dieses Gremium für Fragen nach den Aufgaben und der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überhaupt zuständig ist, soll angesichts der klaren Kompetenzordnung des Grundgesetzes hier nicht weiter thematisiert werden, zumal der für die Rundfunk- und Pressefreiheit einschlägige Artikel 5 des Grundgesetzes auch die Meinungsfreiheit schützt. Gott sei Dank kann sich in unserem Lande jeder und damit auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums auf das Recht berufen, seine Meinung frei äußern und verbreiten zu dürfen.

Worüber regt er sich dann auf. Vielleicht sollter er aber auch mal weiter unten lesen, was das GG noch so hergibt.

Zitat
Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG lautet:

    „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“

Und das ist genau das, was auch Herr Schäuble auf die an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfe geantwortet hat.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

G
  • Beiträge: 380
Der Landtag Rheinland-Pfalz, Ausschuss für Medien und Netzpolitik, hat sich bereits am 15.01.2015 mit dem Rundfunkgutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministerium befasst.

http://www.landtag.rlp.de/landtag/ausschuesse/mediena-26-16.pdf, Seiten 8-11.

Zitat von: Seite 8
"Nicht auseinander sei man mit der Auffassung, dass Transparenz und Kosteneffizienz beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk angemahnt werden solle."
Transparenz und Kosteneffizienz kann die Legislative durch "Anmahnung" bestimmt nicht erreichen.

Zitat von: Seite 8
"In seinem Urteil zum ZDF vom März 2014 habe das Bundesverfassungsgericht noch einmal deutlich gemacht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen sehr umfassenden Auftrag habe. Das beginne bei der Unterhaltung und gehe über die Information und die Bildung bis hin zur Kultur"
Eigentlich in erster Linie Information, Bildung, Kultur ... und: auch Unterhaltung.

Zitat von: Seite 8
"Durch die Einführung des Rundfunkbeitrags sei erreicht worden, dass der ständige Rückgang des tatsächlichen Aufkommens, auch wenn die Höhe der Gebühr gleich geblieben sei, aber die Anzahl der Zahler ständig zurückgegangen sei, gestoppt worden sei"
Statt offen zu diskutieren, warum der ständige Rückgang vorhanden ist und wie man dem effektiv begegnen kann, stellt sich die Legislative offen gegen das Volk und wählt eine rechtlich zweifelhafte Konstruktion unsozialen Zahlungszwanges ... und stellt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ohne Hemmungen an erste Stelle:
Zitat von: Seite 8
"Klar sei, dass es auch in Zukunft diese sehr verlässlichen und auch sehr planbaren Grundlagen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gebe."

Zitat von: Seite 9
"Die Auffassung der Landesregierung sei sehr klar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch die Möglichkeit haben müsse, in diesem Bereich entsprechende Angebote zu machen, weil er sonst gerade die jungen Nutzerinnen und Nutzer nicht mehr erreichen werde.
Das beginne natürlich bei der Technik, aber es gehe dann natürlich auch um die rechtlichen Rahmenbedingungen. Hierzu hätten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf ihrer Jahreskonferenz in Potsdam den Beschluss gefasst und Rheinland-Pfalz als Vorsitzland der Rundfunkkommission beauftragt, in Brüssel die Spielräume auszuloten."
Ach?

Zitat von: Seite 9
"Herr Abg. Dötsch - Er vertrete die Auffassung, dieses Gutachten habe gezeigt, dass man sich einmal sehr intensiv mit der Frage der Aufgabendiskussion auseinandersetzen müsse, welche Aufgaben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zustünden, welche Aufgaben er zu erfüllen habe und wo gegebenenfalls hier auch die Grenzen seien."
Leider alleine wie sich zeigt ... .

Zitat von: Seite 10
"Herr Abg. Dr. Weiland - Er habe den Eindruck, dass dieses Gutachten Teil einer gesellschaftlichen Diskussion sei, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk zunehmend unter Legitimationsdruck gerate und Akzeptanzprobleme bekomme"
...

