eine Person A würde wohl auf lange Sicht da so raus kommen ;-),
aber ob es in der Form so sinnvoll wäre bliebe abzuwarten
PersonX denkt, dass Person B ehr noch ein Problem hat, als Person A.
Person A wäre mit Ummeldung etc ... und soweiter wahrscheinlich raus aus der Forderung für die Wohnung bei B
Für B bestünde die Forderung ja weiter, unabhängig von einer Zahlung für ein Büro.
Für Person A würde wohl eine neue Forderung an der Wohnung wo A tatsächlich wohnt entstehen, ganz unabhängig von der möglichen Befreiung. --> Wie der Ablauf im Einzelnen dann tatsächlich aussehen würde kann PersonX nicht verher sagen, aber wo kein Geld ist kann auch kein Geld durch einen GV mitgenommen werden, die Forderung würde aber, falls diese Bestand haben, oder bekommen sollte auflaufen !
Sich also summieren ....
Person B, sollte so fern Sie mit einer Festsetzung, welche irgendwann nach der Zwangsanmeldung für Person B kommen wird nicht einverstanden ist dieser mittels Widerspruch wiedersprechen.
Person B, sollte Post, welche an sich nicht an Sie gerichtet war gar nicht öffnen, sondern weitergeben oder zurück senden, mit dem Hinweis wohnt hier nicht, der Rest wäre dann nicht Problem von Person B,
sondern würde zum Problem von Person A, wenn diese sich ummeldet.
Was eine Person B nachweisen kann für eine Person A interessiert im Fall von Person B nicht.
Der Fall einer Person A an die Adresse von Person B bliebe beachtlos, wenn Person B diese Post ungeöffnet zurück gesendet hätte mit Hinweis, das Person A nicht wohnhaft an Adresse der Person B wäre.
Die Post von Person A zu öffnen verletzt das Briefgeheimnis von Person A, welches Person A anzeigen könnte, wenn Person A darüber informiert würde.
Person B ist nicht verpflichtet Aussagen darüber oder Vermutungen darüber anzustellen wo Person A wohnt.
Person B kann Post an eine Person A immer zurück senden.
Das Problem ist, das eine Person B, das bereits viel ehr hätte tun können.
Person B müsste die Post auch nicht zu einer Person A bringen.
Dem GV zu erklären, dass eine Person A trotz Eintrag bei einer Meldebehörde nicht bei B wohnt, hält PersonX ehr für ungünstig. Es sollte der LRA/BS doch angezeigt werden, das eine Person A nicht bei B wohnt. Und Sie bitte keine weitere Post für A an B senden sollen.
Im Ablauf folgen nach so einer Zwangsanmeldung noch Forderungen, dann kommen Bescheide
auch können die Bescheide gleich kommen.
Egal was für Person A bei B kommt, es könnte verschlossen
und mit richtigem Nachweis versand und vielleicht auch mit einem Extra Brief der die Information enthält, dass an der Adresse keine Person A wohnt zurück gesendet werden. Die Post wird die Briefe immer wieder sonst an der Adresse zustellen, weil ja der Name gleich ist.
Ein Büro an einer privaten Wohnung ersetzt nicht die Zahlung für die Wohnung, sondern kommt obendrauf.
Wohnung ab 1.4.2015 17,50 plus wahrscheinlich 1/3 von 17,50 für ein Büro. Normal benötigt es dazu einen Verwaltungsakt, welcher genau anzeigt, was zu bezahlen wäre.