Einfach zurückbuchen. Die Hausbank hat nur über den Vorgang der Pfändung den Kunden ordnungsgemäß informiert, da es hier um einen möglicherweise berechtigten Vorgang handelt. Letztlich muss der Bankkunde entscheiden, ob das rechtsgültig war. Die Bank hat nichts mit der Pfändung zu tun und kann das nicht wissen! Ist nur eine unbeteiligte Drittperson. Hat auch keine Prüfpflichten. Sie führt nur aus. Der Bankkunde muss bei der Bank reklamieren und zurückbuchen lassen innerhalb einer Frist.
Zurückbuchen und fertig! Es gibt Gesetze seit kurzem auch für Pfändungsopfer! Siehe Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 01.07.2010.
Der Vollstreckungsgehilfe hat sich gewaltig weit aus dem Fesnter gelehnt und macht es sich sehr einfach, weil viele es nicht wagen sich dagegen zu wehren. Habe ich die Kohle - Klappe zu Affe tot - Rechtsräuberische Mentalität. Dieser ist keine unbeteiligte dritte Person und ist verpflichtet das Vollstreckungsersuchen zu prüfen, und nicht nur:
Daraufhin schrieb die Stadtkasse lediglich, das die Vollstreckbarkeit vom Gläubiger bescheinigt wurde.
Das ist ein Schei..reck wert. Die Stadtkasse hat als Vollstreckungsgehilfe eng gesetzte Prüfpflichten zu erfüllen! Hätte man wohl daran erinnern müssen? Eine Bescheinigung vom Gläubiger reicht schon? Haahaahaa
Rückbuchen! Und warten bis sie sich wieder melden. Dann hast Du einen zweiten Versuch es aber diesmal richtig zu machen. Steht im Forum mehrfach detailliert beschrieben.
Mich kotzt diese Abzocke von rechtlich unversierten Bürgern an!