Zitat von: Seite 11
"Frau Staatssekretärin Kraege - ... In der Vergangenheit habe man auch oft das Gefühl gehabt, sehr vieles werde nach Quotenfragen entschieden oder programmlich nach Quotenfragen sortiert. Wenn es um Programmfragen gehe, müsse man als Politiker ein bisschen zurückhaltend sein. Sie würde sich nie zu einzelnen Sendungen äußern, sondern das sollte in den entsprechenden Gremien geschehen. Als Politik könne man jedoch sehr wohl auch die Diskussion führen, wie die Qualität und das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei ... Ihres Erachtens gebe es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehr viele sehr qualitätsvolle Angebote, aber an vielen Stellen auch genau das Gegenteil. ... Es seien nicht immer die teuren Formate, die sehr qualitätsvoll seien und aus ihrer Sicht dem Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entsprächen. Diese Diskussion müsse mit den Anstalten auf allen Ebenen geführt werden. ... Das sei auch eine wirklich gesellschaftliche Diskussion. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk werde von allen mitfinanziert. Daher stelle sich die Frage, was man von diesem öffentlich-rechtlichen Rundfunk für den Rundfunkbeitrag erwarten könne."

- Thema erledigt -


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.356
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Dank des Hinweises von user "boykott2015"...
...zu finden nunmehr (ohne Datierung - vermutlich schon eine ganze Weile) unter

AS&S Media Perspektiven, Heft 2
Jürgen Betz
Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Anmerkungen zu einem Gutachten
Gegenargumente zu den Forderungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen


http://www.ard-werbung.de/media-perspektiven/publikationen/fachzeitschrift/2015/artikel/der-auftrag-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-anmerkungen-zu-einem-gutachten/

Zitat
Am Heiligen Abend 2014 gelangte ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Thema „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ an die Öffentlichkeit. Das Papier propagiert eine „Reform des Rundfunksystems“ in Deutschland. Öffentlich-rechtliche Anbieter sollten nur noch dort auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot „klare Defizite“ aufweise (Nischendasein). Aufgrund der technischen Entwicklung gebe es kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt anders organisiert sein solle als der Zeitungsmarkt, der durch „ein breites privates Angebot und Subskriptionsmodelle gekennzeichnet“ sei. Dagegen werden die rückläufige Entwicklung des Zeitungsmarkts in den vergangenen Jahrzehnten wie auch die hohe Pressekonzentration in Deutschland nicht thematisiert. Zudem wird ein Werbeverbot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefordert.

Das Gutachten verfolgt einen alten und längst überholten Grundansatz aus den 1980er Jahren, wonach der Rundfunk allein durch Wettbewerb und entsprechende kartellrechtliche Bestimmungen zu regeln sei (These vom alles selbst regelnden Markt). Für Vielfalt in der Informationsvermittlung sorgt der Markt jedoch gerade nicht. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf der Rundfunk nicht nur ökonomisch betrachtet und reguliert werden, da er der Meinungsbildung dient und für ein demokratisches Gemeinwesen unerlässlich ist.

[...]

Das Gutachten fällt darüber hinaus durch fragwürdige Vorschläge zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf. So wird beispielsweise der (verfassungsmäßig unzulässige) Vorschlag einer Steuerfinanzierung unterbreitet. Der Autor resümiert, dass das Gutachten des BMF-Beirats keine Alternative zum derzeitigen dualen Rundfunksystem in Deutschland bietet.

Vielleicht sollte man bei der AS&S "ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH" einmal freundlich anfragen und einfach mal das
"Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats" anfordern? ;) :D

http://www.ard-werbung.de/kontakt/impressum/


Achso... ;)
"Herausgeber" dieser "Fachzeitschrift" Media-Perspektiven ist übrigens...?
http://www.ard-werbung.de/media-perspektiven/ueber-uns/
Zitat
Media Perspektiven
ist eine seit 1970 monatlich erscheinende Fachzeitschrift.
Herausgeber ist der Intendant des Hessischen Rundfunks. [...]

Selbstredend... ::) ;)

...siehe vorsorglich nochmals weiter oben und im Forum die herablassenden Auslassungen des HR-Verwaltungsrats und HR-Rundfunkrats zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats.

Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2016, 02:02 von Bürger«
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